Mietminderung wegen Wespennest auf dem Balkon?
Hallo.
Erst einmal zur Sache :
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 9 Patein, meine Nachbarin hat gestern ein Wespennest auf ihrem Balkon entdeckt das auch sehr stark bewohnt ist. Gestern hatte sie schon um die 15 Wespen in der Wohnung. Heute hat sie mit dem Vermieter gesprochen der sagte er dürfte das Nest nicht entfernen lassen da Wespen unter Naturschutz stehen und das sie ihren Balkon nun 4 bis 6 Wochen nicht benutzen dürfte.
Nun wären meine Fragen :
Darf sie eine Mietminderung verlangen, da sie ja immerhin Miete für den Balkon bezahlt und ihn nicht nutzen darf & dazu kommt das sie ihre Wohnung nicht lüften kann weil sie dann wieder die ganzen Wespen in der Wohnung hat ( und bei diesem warmen Wetter ist es in ihrer Wohnung ohne Lüften kaum auszuhalten) ?
Oder wie kann sie nun vorgehen ?
Wir wären dankbar wenn uns jemand helfen kann ... Danke schon mal...
8 Antworten
Naja, zur möglichen Entfernung würde ich mich da nicht an den Mieter wenden. Je nach Wohnort kümmert sich da ein Schädlingsbekämpfer drum, der dann auch die entsprechenden Vorschriften kennt. Der muss dann aber auch bezahlt werden, müßte er aber auch wenn das der Mieter organisiert - ob nun direkt oder in der Jahresabrechnung der Nebenkosten.
siehe auch hier:
https://www.mietminderung.org/mietminderung-bienennest-wespennest-hornissennest/
Sie soll sich Mückengitter an die Fenster machen.
Es ist ihr Problem und nicht deins
Wenn das Wespennest den Gebrauch der Mietsache tatsächlich übermäßig beeinträchtigt und der Vermieter mit Fristsetzung nicht auf eine Mängelanzeige reagiert, dann ist hier eine Mietminderung sicherlich angemessen.
Also: Mängelanzeige mit angemesser Frist an den Vermieter, falls nichts passiert Miete mindern (oder vorerst unter Vorbehalt zahlen).
Sind es Wespen? Wenn ja, Feuerwehr anrufen. Die Kosten dürftest du selbst tragen.
Das greift aber nur, wenn es ein tatsächlichen Grund gibt die Wespen zu entfernen. Ansonsten lässt man sie da wo sie sind.
Mietminderung kannst du nicht verlangen.
Wenn der Gebrauch der Mietsache nachhaltig beeinträchtigt ist und der Vermieter nichts unternimmt, kann auch eine Mietminderung angemessen sein.