mietminderung wegen verletzungsgefahr
Hallo .
Und zwar sieht es so aus .
Unser Badezimmer ist jetzt nicht mehr unbedingt das schönste . Wohne nun schon 5 jahre in der Wohnung Und fast überall im Haus wurde das Bad neu gemacht.
Anfang des Jahres fragte ich meinen Vermieter , wann denn unser Bad an der Reihe wäre da es einige Mängel vorweist. Bilder geschickt , mit dem Eigentümer gesprochen und abgelehnt.
Nun habe ich allerdings neben der Badewanne so einen seifenhalter, wo die Fliese schon halb abgebrochen ist und es wirklich sehr scharfkantig ist. Meine Tochter hat sich daran auch beim ausstehen aus der Wanne schon mehrfach verletzt.
Das bald solle Dann gemacht werden, wenn ich ausziehen Würde und ein neues Mieter meine Wohnung beziehen würde .
Allerdings möchte ich hier noch etwas wohnen bleiben Und das mit sicheren Badezimmer ohne das meine Kinder sich verletzen .
Kann ich nochmal Bezug auf den Kontakt Anfang des Jahres nehmen Und diese Ablehnung mit dem Verweis auf eine mietminderung ?
Denn diese Mängel hatte ich damals auch fotografiert. Allerdings gab es da noch keine Verletzungen die ich erwähnte.
Und wenn ja , um wie viel Prozent dürfte Ich hier überhaupt kürzen ?
Schon mal ein danke für eure antworten .
4 Antworten
- Eine Badmodernisierung kannst du nicht beanspruchen. Ob und wann der VM die vornähme liegt ausschliesslich in seinem Ermessen. Und wenn jede andere Wohnung eine neues Bad hätte: Das Mietrecht kennt keinen Gleichbehandlungsgrundsatz :-O
- Für die beschädigte Seifenschale kannst du keine Mietminderung beanspruchen: "Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht" bestimmt § 536 I 2 BGB. Dies müsste der VM nicht mal beseitigen, da die Funktion der Seifenschale unverändert besteht und damit "die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" überlassen bliebe. Entweder feilt man die scharfen Glasurränder selbst ab, überklebt sie mit duck tape oder form mit Fliesenkleber den Rand an den Schadstellen nach, dafür braucht es kein besonderes handwerkliches Geschick.
G imager761
Ich weiss nicht, ob Du dafür überhaupt eine Mietminderung gelten machen kannst, den in Betracht der Nutzbarkeit der Mietsache an sich ist das ein geringer Mangel. War der Schaden denn schon von Anfang an vorhanden, oder habt Ihr ihn selbst verursacht? Denn in letzterem Fall KÖNNTE Eure Haftpflichtversicherung einspringen. Bis dahin solltet Ihr Euch erst einmal damit behelfen, etwas wasserfestes Tape über die Schadstellen zu kleben. Sieht zwar nicht schön aus, mindert aber die Verletzungsgefahr.
Naja, eine Sanierung, während die Mieter drin wohnen, ist keine angenehme Sache! Dreck, Lärm für die Mieter und Behinderungen für die Bauleute.
Ach , die dürfen morgens kurz vor 7 anfangen Wenn ich zur Arbeit fahre und abends um 19 aufhören wenn ich wieder komme 😅
Die Haftpflicht würde nur dann einspringen, wenn Ihr den Schaden selbst verursacht hättet. Frage den Vermieter doch noch mal, ob er zumindest diesen Seifenhaltereinsatz austauschen kann. ( Notfalls gegen einen ähnlichen / halbwegs passenden, wenn es diesen Einsatz SO nicht mehr gibt )
Ich tippe mal auf etwa 1 % Mietminderung.
Diese eine Fliese sollte der Vermieter auswechseln, kostet vielleicht 50 - 80 €, wenn der Fliesenleger in der Nähe wohnt.
Aber eine Fliese in dieser Farbe nochmal zu bekommen Stelle ich mit schwierig vor .
Zumal es ja mehrere stellen Sind die bröckeln und diese ja nur die ist an der man sich echt böse weh tut .
gar nicht, das ist kein grund
Er war schon von Anfang an da. Allerdings ist es mit den Jahren immer mehr geworden.
Und wie kann ich die Haftpflicht da einbinden ?
Aber das wäre ja Prinziell auch blöd. Jedes Bad wird Nach Auszug gemacht Und nur weil ich nicht ausziehen Möchte wird meins nicht gemacht ?!
Komische Logik die die da haben