mietminderung wegen verletzungsgefahr

Das besagte Ding  - (Bad, Mietminderung)

4 Antworten

  1. Eine Badmodernisierung kannst du nicht beanspruchen. Ob und wann der VM die vornähme liegt ausschliesslich in seinem Ermessen. Und wenn jede andere Wohnung eine neues Bad hätte: Das Mietrecht kennt keinen Gleichbehandlungsgrundsatz :-O
  2. Für die beschädigte Seifenschale kannst du keine Mietminderung beanspruchen: "Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht" bestimmt § 536 I 2 BGB. Dies müsste der VM nicht mal beseitigen, da die Funktion der Seifenschale unverändert besteht und damit "die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" überlassen bliebe. Entweder feilt man die scharfen Glasurränder selbst ab, überklebt sie mit duck tape oder form mit Fliesenkleber den Rand an den Schadstellen nach, dafür braucht es kein besonderes handwerkliches Geschick.

G imager761

duck tape  (Panzerklebeband) - (Bad, Mietminderung)

Ich weiss nicht, ob Du dafür überhaupt eine Mietminderung gelten machen kannst, den in Betracht der Nutzbarkeit der Mietsache an sich ist das ein geringer Mangel. War der Schaden denn schon von Anfang an vorhanden, oder habt Ihr ihn selbst verursacht? Denn in letzterem Fall KÖNNTE Eure Haftpflichtversicherung einspringen. Bis dahin solltet Ihr Euch erst einmal damit behelfen, etwas wasserfestes Tape über die Schadstellen zu kleben. Sieht zwar nicht schön aus, mindert aber die Verletzungsgefahr.

Linaundnilo 
Beitragsersteller
 07.05.2015, 16:51

Er war schon von Anfang an da. Allerdings ist es mit den Jahren immer mehr geworden. 

Und wie kann ich die Haftpflicht da einbinden ? 

Aber das wäre ja Prinziell auch blöd. Jedes Bad wird Nach Auszug gemacht Und nur weil ich nicht ausziehen Möchte wird meins nicht gemacht ?! 

Komische Logik die die da haben 

konzato1  07.05.2015, 16:58
@Linaundnilo

Naja, eine Sanierung, während die Mieter drin wohnen, ist keine angenehme Sache! Dreck, Lärm für die Mieter und Behinderungen für die Bauleute.

Linaundnilo 
Beitragsersteller
 07.05.2015, 17:07
@konzato1

Ach , die dürfen morgens kurz vor 7 anfangen Wenn ich zur Arbeit fahre und abends um 19 aufhören wenn ich wieder komme 😅

Parhalia  07.05.2015, 17:17
@Linaundnilo

Die Haftpflicht würde nur dann einspringen, wenn Ihr den Schaden selbst verursacht hättet. Frage den Vermieter doch noch mal, ob er zumindest diesen Seifenhaltereinsatz austauschen kann. ( Notfalls gegen einen ähnlichen / halbwegs passenden, wenn es diesen Einsatz SO nicht mehr gibt )

Ich tippe mal auf etwa 1 % Mietminderung.

Diese eine Fliese sollte der Vermieter auswechseln, kostet vielleicht 50 - 80 €, wenn der Fliesenleger in der Nähe wohnt.

Linaundnilo 
Beitragsersteller
 07.05.2015, 16:53

Aber eine Fliese in dieser Farbe nochmal zu bekommen Stelle ich mit schwierig vor . 

Zumal es ja mehrere stellen Sind die bröckeln und diese ja nur die ist an der man sich echt böse weh tut . 

gar nicht, das ist kein grund