Bin ich berechtigt bei defekten Steckdosen und defekter Heizung eine Mietminderung vorzunehmen?
Hallo zusammen,
ich habe vor 2 Monaten meine erste, eigene Wohnung bezogen. Mit fielen direkt folgende Mängel auf:
▪ von 14 Steckdosen in der Wohnung funktionieren 4 nicht
Das ist besonders nervig, da im Badezimmer keine Steckdose funktioniert, und auch die Stromanschlüsse für eine Deckenlampe anscheinend "zu schwach" sind. Dementsprechend kein Licht oder Strom im Bad. Im Wohnzimmer funktioniert nur eine Steckdose, wodurch ich mehrere Steckkombinationen quer durch den Raum legen muss.
▪ Im Badezimmer funktioniert ebenfalls die Heizung nicht.
Ich hatte die Schäden direkt 2 Tage nach Einzug beim Vermieter gemeldet, mir wurde gesagt, ich solle zuerst den Hausmeister konsultieren. Der war einen Monat nach Schadensmeldung da, konnte aber nur auf eine Elektrofirma verweisen. Diese wird vom Vermieter beauftragt. Nun fühle ich mich etwas "schikaniert", da die Firma angeblich nur früh morgens Termine vergibt, wenn ich arbeiten bin, und auf deren Anrufe nicht reagieren kann. Somit zögert sich das Ganze nun seit 2 Monaten hinaus.
Bin ich berechtigt, eine Mietminderung vorzunehmen? Und wenn ja, in welcher Höhe?
8 Antworten
brechtigt auf jeden fall, die frage ist nur, wie viel von der Miete gemindert werden darf. außerdem muss hier strengstens die form gewahrt werden, es gibt nämlich feine unterschiede zwischen einer mietminderung und einem mietvorbehalt. letzterer muss nämlich hinterelgt werden, und wird nach beseitigung der mängel an den vermieter ausgezahlt.
daher meine bitte: wende dich wegen deinem anliegen an einen Rechtsbeistand, direkt oder besser über den mieterschutzbund. für eine direkte konsulation gilt: erstberatung ist in der regel gratis, besser aber vorher den anwalt fragen. für weitere beratungskosten etc. darfst du auch gerne einen rechtsberatungsschein beantragen, beim örtlichen amtsgericht informiert man dich darüber.
lg, Anna
Sie sind verpflichtet, Reparauren zu dulden und auch den Handwerkern dazu Einlaß zu gewähren. Zur Not müssen Sie eine paar Stunden Frei oder Urlaub nehmen, wenn niemand sonst die Handwerker in die Wohnung lassen kann.
Schikane wäre dann gegben, wenn Sie nicht mitmachen!
Wenn du zu den Terminen der Firma keine Zeit hast, mußt du den Schlüssel einer Vertrauensperson geben oder dem Hausmeister. Der Termin wird dir ja vorher gesagt, da kannst du auch mit deinem Chef reden, dass er dir frei gibt.
Das Nichteinhalten der Termine, berechtigt dich nicht zu einer Mietminderung.
Es geht ja nicht um Nichteinhaltung, wenn ich seit 2 Monaten überhaupt darauf warte, dass man sich bei mir meldet.
Solche Sachen sind oft etwas heikel, weil sich da die Justiz immer nur auf einen jeweiligen Fall beziehen kann.
Alleine wirst du das nicht gut durchstehen, lasse deine Interessen von renomierter Stelle vertreten. Mieterverein etc.
Vor allem solltest du nicht nur per Einschreiben mit Rückschein deinem Vermieter schreiben welche Dinge der Mietsache nicht in Ordnung sind, sondern auch gleich eine Frist setzen.
In dieses Schreiben gehört auch ein Passus, dass dies nur die bisher auffälligsten Mängel sind, die erst nach Bezug der Mietsache offenkundig wurden. Sonst redet sich Vermieter später auf das Übergabe-protkol raus und argumentiert, du hättest während der Mietzeit einiges vergammeln lassen.
Wie alt ist denn das Gebäude? Gebäude die länger als 30 Jahre "alt" sind, können noch eine miserable Elektroinstallation haben. Manches ist darin lebensgefährlich vernachlässigt.
Ich habe schon zig Gebäude gesehen, die zwar übliche Schukosteckdosen haben, aber keinen echten Schutzleiter. Auffällig wird sowas meist erst, wenn es tödliche Stromunfälle gab.
Leider wird nur in Betrieben und Firmen regelmäßig die anlagentechnische Sicherheit überprüft. Im Privaten gibt es solche Kontrollen überhaupt nicht.
Hast du keinen AB?
Die Firma könnte dich auch schriftlich übereinen Termin informieren?
Dann solltest du dich evtl. noch mal mit dem Vermieter bzw. Hausmeister in Verbindung setzen, der wird ja vormittags zu Hause sein?
eine Mietminderung wird vorerst kaum in Frage kommen?
kannst dich ja auch an eine Verbraucher Zentrale oder einen Mieter Bund wenden?
Die haben zwar angerufen, aber keine Nachricht hinterlassen und auf Rückmeldung ist nachmittags niemand mehr im Hause mit dem man einen Termin absprechen kann. Und ich finde eine Terminabsprache sollte schon auch eben eine Absprache und nicht eine einfache Mitteilung von einer Seite sein.