Muss der Mieter seine Heizkörper selber entlüften?
Einige Heizkörper werden in unserer Wohnung nicht richtig warm bis unten, manche nur zur Hälfte (wir wohnen im Dachgeschoss). Selbst wenn sie voll aufgedreht sind, ändert sich ausser Rauschen und Gluckern nichts.
Wir haben einen Hausmeister mit im Aufgang wohnen. Weil er zum Einzug auch einmal behilflich war und die Heizkörper entlüftet hat, bin ich davon ausgegangen, dass ich ihn auch jetzt wieder um Hilfe bitten kann. Eben hat er mir aber mitgeteilt, dass sich jeder Mieter selber darum zu kümmern hat. Wie sieht die Rechtslage aus ?
10 Antworten
Normalerweise ist die Entlüftung die Sache des Vermieters, sofern nicht im Mietvertrag etwas anderes geregelt ist.
Einigen Stellungnahmen hier ist zu entnehmen, daß die betreffenden GF-Teilnehmer gerne auf die Entlüftung durch den Vermieters oder dessen Beauftragten verzichten und es lieber selbst machen. Nicht alle Mieter haben eine derartige Vermieterphobie.
kommt drauf an was im Mietvertrag steht. Wenn dort steht, daß der Mieter für die Wartung aufkommen muß, muß es der Mieter auch beauftragen oder selbstmachen (Kleinreparaturregel)
Egal, wessen Sache es ist, frag mal, ob der Wasserdruck noch stimmt.
Wenn nicht, sollte der Hausmeister Wasser auffüllen.
Dann mußt du auch nicht mehr so oft entlüften.
Die beste Antwort bekommst Du bestimmt beim Mieterverein, die kennen sich am Besten aus. Einfach mal anrufen und fragen, dann bist Du auf der "sicheren" Seite.
Also ... jetzt bitte nicht böse sein ... aber was brichst du dir dabei ab, wenn du deine Heizkörper selber entlüftest??? Ist doch allemal angenehmer, als fremde Leute durch deine Wohnung tabsen zu lassen!!!