Ist des Nachbars lautes Schnarchen ein Grund für Mietminderung?
Eine Bekannte hat sich heute, als sie bei uns zum Kaffee war, bitterlich über einen Nachbarn beklagt. Der schnarcht ihrer Schilderung nach derart laut und unerträglich, dass sie des Nachts kaum ein Auge zubekommt oder, falls doch, nach spätestens drei Stunden aufgrund der Lärmbelästigung wieder hellwach im Bett steht. Sie plant, die Miete zu mindern, wenn nicht gar zu kündigen, falls sich da nichts ändert. Ich wusste jetzt ad hoc nicht, was ich ihr erwidern soll, aber ich habe leise Bedenken, dass das Schnarchen des Nachbarn wirklich ein Grund zur Mietminderung ist. Kennt sich da jemand aus?
16 Antworten
Die Frage kannst du dir selbst beantworten. Trägt der Vermieter die Schuld am schnarchen? Die Miete kann nur gemindert werden, wenn die Mietsache (Wohnung) schuldhaft durch den Vermieter nicht in dem vertraglichen Zustand ist.
Ich glaub, ich lese nicht richtig. Weder der Vermieter noch der schnarchende Mieter können daran etwas ändern. Ich möchte das Gericht sehen, welches hier einer Mietminderung zustimmen würde.
Es ist wirklich faszinierend, mit welchen stumpsinnigen Aussagen versucht wird, die Miete zu mindern.
eine mietminderung steht jedem mieter nach § 536 BGB zu, der im ungestörten genuss seiner mietsache beeinträchtigt ist. über die höhe gibt das gesetzt keine auskunft, so daß im einzelfall immer nur im nachhinein ein richter die höhe festlegen kann.
aber auch wie bei der außerordentlichen (fristlosen) kündigung gibt es gründe für das handeln des mieters, die nicht einheitlich durch die rechtsprechung gedeckt sind.
mir wäre das prozessrisiko zu groß. wenn sie sich derart gestört fühlt, sollte sie lieber ordentlich (fristgerecht) kündigen und ausziehen. so hat sie auch eine angemessene zeit für die suche nach adäquatem ersatzwohnraum.
Es gab kürzlich sogar so einen Fall, in dem Mieter aufgrund von Lärmbelästigung durch das Schnarchen des Nachbarn nicht nur die Miete gekürzt haben, sondern auch noch die Wohnung fristlost kündigten. Die Sache kam vor Gericht und es wurde entschieden, dass der Schallschutz in einem Altbau (in dem sie lebten) nicht so gut sein müsse wie der in einem Neubau. Daher mussten sie die Mietminderung wegen Schnarchens nachzahlen. Wie das in einem Neubau ist, in dem normal eine bessere Schalldämmung vorhanden sein sollte, weiß ich nicht- sprich, mir ist kein Urteil dazu bekannt. (Ist ja oft ausschlaggebend, egal was man persönlich von einer Sache hält ;-)).
@JuliansWelt
Der BGH hat in einer weiteren Entscheidung - Dein Hinweis ist absolut richtig - zur Frage des Trittschalls für Recht erkannt, dass eine Mietminderung nicht möglich ist, wenn nach den seinerzeitigen Vorschriften das Gebäude erstellt wurde und die entsprechende DIN-Norm eingehalten ist. ( BGH VIII ZR 85/09 )
ein weiser rat, herr albatros. dennoch möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass man sein handeln nicht allein auf ein (nicht höchstrichterliches) urteil stützen sollte. gerichte pflegen unterschiedlich zu bewerten und zu urteilen. und immer ist ein urteil auch genau auf den einzelfall zugeschnitten.
Hast du dafür ein Aktenzeichen?
Nein, das Schnarchen selbst ist kein Grund zum kündigen. Der Mangel liegt in der schlechten Dämmung zur Nachbarwohnung, falls das Geräusch durch die Wand kommt. Ich würde da mal mit dem Vermieter drüber reden, das kann man ändern.
Das läßt sich nur sehr schwer ändern, weil der Schall nicht nur durch die Wand kommt, sondern auch über die Decke und den Fußboden.
Dann ist es besser auszuziehen.
Dieses Urteil wurde vor etwa einer Woche im Rundfunk (MDR) kommentiert. Habe es dort am Samstag (Urteile der Woche) auch vernommen. Es ist tatsächlich so, dass die Miete nicht gemindert werden darf. Sprich doch mal mit dem Nachbarn über das Problem. Eventuell kann erkünftig auf der Seite liegend schlafen oder tauscht die Schlafstätte. Zwingen kannst du ihn dazu nicht.