Ist des Nachbars lautes Schnarchen ein Grund für Mietminderung?

16 Antworten

Die Frage kannst du dir selbst beantworten. Trägt der Vermieter die Schuld am schnarchen? Die Miete kann nur gemindert werden, wenn die Mietsache (Wohnung) schuldhaft durch den Vermieter nicht in dem vertraglichen Zustand ist.

Ich glaub, ich lese nicht richtig. Weder der Vermieter noch der schnarchende Mieter können daran etwas ändern. Ich möchte das Gericht sehen, welches hier einer Mietminderung zustimmen würde.

Es ist wirklich faszinierend, mit welchen stumpsinnigen Aussagen versucht wird, die Miete zu mindern.

eine mietminderung steht jedem mieter nach § 536 BGB zu, der im ungestörten genuss seiner mietsache beeinträchtigt ist. über die höhe gibt das gesetzt keine auskunft, so daß im einzelfall immer nur im nachhinein ein richter die höhe festlegen kann.

aber auch wie bei der außerordentlichen (fristlosen) kündigung gibt es gründe für das handeln des mieters, die nicht einheitlich durch die rechtsprechung gedeckt sind.

mir wäre das prozessrisiko zu groß. wenn sie sich derart gestört fühlt, sollte sie lieber ordentlich (fristgerecht) kündigen und ausziehen. so hat sie auch eine angemessene zeit für die suche nach adäquatem ersatzwohnraum.

Es gab kürzlich sogar so einen Fall, in dem Mieter aufgrund von Lärmbelästigung durch das Schnarchen des Nachbarn nicht nur die Miete gekürzt haben, sondern auch noch die Wohnung fristlost kündigten. Die Sache kam vor Gericht und es wurde entschieden, dass der Schallschutz in einem Altbau (in dem sie lebten) nicht so gut sein müsse wie der in einem Neubau. Daher mussten sie die Mietminderung wegen Schnarchens nachzahlen. Wie das in einem Neubau ist, in dem normal eine bessere Schalldämmung vorhanden sein sollte, weiß ich nicht- sprich, mir ist kein Urteil dazu bekannt. (Ist ja oft ausschlaggebend, egal was man persönlich von einer Sache hält ;-)).

wunhtx  29.08.2010, 10:47

@JuliansWelt

Der BGH hat in einer weiteren Entscheidung - Dein Hinweis ist absolut richtig - zur Frage des Trittschalls für Recht erkannt, dass eine Mietminderung nicht möglich ist, wenn nach den seinerzeitigen Vorschriften das Gebäude erstellt wurde und die entsprechende DIN-Norm eingehalten ist. ( BGH VIII ZR 85/09 )

albatros  29.08.2010, 01:48

Dieses Urteil wurde vor etwa einer Woche im Rundfunk (MDR) kommentiert. Habe es dort am Samstag (Urteile der Woche) auch vernommen. Es ist tatsächlich so, dass die Miete nicht gemindert werden darf. Sprich doch mal mit dem Nachbarn über das Problem. Eventuell kann erkünftig auf der Seite liegend schlafen oder tauscht die Schlafstätte. Zwingen kannst du ihn dazu nicht.

Obelhicks  29.08.2010, 13:04
@albatros

ein weiser rat, herr albatros. dennoch möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass man sein handeln nicht allein auf ein (nicht höchstrichterliches) urteil stützen sollte. gerichte pflegen unterschiedlich zu bewerten und zu urteilen. und immer ist ein urteil auch genau auf den einzelfall zugeschnitten.

LonoMisa  28.08.2010, 22:05

Hast du dafür ein Aktenzeichen?

Nein, das Schnarchen selbst ist kein Grund zum kündigen. Der Mangel liegt in der schlechten Dämmung zur Nachbarwohnung, falls das Geräusch durch die Wand kommt. Ich würde da mal mit dem Vermieter drüber reden, das kann man ändern.

LonoMisa  28.08.2010, 21:16

Das läßt sich nur sehr schwer ändern, weil der Schall nicht nur durch die Wand kommt, sondern auch über die Decke und den Fußboden.

angy2001  28.08.2010, 21:18
@LonoMisa

Dann ist es besser auszuziehen.