Habe ich ein Anrecht auf Schadenersatz, wenn der Nachmieter trotz zusage absagt?
Hallo zusammen,
da meine Freundin und ich zusammen ziehen, haben wir überlegt für ihre Wohnung über eine wohnungsanzeige eine Nachmieter zu suchen. Zu diesem Zeitpunkt war eine Freundin kurz davor sich von ihrem freund zu trennen und hat uns gebeten mit der wohnungsanzeige ca 10 tage zu warten, da sie die Wohnung aufjedenfall nehmen würde. Nach der Trennung hat sie uns mehrmals mitgeteilt per whatsapp, dass sie die Wohnung nimmt und hat auch dann möbel abgekauft und hat langsam ihre klamotten in die Wohnung gebracht. Meine Freundin war dann zur Abstimmung mit ihr dann beim Vermieter und es gab seinerseits keine Hindernisse. Sie hat dann nach ihrer Aussage auch schon die unterlagen an den Vermieter geschickt. Allerdings hat sie nach telefonischer Rücksprache mit dem Vermieter erfahren, dass sie ihren Hund nicht mitnehmen kann. Dementsprechend hat sie uns kurzfristig abgesagt und wir standen da und es war zu spät für den folgenden Monat einen neuen Nachmieter zu finden. Somit haben wir aufgrund der Absage mietkosten für den Monat zu zahlen und somit einen Schaden. Sie hat auch zuerst uNS schriftlich zugesichert, dass sie uNS die miete für den monat bezahlt. allerdings hat sie dann ihre Meinung geändert und hat uns mitgeteilt, dass sie uNS nichts gibt, da sie kein Geld hat.
Habe ich gegen Sie irgendwelche Schadensersatzansprüche? Kann ich von ihr verlangen die miete für den einen Monat zu zahlen?? Habe ich irgendwelche rechtliche handhabe?
Danke im voraus
10 Antworten
Schadensersatzanspruch und rechtliche Handhabe?
Keine.
Dir ist ja kein Schaden entstanden. Das Du für 2 Wohnungen Miete zahlen mußt ist persönliches Pech.
Übrigens hätte der Vermieter die Freundin gar nicht als Nachmieter akzeptieren müssen oder mit ihr einen Vertrag abschließen können der erst nach Ende deines beginnt.
Nun hat sie es sicher aber anders überlegt.
Es war sehr nett und entgegenkommend von eurem Vermieter, euch überhaupt vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn es einen Nachmieter gibt. Er hätte auch auf der Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen können, dann hättet ihr auch bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete und Nebenkosten zahlen müssen.
Ich sehe da keinen Grund für eine Schadenersatzforderung gegen eure Freundin, zumal sie ja auch von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist.
Solange noch kein Mietvertrag zustande gekommen ist, ist das wahrscheinlich eine der vielen juristischen Grauzonen. In wie weit gelten die abgegebenen Erklärungen und der eigentlich begonnene Einzug( hat schon Sachen eingestellt, Möbel übernommen) als rechtsgültiger Fakt, über den eigentlichen, wohl noch nicht unterschriebenen ,Mietvertrag, hinaus. Und wie verbindlich in Bezug und Zahlungsleistungen ist dieser Fakt. Bei dem doch recht kompliziertem Mietrecht in Deutschland wird dir wohl für eine verbindliche Aussage nur die Beratung bei einem entsprechenden Anwalt bleiben. Denn es geht ja nicht darum was ihr oder wir als gerecht empfinden, sondern was in Paragraphen gemeißelt ist. In einem anderen Forum habe ich folgendes gefunden, das aber auch nicht vollständig erhellend ist.
"
Woraus könnten sich Schadensersatzansprüche ergeben, wenn jemand einen
Vertragsschluß mit einen Dritten verspricht, sich aber nicht daran hält?
Als konkretes Beispiel fällt mir die Situation ein, daß man einen
Nachmieter gefunden hat, wodurch man ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
aus der alten Wohnung raus könnte und sich schonmal neu einmietet. Der
Vermieter hat sich zu dem potentiellen Nachmieter noch nicht weiter
geäußert. Es kommt wie's kommen muß, der Nachmieter springt ab. Das
Problem ist klar: der alte Mieter muß doppelte Miete zahlen.
Mein Problem ist, daß es sich um eine einseitige Erklärung des
Nachmieters handelt. Hinzu kommt noch, daß natürlich auch der Vermieter
mitspielen muß. Aber gehen wir mal davon aus, daß der eine Erklärung
dahingehend abgiebt, daß er einen Vertrag mit dem Nachmieter
abgeschlossen hätte. Damit bleibt die Frage, inwiefern sich der
Nachmieter durch sein Versprechen rechtlich gebunden hat. Die Anwendung
von § 311 Abs. 1 BGB dürfte mangels Vertrages zwischen den Beteiligten
ausscheiden. Auch Abs. 2 dürfte keine Anwendung finden, da es nie zu
einem Vertrag zwischen den Beteiligten kommen sollte, sondern der
Nachmieter nur eine einseitige Erklärung abgegeben hat. Da käme am
ehesten noch Abs. 2 Nr. 3 in Betracht; allerdings dürften auch die darin
genannten geschäftlichen Kontakte Vertragsbezug haben.
Bliebe noch § 280 BGB i.V.m. § 241 BGB (Schuldverhältnis sui generis)."
(Quelle:
http://de.soc.recht.misc.narkive.com/vpEvEkVr/schadensersatz-aus-versprechen-eines-potentiellen-nachmieters)
Nein, Ihr habt leider keinen Anspruch. Ihr müsstet den entstandenen Schaden nachweisen, den Ihr aber nicht nachweisen könnt, das Ihr keinen konkreten Interessenten habt, der gleichermaßen zum vereinbarten Zeitpunkt anmieten wollte, dem Ihr aber abgesagt habt.
Es ist Euer Risiko, Euch auf eine mündliche Zusage zu verlassen. Rechtskräftig zustande gekommen ist ein Mietvertrag erst, wenn beide Vertragsparteien unterzeichnet haben.
Ein professioneller Makler würde z. B. eine Bewerbung nicht aussetzen, nur weil jemand SAGT: Ich miete die Wohnung an, sondern erst mit Unterzeichnung des Mietvertrages.
So etwas ist Lehrgeld für's Leben.
Danke für deine Antwort!
Also schriftlich per WhatsApp hat sie es uns mitgeteilt, dass sie die Wohnung haben möchte!
Einen weiteren Interessenten hatten wir auch, dem wir dann aber abgesagt hatten.
Desweiteren hat Sie ja schon Möbel gekauft und dies ist ja schon eine eindeutige Willenserklärung.
Ein Mietvertrag kommt meist zustande, wenn er von beiden Parteien unterzeichnet ist.
Er kann auch mündlich oder z. B. durch Nachrichten per Mail; sms; WhatsApp etc. angebahnt werden und durch konkludentes (schlüssiges) Handeln zustande kommen, aber ich fürchte, dass der Kauf von Möbeln da nocht ausreicht. Das konkludente Handeln liegt dann vor, wenn die Persn eingezogen ist und die Miete entrichtet.
ich sehe da schwarz - da Sie erst danach erfahren hat, dass keine Hunde erlaubt sind müsste Sie den Ihrigen abgeben.
auch stellt sich die Frage ob ihr so schnell einen anderen Nachmieter gefunden hättet.
Der Mietvertrag hätte auch erst Ab Eurem Auszug gesetzt werden können
Danke für deine Antwort!
Sie kannte den Mietvertrag von meiner Freundin und kannte auch den Paragraphen. Sie wollte sogar, war nur eine mündl. Aussage, den Hund mitholen, auch wenn Sie es nicht offiziell darf.
Dann hat Sie leider doch versucht den offiziellen Weg zu gehen!
ist der richtige Weg ohne Ärger zu bekommen
Danke für deine Antwort!
Der Vermieter hätte sie akzeptiert, da sie mit meiner Freundin schon bei ihm persönlich war und sich vorgestellt hat.
Sie sollte nur noch die Unterlagen zusenden!