Mietminderung wegen Kaputtem Waschbecken?

7 Antworten

Ich kann nicht beurteilen ob aus der Klausel im Mietvertrag die Pflicht für die Vermieterin erwächst, die Du einklagen oder mit Mietminderung erzwingen kannst. Wie oft hast Du denn die Vermieterin deshalb schon angeschrieben / angerufen? Vor einer Mietminderung - die zumindest fraglich ist - würde ich lieber versuchen durch "nerven" Deine Forderung durchzubekommen. Ein Mal wöchentlich anrufen und nachfragen, wann denn der Handwerker kommt oder ob Du ihn jetzt beauftragen sollst und Dich dabei auf den Mietvertrag berufen. Immer schön freundlich, aber eben auch immer wieder anrufen.

Irgendeinen Rechtsstreit anzufangen ist ein Waschbecken meines Erachtens nicht wert. Vermutlich geht es der Vermieterin genauso und sie wird am Ende das Waschbecken bestellen, nur damit Du nicht mehr anrufst ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Phili94 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 22:26

Hallo!
Danke für deine Antwort :)
Ich Habe bestimmt schon 5-6 mal angerufen und sie drauf hingewiesen.

So Langsam geht mir das ganze dann auch auf die Nerven

Leider beschreibst Du nicht, ob es sich um einen großen, hässlichen Riss handelt, durch den womöglich auch noch Wasser durch sickert oder um einen feinen Riss, der nicht wirklich auffällt und die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt.

Ist letzteres der Fall würde ich vorerst gar nichts unternehmen und es einfach so lassen. Während der Zeit, in der Ihr die Wohnung nutzt, kann auch Euch mal was passieren, dass was hartes runterfällt oder so und dann seid Ihr diejenigen, die Schadensersatz leisten müssen oder sich mit der Versicherung deswegen abtun müssen.

Erfahrungsgemäß ist die gefährlichste Zeit für so etwas, genau die Zeit unmittelbar nachdem was Neues montiert wurde und es wird vielleicht nie was passieren, solange das alte dran ist.

Wenn Ihr irgendwann wieder umzieht, könnt Ihr das jetzige Waschbecken mit dem Riss wieder zurück geben, ohne dass Ihr damit Probleme haben werdet. Selbst wenn Euch zusätzlich noch was passiert, kann das keine Auswirkung mehr haben, denn das Becken war dann zuvor schon kaputt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Waschbecken hat einen Riss - und welche Folgen hat das? Ist es nicht nutzbar oder sieht es nur nicht schön aus?

Sofern das Wasser nicht unten rausläuft durch den Riss , kannst du nur abwarten !

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Phili94 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 12:26

Nein Läuft nichts raus. Allerdings wäre im Mietvertrag vereinbart das das Waschbecken ersetzt wird.

schoschi06  23.10.2018, 12:29
@Phili94

Versuch zurzeit mal nen Handwerker zu bekommen , dauert ewig ! (:

Lotta1965  23.10.2018, 13:49
@Phili94

Waschbecken nutzbar - keine Mietminderung. Oder wo ist die Nutzung deines Waschbeckens auch nur minimal eingeschränkt?

DietmarBakel  23.10.2018, 13:59
@Lotta1965

Die Logik ist so gut, wie sie auch bei einem Auszug funktioniert. Aber dann sieht es plötzlich anders aus?

Der Mangel ist bei Übergabe der Wohnung protokolliert worden und die Vermieterin hat erklärt, dass eine Mangelbeseitigung stattfinden wird.

Nun macht sie das nicht. Dann

ERSATZVORNAHME

Durch die Möglichkeit zur Ersatzvornahme soll sichergestellt werden, dass die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand erhalten bleibt. Grundsätzlich ist der Vermieter nach  § 535 BGB dazu verpflichet, die Wohnung in diesem Zustand zu erhalten. Melden Mieter/innen also einen Mangel und setzen dem Vermieter zur Beseitigung eine angemessene Frist, so muss der Vermieter innerhalb dieser Frist reagieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haben Mieter/innen nach  § 536a Abs. 2 BGB das Recht, den Mangel selbst, aber auf Kosten des Vermieters zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Übrigens muss natürlich keine Frist gesetzt werden, wenn ein sofortiges Handeln notwendig ist (z.B. Wasserrohrbruch etc.).
Weigert sich der Vermieter die Kosten zu tragen, so sind Mieter/innen grundsätzlich berechtigt, die ihnen durch die Ersatzvornahme entstandenen Kosten mit der Miete aufzurechnen. Achtung: Die Aufrechnung muss nach  § 556b Abs. 2 BGB mindestens 1 Monat vorher dem Vermieter angekündigt werden.

https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/ersatzvornahme.html

Woher ich das weiß:Hobby