Sprung im Waschbecken! Mietrecht?

Der Sprung - (Wasser, Miete, Schaden)

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Wohin würde es wenn dann laufen? Unten kam bis jetzt nichts.

Es läuft weiterhin in den Abfluß.

Melden und ersetzen lassen würde ich es trotzdem. Entweder es wird anerkannt, dass ein Vorschaden vorlag oder eben nicht. Bei "eben nicht" würdest Du ja trotzdem bei Deinem Auszug dafür aufkommen müssen, würdest aber während der Zeit, die Du dort wohnst mit dem defektem Waschbecken, dass sich nicht mehr voll füllen läßt, (und auch einer gewissen Verletzungsgefahr) leben müssen. Außerdem denke ich, je früher Du es meldest, desto glaubwürdiger ist , dass der Schaden tatsächlich zumindest als Riss(e) schon vorhanden war.

Du hättest es im Mietvertrag mit vermerken lassen sollen, bzw. beim Einzug fotografieren, evtl. ein Zeuge könnte bestätigen, daß beim Einzug schon das Becken beschädigt war, So kann es sein, daß man die Shampooflasche als Ursache des Schadens ansieht. Melden würde ich es schon, denn es kann sein, daß das Becken bald richtig undicht ist. Schildere den Fall, vielleicht hast Du Glück und bekommst ein neues Becken.

... aber genau für solche Fälle leistet sich ja ein Mieter eine private Haftpflicht. Binde diese ein und gut ist, alles eigentlich ganz einfach.

Zählen tut nur das, was im Übergabe-Protokoll steht. Ob Du das Becken noch benutzen kannst? Keine Ahnung. Es wird in den Zwischenraum laufen. Die WB sind doch doppelwandig.

Melde es einfach. Mein Sohn hat mal mit einem Gipsarm versehentlich das Waschbecken in meiner Mietwohnung angeschlagen - bei mir wurde es ersetzt.

Wenn nichts durchläuft, kannst Du es noch benutzen.