Mietwohnung Bad die Fliesen sehr alt und Risse in den Fliesen.Vermieterin hat Rest 3 Fliesen und Risse behoben.Mehr Risse vorhanden.Keine Ersatzfliesen?

5 Antworten

Freundlicherweise teilst du bitte mit, ob du im Begriff stehst die Wohnung zu übernehmen oder ob du Mieter im laufenden Mietvertrag bist, der einen Mangel an der Mietsache dem Vermieter gemeldet hat. 

Alte Fliesen mit Rissen und kaputte Fugen sind nicht in jedem Fall ein Grund, dass der Vermieter sie ersetzen müsste. Das wäre nur der Fall, wenn der Gebrauch des Bades nicht mehr möglich wäre oder Verletzungsgefahr besteht. Solange es sich nur um einen optischen Mangel handelt, ist das zwar sehr ärgerlich, aber noch kein Grund für den Vermieter tätig zu werden.

Ohne den genauen Zustand zu kennen, kann man also keine genaue Aussage dazu treffen, ob du ein Recht auf die Beseitigung der Mängel hast. Zudem wäre noch zu prüfen, wer für die Risse verantwortlich ist. Wenn es sich um Setzrisse oder Altersschwäche handelt, kannst du als Mieter natürlich nichts dafür. Wenn dir aber Gegenstände runtergefallen sind, die die Fliesen beschädigt haben, dann müsstest du dich je nach Alter der Fliesen an den Kosten beteiligen. Womit wir beim nächsten Punkt wären: Wie alt sind die Fliesen denn überhaupt?

Fotopedi 
Beitragsersteller
 19.03.2016, 18:02

Die Fliesenschäden sind nicht von mir, vom Vormieter. Die Fliesenrisse sind direkt an der Badewanne, wo die Amatur ist. Die Fliesen sind schon älter. Über andere Risse, wo ich mich nicht verletzten kann, werde ich ein Foto rüber kleben oder Fensterbild drauf legen. 

Was kann ich laut Mietrecht tun?

Dir eine bessere Wohnung suchen.

Vielleicht angemessen die Miete mindern, ob und in welcher Höhe die Miete gemindert werden darf, sollte ein Fachmann beurteilen.

Ungerechtfertigte Mietminderung kann eine Kündigung nach sich ziehen, daher ist die Antwort von Maeeutik mit Vorsicht zu genießen.

In Mietwohnung Bad sind die Wandfliesen sehr alt und Risse in den Fliesen.
Was kann ich laut Mietrecht tun?

Entweder war der Zustand bei Mietbeginn vorhanden oder stellt nachträglich aufgetreten an den Wandfliesen gar keine "Minderung oder Aufhebung der Gebrauchstüchtigkeit" dar, die eine Behebung n. § 536 BGB  beanspruchbar macht.

Denn auch in einem alten, unattraktiven Bad mit rissigen Fliesen kann man die Toiliette aufsuchen, duschen oder wofür immer du dein Bad nutzt: Schön ist dir nicht vermietet, sondern funktional :-)

Zu einer Modernsierung wäre die VM tatsächlich nicht verpflichtet und wenn sie die derart vornähme, dass damit eine Modernisierung  einherginge, was du getrost annhemen solltest, dürfte sie 11% der Kosten durch Mieterhöhung beanspruchen, womit du dir nach 9 Jahren deine Wunschaustattung auf eigenen Kosten einbauen lassen würdest und für den neuen Komfort unbefristet zahlst:-)

Zeigen sich die Risse am Boden, wären die auszuschleifen und zu versiegeln, damit man sich barfuß nicht verletzen kann oder eine feuchte Bodenreinigung keinen Allmählichkeitsschaden ergäbe.

Verfugungen und Silikonfugen hätte sie bei Bedarf auf ihre Kosten zu erneuern.

Im Ergebnis wirst du i. W. mit diesem Schönheitsfehler rissiger Fliesen leben oder dir eine besser ausgestattete Wohnung suchen müssen :-O

G imager761

Der Vermieter einer Whg hat für den fehlerfreien Zustand der Mietsache zu sorgen, dafür erwartet er schliessl vom Mieter pünktl vollst Mietzahlung. Verfügt der Vermieter nicht über die dafür notwendigen fin Mittel sollte er sie sich bei einem Kreditinstitut derzeit sehr preisgünstig leihen können.

Der Mieter fordert also schriftl und möglichst mit Zugangsnachweis die Mängelbeseitigung und droht andernfalls eine angemessene Minderung der Miete an. In diesem Fall sollte ein geringer Betrag, dh 3 bis 10 % reichen.

Kluge Mieter geben den Minderungsbetrag allerdings nicht aus, sie sparen ihn so lange bis die Sache ausgestanden ist, denn andernfalls kanns bei Minderung böse Überraschungen geben.

johnnymcmuff  17.03.2016, 23:26

Zu hohe Mietminderung kann eine Kündigung nach sich ziehen, daher sollte man nicht ohne fachlichen Rat die Miete mindern.

Aber nehmen wir mal die Miete beträgt 500 € und 5 % Mietminderung wären angemessen, dann hat man sage und schreibe 25 €/ Monat Ersparnis.