Mauer beschädigt

15 Antworten

Du hast Dir doch bestimmt die Anschrift oder Telefonnummer geben lassen oder? Ansonsten bleibt Dir nur noch der Weg zur Polizei.

iBeetleful 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 11:09

Ja die Adresse und die Telefonnummer habe ich. Habe ihm auch den Kostenvoranschlag per Post mit der Bitte um Unterzeichnung zukommen lassen. Seit dem höre ich nichts mehr von ihm. Habe mal probiert anzurufen, aber er hat relativ schnell aufgelegt.

Raetselknacker  08.07.2016, 11:13
@iBeetleful

Schreibe Ihm noch ein Brief und drohe mit Anwalt oder Anzeige...

iBeetleful 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 11:18
@Raetselknacker

Ja das werde ich wohl tun. Und wenn er sich dann wieder nicht meldet? Zum Anwalt oder erst zur Polizei?

Mach dir doch nicht so einen Streß! Du hast einen Direktanspruch an den KFZ Versicherer und mußt dich nicht mit dem Schadenverursacher rumstreiten.

Wende dich an den Zentralruf der Autoversicherer, sage das Kennzeichen durch und den Schadentag. Dann wirst du zum Versicherer durchgestellt. Dort meldest du deinen Schaden an und reichst den Kostenvoranschlag ein. Fetich iss.

Hat Du ihm schon mit einer Anzeige wegen unerlaubter Entfernung vom Unfallort (landläufig "Fahrerfrucht" gedroht?

Dann hat er nicht nur ein zivilrechtliches Problem, nämlich Schadenersatz leisten zu müssen, sondern auch ein strafrechtliches. Das dürfte seine Bereitschaft zu zahlen, erhöhen. 

tevau  08.07.2016, 11:28

sorry, ich meinte natürlich "Hast Du..." und "Fahrerflucht". Zu schnell getippt... ;-)

iBeetleful 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 11:24

Ich habe ihm eigentlich mit noch gar nicht gedroht. Dachte er ist so vernünftig und will das auch ordentlich regeln. Werde ich aber wohl nochmal schreiben und ihn auch die Konsequenzen aufmerksam machen.

Die Polizei kann und wird da gar nichts machen. Der Schadensverursacher hat sich gemeldet und die Daten hinterlassen. Es liegt keine Straftat vor. Eine straf- oder Bußgeldverfahren würde auch nicht zur Erstattung des Schadens führen. Hier muss zivilrechtlich vorgegangen werden. Habt Ihr den Schuldner denn schon zur Zahlung aufgefordert und in Verzug gesetzt? 

Das bedeutet, er muss schriftlich (per Post, nicht Email oder Whatsapp) aufgefordert werden, die Zahlung bis zum ....(konkretes Datum, keine "innerhalb von...Frist) zu leisten. Zahlt er nicht bis zum Termin, könnt ihr die Forderung gerichtlich per Mahn- oder Klageverfahren einfordern. Wenn Ihr das Kfz-Kennzeichen habt, könnt Ihr auch über den Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung des Halters in Regress nehmen. 

iBeetleful 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 11:30

Es liegt aber eine Sachbeschädigung vor und wenn man ganz penibel ist sogar eine Fahrerflucht, da er sich erst einen Tag später bei uns gemeldet hat. An dem Schadenstag war angeblich niemand zuhause.

Ich habe ihn aufgefordert Stellung zu nehmen, wie der Schaden von ihm beglichen wird. Ich weiß ja noch nicht mal, ob er es über die Versicherung laufen lässt oder nicht. Ich habe ihn per Post angeschrieben und eine Frist von 1 Woche gesetzt. Diese ist am 06.07.2016 abgelaufen.

kevin1905  08.07.2016, 11:51
@iBeetleful

Es liegt aber eine Sachbeschädigung vor

Nein. Die läge nur vor, wenn er seine Karre vorsätzlich in eure Mauer gefahren hätte. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht.

miboki  08.07.2016, 14:58
@iBeetleful

Wie schon erwähnt: um jemanden in Verzug zu setzen, muss ein konkreter Zeitpunkt - also ein konkretes Datum genannt werden. Eine Frist z. B. innerhalb einer Woche, reicht nicht aus und wird gib den Gerichten nicht akzeptiert. Und es ist nicht seine Entscheidung, ob er den Schaden über die  Versicherung laufen lässt. Ihr könnt Euch direkt an die Versicherung wenden. Und auch wenn Verkehrsunfallflucht vorliegen sollte, würde durch eine Verurteilung zwar eine Strafe die Folge. Der zivilrechtliche Schadenersatz muss extra eingefordert werden. Und das geht erst, wenn der Anspruch fällig war und der Schuldner sich im Verzug befindet (s. oben). 

Frist abgelaufen? Dann direkt zum Anwalt, keine Polizei, keine Anrufe mehr , keine weitere Versuche ihn zu erreichen oder sonstige Diskussionen.

Direkt zum Anwalt, der Typ verarscht Dich und früher oder später musst Du eh zum Anwalt.

Hoffentlich hast Du Beweise das er es war, also Zeugen die das Gespräch mit angehört haben. Den KV wird er nicht unterzeichnen, das macht der Auftraggeber, also Du. Er Unterzeichnet die spätere Kostenübernahme. Du zahlst den Handwerker (weil Du der Beauftrager bist) und er Wandfahrer zahlt (hoffentlich) an Dich.

wie gesagt, keine weitere Frist, kein weiteren Anruf, nix. Direkt Anwalt.

iBeetleful 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 11:28

Und wer zahlt den Anwalt dann? Da bleibe ja ich dann drauf sitzen oder? Zeugen habe ich 3, also abstreiten kann er es nicht. Es sind auch Lackreste an der Mauer zurück geblieben. Ich will die Mauer nicht reparieren lassen. so lange ich von ihm nicht die Zusage habe, dass er es bezahlt.

troublemaker200  08.07.2016, 11:43
@iBeetleful

Die Kosten zahlt zahlt der Mauerfahrer wenn er verknackt wird. Da Du Zeugen hast wird man ihm die Schuld schon zusprechen.

Das Problem könnte sein, wenn er nix hat (Kohle) dann wirst Du auch nix bekommen.

Hast Du eine Rechtschutz?

kevin1905  08.07.2016, 11:50
@iBeetleful

Und wer zahlt den Anwalt dann?

Du beauftragst ihn, du bezahlst ihn. Dein Erstattunganspruch richtet sich an die KFZ Haftpflicht des Verursachers (Nummernschild hast du?).

Ggf. liegt hier auch eine Straftat nach § 142 StGB vor.