Mietminderung wegen defekter Solaranlage?

2 Antworten

Moin,
wenn die Nutzung der Anlage im Mietvertrag vereinbart ist, dann sollte eine Vergütung wegen Nichtnutzung Anwendung finden.

Genaueres wird Dir ein RA oder der Mieterbund sagen können - auch über die Höhe der anrechenbaren Mehrbelastung.

Mohonilein 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 10:31

Moin! Vielen Dank! :) Die Anlage steht nicht explizit im MV, aber die ist ha da und wir bezahlen ja auch die jährliche Wartungskisten im Rahmen der umlagefähigen NKs..

defintiv JA !

ihr habt das Haus MIT Solaranlage gemietet, also ist diese Bestandteil des

Mietvertrages !

Jetzt haben sich eure Verbräuche ( Kosten ) erhöht und des halb ist jetzt

der Vermieter in der Pflicht !

Mohonilein 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 10:32

Danke, :) wir sehen das genauso..