Käufer behauptet Konsole sei defekt?
Guten Abend.
Ich hatte vor ca 2-3 Monaten meine PlayStation 3 auf eBay Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer kam damals und holte sie ab. Jetzt schreibt er mir heute über eine andere Anzeige, das er die Konsole gestern seinem Neffen geschenkt hat, und er festgestellt hat das die Grafikkarte defekt sei. Kann aber nicht sein, ich hab die PS3 selbst benutzt und mit ihr gespielt, alles hat funktioniert.
Er will es jetzt mit mir „klären“ so wie er es geschrieben hat. Hat er denn irgendein Recht?
6 Antworten
Privatverkauf ! Er hat verkackt
Selbst wenn du Rückgabe akzeptiert hast nur 14/28 Tage wenn er zu dumm ist die zu testen
Es wurde bereits von Gerichten festgestellt, dass der Ausschluss der Gewährleistung unzulässig ist, wenn es um die Übergabe geht. Du als Verkäufer hast dem Käufer ein mangelfreies Gerät zu verschaffen. Im Zweifel musst du beweisen, dass das Gerät bei Gefahrenübergang funktioniert hat.
Im Privatverkauf erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers. Du musst also beweisen, dass vor Versand alles funktioniert hat. Kannst du das nicht, dann musst du das Gerät zurücknehmen oder reparieren lassen.
Warum hast du nicht, wie von eBay Kleinanzeigen empfohlen, das Gerät direkt vor Ort übergeben? Dann hätte es der Käufer getestet, du hättest dein Geld genommen und du hättest dir das Geschiss erspart.
Der Verkäufer holte das Gerät ab... so steht es auf jedem Fall im text
da steht doch, dass der käufer es abgeholt hat. der hatte schon die chance sie zu testen.
Hä? Hast du es nicht gelesen? Genauso ist es passiert! Er war bei mir zuhause und hat sie abgeholt.
Weiß ich ja nicht
Wenn Du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, hat er mehr Rechte als wenn Du es getan hättest.
Wenn du angegeben hast "Privatverkauf/Keine Garantie" bist du aus dem Schneider. Kann er machen was er will. Auch wenn nicht musst du keine Angst haben, da bei Ebay ja generell gebrauchte Dinge verkauft werden. Privat verkauft, keine Garantie - fertig!
Der erste Teil deiner Antwort stimmt. Wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat, ist er raus. Im Gegensatz zu gewerblichen können Privatverkäufer das auch so einfach.
Der letzte Teil hingegen stimmt nicht. Es gilt der klare Grundsatz, dass jeder Verkäufer gewährleistungspflichtig ist. Man muss also aktiv ausschliessen, auch auf Ebay.
Das stimmt schon was du sagst :) Allerdings sollte das nur „verallgemeinert“ zusammenfassen. vielleicht war es ein bisschen oberflächlich ausgedrückt ;)
Hat er denn irgendein Recht?
Selbstverständlich. Du aber auch.
Lies in Eurem Kaufvertrag nach - ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.
Nein, er hat sie abgeholt und prüfen können. Fertig. Nachhinein geht gar nichts.
Der Käufer hat das Gerät abgeholt und hatte somit die Gelegenheit, es zu prüfen. Wenn er das versäumt hat, ist das nicht die Schuld des Verkäufers.
Das glaube ich nicht. Nach 2 bis 3 Monaten NACH dem Kauf liegt die Beweislast beim Käufer, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Übergabe defekt war. Warum hat er den Schaden nicht so früher reklamiert?