Mietkündigung/ Frist bei undichten Fenstern

7 Antworten

für eine fristlose Kündigung reicht das nicht, aber für eine Mietminderung. Du musst die Mietminderung aber vorher ankündigen.

Ich würde auf das Gespräch Bezug nehmen, auf die Vereinbarung mit dem neuen Fenster, das immer noch nicht eingebaut ist, obwohl das letzten Winter bereits geschehen sollte.

Ich würde die Kaltmiete um 30 % kürzen. Das ist viel, aber wenn du ein Zimmer im Winter nicht bewohnen kannst und die Heizkosten durch die elektrische Heizung stark in die Höhe gehen, hilft nur Druck machen! Und druck geht hier nur auf der finanziellen Seite.

Schreib dem Vermieter sofort und ich würde die Miete auch schon ab Dezember kürzen, es gibt sowieso noch Ärger. Aberleg für den Fall eines Falles ( = Prozesses ) das Geld auf die Seite, falls das Gericht nur 20 % z.B. anerkennt.

Und wenn die Wohnsituation bei dir am Ort so günstig ist, dass du leicht eine neue Wohnung findest, schieb die Kündigung ( muss am 3.12. beim Vermieter eingegangen sein ) am besten gleich nach.

Ich wünsch dir starke Nerven!

Raimund1  28.11.2010, 00:03

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung.htm

sorry der Link mit Mietminderungen...

Sitzune 
Beitragsersteller
 28.11.2010, 00:09
@Raimund1

Danke dir, dann werde ich erst einmal den Mieterschutzbund kontacktieren und vielleicht mal beim Anwalt vorbeisehen ;-) Man kann ja nie wissen, was noch so drin ist.

Nein, eine Kündigung und dazu noch fristlos ist hier nicht möglich. Der Verfahrensweg sollte folgender sein (wie übrigens auch vorgegeben):

Vermieter den Mangel an der Wohnung anzeigen und zur Abstellung auffordern (schriftlich, mit Zugangsnachweis), zugleich Mietminderung ankündigen und üben bis zur Abstellung des Mangels - Minderungssätze siehe einschlägige Mietrechtsurteile; zu recherchieren auch im Internet oder zu erlesen aus "Mietminderungsliste", Das A-Z der Mietminderung bei Mängeln in der Mietwohnung >> siehe Bibliothek.

Erst mal dem Vermieter eine Frist zur Verbesserung der Situation setzten, mit Mietkürzung drohen. Falls der Vermieter nicht reagiert die Miete kürzen. Genaueres dazu, wieviel oder alles, beim Mieterschutzbund. Fristlos kündigen dürfte nicht gehen, da Du ja über die desolaten Fenster informiert wurdest. Könnte sogar wenn ich das so nochmal lese mit der Mietminderung knapp, aber nicht hoffnungslos, werden. Nicht´s mehr mündlich machen sondern nur noch schriftlich zwechs Beweisführung.

Sitzune 
Beitragsersteller
 27.11.2010, 23:34

Ich wusste nichts von den schlechten Fenstern. Dass sie alt sind sieht man ihnen an, aber was deren wahren Zustand angeht wurde ich belogen. Es hieß immer, dass alles ok sei und die Fenster dicht wären etc. Außerdem hat mein Vermieter nicht vor den Zustand zu verbessern, weil ja, wie gesagt, das Haus so wie so verkauft werden soll. Das hat er mich selbst so gesagt, als ich ihn auf die Fenster ansprach. Noch dazu will ich gar nicht mehr hier wohnen bleiben.

tipsie69  27.11.2010, 23:46
@Sitzune

Du schreibst: Vorher war keine Rede davon, das es von Vermieterseite hieß kein Problem... also scließe ich daraus das über die Sachlage gesprochen wurde. Nur wenn Du Mietkürzung ankündigst und auch machst, kommst du mit einem blauen Auge aus der Sache rau. Alleine schon wegen der Heizkosten. Aber da der Vermieter verkaufen will, ist je vielleicht bereit Dich aus dem Vertrag ohne Frist zu lassen, da si ein unvermietetes Objekt besser verkaufen lässt. Versuch macht klug.

Sitzune 
Beitragsersteller
 27.11.2010, 23:50
@tipsie69

Also, vom Vermieter hieß es, es sei im Winter kein Problem...sollte heisten, dass mit den Fenstern nix sei, aber da is was, das ich eben erst als ich eingezogen war bemerkt habe, vorher hat er kein Wort über die schlechten Fenster verloren. Wegen dem Mietverhältnis...es ist so, dass das Haus eigtl. Zwangsversteigert werden soll, es ist schon zu alt, deswegen will es keiner Kaufen. Es waren schon viele Leute da zum ansehen. Und nein er will mich nicht früher aus dem Mietverhältnis heraus lassen, da ihm sonst das Geld als Einkommen fehlen würde.

tipsie69  28.11.2010, 00:31
@Sitzune

Dann bleibt nur die fristgerechte Kündigung und Mietkürzung.

wenn vereinbart wurde, dass fenster ausgetauscht werden sollen und nichts passiert, dann mindere für die letzten 3 Monate die Miete, denn fristlos kündigen kannst du nicht. warum, haben dir die anderen ja schon geschrieben.

Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist ist der Winter vorbei. Schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern, sonst die Miete mindern. Der örtliche Mieterverein wird dich unterstützen.

Sitzune 
Beitragsersteller
 27.11.2010, 23:39

Ich will aber raus und nicht noch 3 Monate hier drin bleiben...habe daran ja gar kein interesse. noch dazu will mein Vermieter die Mängel nicht beseitigen,ich habe ihn schon dazu aufgefordert.

Raimund1  28.11.2010, 00:02
@Sitzune

Ich verstehe dich! wenn du risikobereit bist, kannst du auch fristlos kündigen und ausziehen. Dann wird es mit 99%iger Sicherheit bei Gericht landen, wahrscheinlich wird deine Kaution verbraten und du wirst auf der vollen Miete sitzen bleiben. Deswegen ist die Mietminderung schon ein guter Weg. Ausziehen kannst du vorher, Heizung ausschalten, dann hast du kaum Nebenkosten. Ich schätze das ist billiger, auch wenn du einen oder vielleicht zwei Monate die reduzierte Miete zahlst. Im Fall dass du vorher ausziehst, kannst du den Heizkostenanteil von der Miete weglassen, aber da gibts dann noch einiges zu beachten, wie Fotos machen, damit es nicht hinterher verwüstzet aussieht. Unter Zeugen abschließen und und und