Mietminderung bei undichter Haustür?

3 Antworten

Ich gehe auch nicht davon aus, dass eine relevante Mietminderung möglich ist.

Sie sollten aber Ihren Vermieter = Bauherren darauf hinweisen, dass er gegenüber der Baufirma, die die Türe einbaute, einen Gewährleistungsanspruch geltend machen kann und auch sollte.

Zur Praxis:

  1. Ich gehe davon aus, dass das Wasser bei Ihnen UNTER der Tür in den Flur eintritt.
  2. Schließen Sie die Tür nur durch die Falle ("ins Schloss fallen lassen") oder drehen Sie den Schlüssel herum. Die Falle hat i.d.R. etwas mehr Spiel im Schloss als der Riegel beim Abschließen.
  3. Schließen Sie die Tür und versuchen Sie, ein Blatt Papier an jeder Stelle unter der Tür bis zur Schiene außen durchzuschieben. Damit prüfen Sie, ob die Absenkdichtung auch richtig schließt. Zum Nachstellen kann diese an der Scharnierseite unten etwas nach unten gedreht werden.
  4. Ist der Bodenbelag durchgängig unter der Tür oder z.B. Fliesen mit Fugen dazwischen? In diesem Fall hilft u.U. eine kleine Schiene unter der Tür, damit die Dichtung sauber schließt.
  5. Grundsätzlich ist aber bei Sturmlagen (mit Orkanböen wie diese Tage) mit Regen und direktem Druck auf die Tür bei entsprechend Spiel der Tür im Rahmen ein Eindringen von Wasser nicht immer auszuschließen. Da es sich aber um einen Neubau handelt, sollte die Tür aber eigentlich dicht sein.
Reisejette 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 07:23

Vielen Dank für die ausführliche Antwort und guten Tipps!

Die Firma, welche die Tür einbaute, ist zwischenzeitlich insolvent. Da ist leider nichts mehr zu machen.

Wasser dringt bei abgeschlossener und nicht abgeschlossener Tür ein. Ich werde mal den Papiertest machen und sehen, was dabei herauskommt. Eine Schiene einzusetzen ist ja nicht allzu aufwendig. Ich hoffe, daß wir das Problem damit lösen können.

Mietminderung von 1,08 € pro Monat könnte angebracht sein.