Mietminderung bei undichter Haustür?
Ich bewohne ein Haus/Neubau zur Miete und habe das Problem, daß bei ungünstigem Wind und Regen Wasser unter der Haustür hindurch in meinen Flur dringt. Meinem Vermieter ist das Problem seit etlichen Monaten bekannt. Er hatte diesbezüglich bereits eine Firma beauftragt, die jedoch konnte/wollte nichts machen, da sie die Haustür seinerzeit nicht eingebaut hatten. Seitdem ist nichts mehr geschehen.
Nachdem ich vor einigen Tagen wieder Regenwasser im Flur hatte, trage ich mich nun mit dem Gedanken die Reparatur nochmals schriftlich anzumahnen und gleichzeitig eine Mietminderung geltend zu machen.
Ist das überhaupt so möglich? Und wenn ja, in welcher Höhe?
3 Antworten
Ich gehe auch nicht davon aus, dass eine relevante Mietminderung möglich ist.
Sie sollten aber Ihren Vermieter = Bauherren darauf hinweisen, dass er gegenüber der Baufirma, die die Türe einbaute, einen Gewährleistungsanspruch geltend machen kann und auch sollte.
Zur Praxis:
- Ich gehe davon aus, dass das Wasser bei Ihnen UNTER der Tür in den Flur eintritt.
- Schließen Sie die Tür nur durch die Falle ("ins Schloss fallen lassen") oder drehen Sie den Schlüssel herum. Die Falle hat i.d.R. etwas mehr Spiel im Schloss als der Riegel beim Abschließen.
- Schließen Sie die Tür und versuchen Sie, ein Blatt Papier an jeder Stelle unter der Tür bis zur Schiene außen durchzuschieben. Damit prüfen Sie, ob die Absenkdichtung auch richtig schließt. Zum Nachstellen kann diese an der Scharnierseite unten etwas nach unten gedreht werden.
- Ist der Bodenbelag durchgängig unter der Tür oder z.B. Fliesen mit Fugen dazwischen? In diesem Fall hilft u.U. eine kleine Schiene unter der Tür, damit die Dichtung sauber schließt.
- Grundsätzlich ist aber bei Sturmlagen (mit Orkanböen wie diese Tage) mit Regen und direktem Druck auf die Tür bei entsprechend Spiel der Tür im Rahmen ein Eindringen von Wasser nicht immer auszuschließen. Da es sich aber um einen Neubau handelt, sollte die Tür aber eigentlich dicht sein.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort und guten Tipps!
Die Firma, welche die Tür einbaute, ist zwischenzeitlich insolvent. Da ist leider nichts mehr zu machen.
Wasser dringt bei abgeschlossener und nicht abgeschlossener Tür ein. Ich werde mal den Papiertest machen und sehen, was dabei herauskommt. Eine Schiene einzusetzen ist ja nicht allzu aufwendig. Ich hoffe, daß wir das Problem damit lösen können.
Dabei ist eine Mietminderung wohl nicht möglich
- weitere Kategorien:
- Wohnungseingangstür undicht und zugig»
- Gericht: Amtsgericht Bremerhaven, Urteil vom 26.05.1992, Az. 59 C 1214/91»
- festgesetzte Mietminderung: 0%
- Zeitschriftenfundstelle: WuM 1992, 601
Mehr Urteile habe ich dazu nicht finden können,das wäre wenn der Vermieter weiterhin nichts unternimmt noch möglich
https://ratgeber.immowelt.de/mietrechtslexikon/ersatzvornahme.html
Mietminderung von 1,08 € pro Monat könnte angebracht sein.