Mietminderung bei Regenrinne?
Hallo, ich habe im Herbst letzten Jahres wegen meiner Dachrinne bei meiner Wohnungsgenossenschaft bereits aufgesucht. (Die Regenrinne einer über mir wohnenden Nachbarn ist verstopft und dadurch kann das Regenwasser nicht richtig ablaufen. Kratzbaum, Teppich und Sitzkissen für Balkonmöbel werden immer extrem nass! Einen Teil meines Kratzbaumes musste ich weg werfen, weil ich das erst zu spät erkannt habe, dass es bis an die Balkontür tropft.). Da sich die Wohnungsgenossenschaft nicht gerührt und auch anfang des Jahres gewechselt hatte, habe ich dies nochmal gemeldet und daraufhin habe ich die Auskunft bekommen, dass meine erste Meldung nirgends dokumentiert worden ist. Die Hausmeisterin habe mir zugesichert, dass sie sich darum kümmert und eine Dachdeckerfirma beauftragt. Da sich bis jetzt Ende April nichts gerührt hatte, habe ich versucht anzurufen aber es geht niemand mehr ran. Kann ich dadurch eine Mietminderung machen?
Danke für Eure Antworten.
5 Antworten
Da sich die Wohnungsgenossenschaft nicht gerührt und auch anfang des Jahres gewechselt hatte, habe ich dies nochmal gemeldet und daraufhin habe ich die Auskunft bekommen, dass meine erste Meldung nirgends dokumentiert worden ist.
Mängel grundsätzlich wegen der Beweisbarkeit immer per Einwurfeinschreiben melden.
Ab Kenntnissetzung an den Vermieter kann man die Miete angemessen mindern für den Zeitraum des Mangels.
Man sollte den Mieterbund oder eine Anwalt fragen, ob und in welcher Höhe eine Mietminderung in Frage kommt.
MfG
Johnny
Hier solltest du dir dringend Rat bei einem Anwalt holen. Denn wenn überhaupt möglich besteht immer noch die Frage um wecheln Betrag du die Miete mindern kannst.
Meine Meinung als Vermieter: Du hast keine Handhabe zur Mietminderung wegen eines Dachrinnendefektes, weil deine Mietsache gebrauchsfähig geblieben ist. Üblich ist es, dass Balkonmöbel und zeitweilig abgestellte Sachen auf dem Balkon gegen Regen von dir zu schützen sind oder in die Wohnung zurück genommen werden.
Eine Schadensersatzforderung könnte eventuell vorgebracht werden. Das hängt aber davon ab, wie der Balkon beschaffen ist (Dachüberstand, Regenschutz, etc.)
Ja, bestimmt. Bei 500 EUR Miete somit an den Tagen, wo es überläuft, denn nur dies zählt ja, rd. 1 EUR. Viel Glück.
Wie wäre es denn mit der Klärung mit dem Mieter der Wohnung.Einen Besen nehmen und einmal durch die Gose fegen ,und fertig ist.