Kaputte Regenrinne des Nachbarn ersetzt?
Hallo zusammen,
zuerst der Sachverhalt: die Regenrinne von der Garage von unserem Nachbarn ist undicht. Somit läuft Regenwasser aus und läuft in unsere Hauswand. Nach mehrmaligem Ansprechen hat der Nachbar den Schaden nicht beheben lassen. Obwohl er nach § 27 NRG und 1004 § BGB dazu verpflichtet ist. Vor kurzem hat er uns mitgeteilt, dass wir den Dachdecker beauftragen können. Nachdem die Arbeiten erledigt sind und es daran geht die Rechnung zu bezahlen, meint er, dass wir den Dachdecker beauftragt haben ohne ihm einen Kostenvoranschlag vorgelegt zu haben und er evtl. jemand günstigeren gefunden hätte. Können wir auf seiner Aussage, dass wir den Dachdecker beauftragen sollten bestehen bleiben oder kann er auf die Nichtzahlung beharren, weil er es beauftragt haben für seine kaputte Regenrinne?
MfG narthul80
2 Antworten
Hast du irgendwas schriftlich? Wenn Du auf Zuruf Deines Nachbarn "Beauftrage DU mal den Handwerker...." jemanden bestellt hast, bist Du auch der Rechnungsträger.
Stellt sich der Nachbar jetzt dumm und sagt "Handwerker? Keine Ahnung wovon du sprichst." - dann hast Du Pech gehabt.
Die Argumentation "ohne Kostenvoranschlag" kann ich zwar verstehen, doch es ist natürlich eine riesen Sauerei, DICH alles machen zu lassen und am Ende nicht mal die Rechnung zu begleichen.
Würde ihn zähnknirschend auffordern, den günstigeren Kostenvoranschlag vorzulegen. Wenn er keinen hat, würde mich das nicht wundern!
Hat er tatsächlich einen, und der ist auch echt und seriös, würde ich ihn auffordern, Dir den Betrag zu zahlen. Die Differenz ist dann flöten, aber so hast Du wenigstens einen Teil der Kohle.
Fürs nächste Mal: bei solchen Menschen immer alles schriftlich vereinbaren und gegenzeichnen lassen.
Grüße, ------>
Genau DAS meinte ich! Wenn der Nachbar sich querstellt steht Aussage gegen Aussage... deswegen in diesem Fall besser darauf eingehen, dass er ein günstigeres Angebot hat - und DIE Summe soll er Dir erstatten. Ärgerlich, aber wenigstens etwas.
Auch, wenn es um 2000 Euro geht, die Aussichten in Deinem Fall sind nicht wirklich rosig. Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei Paar Schuhe....
2000 Euro ist aber ganz schön happig für Rinnenarbeiten....
Ist da irgendwie ein superteures Gerüst dabei oder waren das soviele Meter Rinne?
Grüße, ----->
Hallo,
zuerst einmal "dummer Nachbar", sowas gehört sich nicht.
Zu Anfangs möchte ich noch kurz erwähnen, dass jeder Richter (falls es vor Gericht geht) andere Meinungen hat.
Ich kann dir sagen, dass er die Rechnung des Dachdeckers zahlen muss. Und natürlich Ihre angefallenen Zusatzkosten außerdem die entstandenen Schäden an Ihrer Hauswand.
Mein Lösungsvorschlag:
1. Ihren Anwalt kontaktieren
2. Er soll ein Schreiben aufsetzen auf dem diese Rechnung aufgelistet ist und dem Nachbar zukommen lassen. (Soweit entstehen noch keine Kosten)
3. Wenn der "gute" Nachbar sich nun weigert zu zahlen muss man sich überlegen ob einem die Kosten für das Gericht und Anwaltskosten nicht zu teuer sind. (mit einer Haftpflichtversicherung kein Problem)
Ich würde mal sagen, der Richter entscheidet in schon in der ersten Instanz, dass der Nachbar die Kosten tragen muss.
Hoffe ich konnte helfen =)
Mit freundlichen Grüßen
Marcel
1. Der Nachbar muss die Rechnung bezahlen? Aufgrund welcher Grundlage?
2. Wenn ein Anwalt ein Schreiben aufsetzt entstehen keine Kosten? Welcher Anwalt macht denn sowas umsonst??
3.eine HAFTPFLICHT-Versicherung kommt für Gerichtskosten auf? Verwechselst Du da vielleicht etwas mit einer Rechtschutzversicherung?
4.Für den geschätzten Streitwert von 100? 200? Euro ein Fass aufmachen und vor Gericht ziehen - bitte, wer möchte.....
der Streitwert beläuft sich auf rund 2000 € also nicht gerade mal eine Kleinigkeit.
Die Rechnung ist auf unseren Namen ausgestellt und das Problem ist, der Dachdecker sagt das eine und der Nachbar das andere. Somit weiß keiner genau was wirklich stimmt und was geflunkert ist.
Leider haben wir nichts schriftliches. Wobei ich das bei wirklich hätte machen sollen ...