Verschiedene Gründe für Mietminderung "addieren"?

6 Antworten

Das mit der Addition funktioniert nicht! Je nach Beeinträchtigungen könntest du dann auf eine Mietrückzahlung kommen. ;)

Tritt dem Mieterverein bei, die jährliche Summe von 60-80 Euro (je nach Ort) ist dort besser aufgehoben, als wenn du allein kämpfst und das vielleicht auch noch falsch.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast, ist dort Mietschutz eingeschlossen. Du kannst dich dann auch dorthin wenden zur Unterstützung. Aber lass diese Alleingänge bei so vielen Mängeln.

DerHans  27.05.2015, 14:04

Mietrechtsschutz ist keineswegs automatisch eingeschlossen. Darauf kann man sich erst verlassen, wenn man VORHER eine Deckungszusage einholt.

critter  27.05.2015, 14:06
@DerHans

Ist aber meistens mit eingeschlossen. Aber das ist nun Sache des Fragestellers, in seine Police zu schauen, was er alles abgeschlossen hat, bzw. bei der Versicherung kurz anzurufen.

Natürlich kannst Du die Beeinträchtigungen addieren.

Wie hoch die Mietminderung ausfallen kann, dazu solltest Du Dich allerdings sehr wohl beraten lassen. Denn eine zu hoch angesetzte Mietminderung kann durchaus Probleme bereiten.

Die Mitgliedschaft im Mieterverein kostet im ersten Jahr meist ca. 80 EUR, das Geld hast Du ja schnell wieder drin.

StartUp123 
Beitragsersteller
 27.05.2015, 13:52

Naja für 80 Euro kann ich ja auch schon beim Anwalt einen Beratungstermin machen, da wird bestimmt eher auf meine persönlichen Probleme eingegangen.

Trotzdem danke :)

meini77  27.05.2015, 13:54
@StartUp123

Ob Du eine anwaltliche Beratung für 80 EUR bekommst, würde ich mal fraglich stellen. Definitiv bekommst Du aber keine anwaltliche Beratung für 80 EUR im Jahr. Beim Mieterverein ist's halt eine Flat-Rate.

Übrigens: auch dort arbeiten Rechtsanwälte für Mietrecht

DerHans  27.05.2015, 14:05
@meini77

Da diese Anwälte fast ausschließlich im Mietrecht arbeiten, sind sie höchstwahrscheinlich auch besser.

Für eine Mietminderung gibt es nicht wirklich einen "Katalog" den man abarbeiten kann. Das ist immer eine willkürliche Entscheidung. Ob die Minderung rechtens ist, entscheidet dann zur Not ein Gericht.

Mängelschreiben mit Fristsetzung; dort solltest du darauf hinweisen dass du einen anderen Handwerker mit genau den Arbeiten beauftragst und IHM die Rechnung zukommen lässt. 

Genauso verhält es sich mit Mietminderung, Schriftlich mit angemessener Frist. Mehr wie 5 - 6 % sind sicher nicht angemessen. 

Fussboden kann auch durch deine Unachtsamkeit beschädigt worden sein, nämlich durch Wasser o.ä.

Diese Mietminderungen hättest du schon längst moderat anwenden können. Wenn du die gemeldeten Mietmängel durch Selbstbeauftragung (Ersatzvornahme) nach und nach beseitigst und die Kosten von der Miete ab Juli abziehst (Aufrechnung nach §536a BGB gegen die Miete), dann kannst du sicher sein, dass die Mängel beseitigt sind. Damit entgehst du den Querelen einer Auseinandersetzung vor Gericht wegen Mietschulden. Setze deinen Vermieter in Kenntnis.