Mietminderung bei defekter Dusche möglich?
Ich bin im März in eine Neubauwohnung gezogen und musste leider feststellen, dass die Dusche von Anfang an starke Temperaturschwankungen hat. Beim Duschen nach ca. 60 Sekunden fängt die Temperatur an sich automatisch zu verändern in Form von starken Schwankungen. Plötzlich wird das Wasser kochend heiß und 1 sec später eiskalt. Dieses Phänomen bleibt während des ganzen Duschvorgangs bestehen. Es ist ein Krampf sich unter die Dusche zu stellen, weil man immer damit rechnen muss plötzlich enorm heißes- oder kaltes Wasser abzukriegen. Köpfe wurden dabei auch schon gestoßen, da ich bzw. wir manchmal völlig hektisch vom Wasser wegspringen müssen...
Die Wohnverwaltung weiß über das Problem bescheid, allerdings hat sich seit März hier nichts getan und sie suchen (stand jetzt) nach einer Firma, die das Problem beheben soll. (Laut Verwaltung ist unsere Wohnung die einzige mit diesem Problem) Alle zwei Wochen telefonieren wir mit Hausmeister + Verwaltung, eine Beschleunigung des Vorgangs gibt es leider trotzdem nicht.
Die Frage, die ich mir jetzt stelle, ist ob eine Mietminderung möglich ist und auch rückführend für die letzten Monate. Denn die Verwaltung weiß seit meinem Einzug davon bescheid.
Ich bin in keinem Mietverein vertreten. Über Antworten freue ich mich sehr.
Vielen Dank,
Toni
6 Antworten
Der V. ist gemäß Gesetz verpflichtet, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Das hat er aber hier nicht getan. Deshalb bist du als Mieter berechtigt, die Miete angemessen zu mindern, das selbstverständlich ab Kenntnis des Vermieters nunmehr also auch rückwirkend.
Ich gehe davon aus, dass du einen hydraulischen Durchlauferhitzer installiert hast. Das Geschilderte lässt den Schluss zu und ist symptomatisch. Der DE müsste durch einen elektronisch geregelt ersetzt werden, dann ist das Problem erledigt.
Stelle dem Vermieter nochmal eine Frist bis 15. Juli und kündige an, dass du neben der Mietmindeung von 15% der Bruttomiete zusätzlich 30% ab August zurückbehalten wirst bis dem Mangel abgeholfen wurde. Der Zurückbehalt ist danach nachzuzahlen, die Minderung nicht.
Neubauwohnung ist ein relativer Begriff. Mangel an Badinstallationen fallen unter die Gewährleistungsansprüche des Eigentümers gegenüber dem Baubetrieb und seinen Subunternehmen. Darauf sollte ihr Vermieter hingewiesen werden. Sie behaupten nun, dass dieser Mangel (alternierende Temperatur des Duschwassers) seit Mietbeginn besteht. Wurde das bei der Wohnungsübernahme festgestellt? Dann wäre Ihr Recht auf Mietminderung und vorbehaltliche Mietzahlung obsolet.
Zurückhalten der Miete halte ich für sehr gefährlich, weil der Vermieter das als Mietschulden einstufen könnte und damit eine fristlose Kündigung droht.
Es ist eine Neubauwohnung. Da ist der Seb.-Kneipp-Modus eingestellt. SmartHome!
Bestimmt gibt es eine App, mit der man auch den Warm- oder Kaltduscher-Modus einstellen kann. ;-)
Ansonsten stimme ich den anderen Antworten zu. Sollte die Dusche doch noch nicht so modern sein, Miete mindern. Aber leider nicht rückwirkend.
Ach und es ist wichtig das du deine Miete nur unter Vorbehalt zahlst, sonst wird es schwierig dein Geld nachträglich zurück zu fordern.
Also am besten du verfasst schriftlich ein Brief oder eine Mail an deine Hausverwaltung und sagst den dass du deine Miete nur unter Vorbehalt weiter zahlst. Außerdem würde ich noch rein schreiben, dass wenn sie den Mängel bis zum 30.07 nicht beheben, dass du dann deine Miete zurückbehälst.