2 Monate kein Warmwasser und Heizung Miete 100% gekürzt. Vermieter will jetzt Geld sehen?
Hallo zusammen, seit Anfang Juli bis ca.05.09.2013 hatte ich kein Warmwasser. Gerne möchte hier den ganzen Vorfall erzählen. Ich habe den Vermieter unverzüglich telefonisch informiert, dass die Gastherme ausgefallen ist und ich kein Warmwasser mehr habe. Nach ca. einer Woche kam dann ein Techniker und der hat dann gesagt, dass die Gastherme kaputt ist und eine Reparatur sich nicht lohnt deswegen komplett ausgetauscht werden muss und das wird der dem Vermieter so weitergeben. Dann war für paar Wochen Funkstille seitens Vermieter. Nachdem ich telefonisch wieder Druck gemacht habe, kam dann ein anderer Techniker von einer anderen Firma. Der hat dann bestätigt, dass sehr viele Teile in Therme kaputt seien und eine kompletter Austausch wäre sinnvoller oder alle kaputten Teile neu ersetzen. Dafür muss er sich beim Vermieter eine Bestätigung holen. Dann war wieder mehrere Wochen Funkstille. Am 25.08.2013 habe ich dem Vermieter ein Schreiben aufgesetzt, dass der bis zum 31.08.2013 Zeit hat die Therme zu reparieren oder auszutauschen oder ich werde die Miete für September 100% kürzen und per Einschreiben abgeschickt. Vom Vermieter kam nichts. Ich hab die Miete 100% gekürzt und ca. am 05.09.2013 kam der Techniker hat die Therme repariert und ich hatte endlich wieder Warmwasser. Jetzt kommen wir zum eigentlich Knaller vom Vermieter. Am 24.10.2013 habe ich ein Schreiben vom Vermieter erhalten und darin steht; Sehr geehrter Herr Y., die Miete für den Monat September 2013 wurde von Ihnen bisher nicht entrichtet. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 30.10.2013. Danach werden wir die Angelegenheit unserem Rechtsbeistand übergeben wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen. Ihre Vorhalte bezüglich der nicht funktionierenden Heizung während der Sommermonate können wir verstehen. Dies berechtigt Sie jedoch nicht die Miete einzubehalten. Der Ersatzteilbeschaffung dauerte nahezu 2 Monate, was nicht im Verschulden unsererseits lag. Eine neue Heizung wäre kostenmäßig in keinem Verhältnis, außerdem wären wir berechtigt 10% der Investitionskosten auf Ihre Miete umzulegen. Dies ist nicht in Ihrem Sinne.
Was ist sehr interessant finde, dass der nur von Heizung redet. Das Hauptproblem war Warmwasser. Wer schmeißt die Heizung im Sommer denn schon an?? Meine Frage wäre wie Soll ich jetzt dagegen angehen?
Danke im vorraus
6 Antworten
Geh zum Anwalt ! Der macht das schon. Alleine kannst Du da nichts machen, der Vermieter wird alles drehen und wenden wie er will. Der Anwalt wird dir helfen !
Aber das wird wohl nichts.
Und ob das was wird. Wegen 10 Tagen Warmwasserausfall im Sommer kann man nicht die Miete um 100 % für einen ganzen Monat mindert.
Der Schuß geht nach hinten los, aber gewaltig.
Es waren keine 10 Tage. Anfang Juli(03.07.2013 um genau zu sein) bis 05.09.2013 kein Warmwasser?? Ist das Menschenwürdig? Ihr müsst genau lesen was ich geschrieben habe. Am 25.08.2013 habe ich zum letztenmal den Vermieter angeschrieben und informiert das ich die Miete 100% kürzen werde, weil ich 2 Monate kein Warmwasser hatte.
Mit Menschenwürde hat das nichts zu tun, warmes fließendes Wasser und Heizung im Sommer sind kein Menschenrecht...
Das hat allein mit Mietrecht zu tun...
Ich habe genau gelesen. Erste nachweislich, schriftliche Info 25.8.
Und nur die zählt im E-Fall.
Natürlich zählt die laut Fragestellung UNVERZÜGLICHE telefonische Information des Vermieters, und nicht die E-Mail, und damit der Zeitpunkt, an dem der Mangel erstmalig auftrat...
Alles andere ist eine Streitfrage und hier nicht beurteilbar...
Ich hab die Miete 100% gekürzt und ca. am 05.09.2013 kam der Techniker hat die Therme repariert
100% war definitiv zu viel.
Ich werde mich morgen mit dem Vermieter telefonisch in Verbindung setzen. Ich kann das einfach nicht verstehen, dass man manchen Menschen in den Ar*** treten muss damit eine Reaktion von denen kommt.
Nochmal mit dem Vermieter reden ist eine sehr gute Idee.
Vermieter sind auch nicht alle reich und eine neue Heizunganlage oder z.B. ein Dach kostet sehr vieil.
Wir haben für ein Sach +Dabodendämmung mal eben 34.000 € bezahlen müssen.
Die hat nicht jeder Vermieter einfach mal so.
Das Geld für die Miete habe ich natürlich zur Seite gelegt, weil ich sowas befürchtet habe.
Das war eine kluge Entscheidung.
MfG
Johnny
Meine Frage wäre wie Soll ich jetzt dagegen angehen?
Nun, gar nicht...
Der Vermieter hat einfach absolut recht. Im Sommer kann man nur wegen fehlendem Warmwasser Miete mindern, aber nicht wegen defekter Heizung. Und das berechtigt mal gerade zu 15 % Mietminderung, aber nicht zu 100 %...
Die 15 % darfst Du natürlich dennoch kürzen, und die Kosten kann er natürlich auch nicht auf die Miete umlegen...
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man solche Sachen eben nicht machen, dann kann man sich hinterher allenfalls über seine eigene Unfähigkeit aufregen...
Ich fürchte, der Vermieter kommt damit durch, denn fehlendes Warmwasser bedeutet nicht komplett keine Miete, so jedenfalls die Gerichte.
AG Köln und LG Berlin haben ausgeurteilt: 3% dürfen gemindert werden.
Nun, du hast es übertrieben. 100% sind definitiv zu viel. Für Heizungsausfall im Sommer ist eine Minderung unzulässig. Für den Ausfall der Warmwasserversorgung allerdings, da nicht nur zeitweise sondern permanent für ca. zwei Monate, durftest du mindern. Ein Ag hat für zeitweisen Ausfall 10% für angemessen erachtet. Da bei dir durchgängig ca.2 Monate, sehe 20% für angemessen. Ich empfehle, zieh von der Bruttomiete September 20% ab und zahle den Rest (80%) schnellstens nach. Du müsstest sonst mit einer Klage auf Zahlung rechnen und du würdest unterliegen. Einen Anwalt brauchst derzeit nicht. Schreib dem Vermieter, du hättest 20% gemindert und über 80% das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt um zu erreichen, dass die Rep. bzw. der Austausch schnellstmöglich erfolgen. Jetzt möchtest du den Zurückbehalt nachzahlen. Damit befändest du dich im rechtlichen Rahmen. Das Schreiben per Einwurfeinschreiben. Keinesfalls darf der V. dir Kosten für die Rep. aufhalsen. Du musst keinen Cent zahlen.
Theoretisch hättest du das Recht gehabt, nach fruchtloser Fristsetzung selbst die Rep. bzw. Erneuerung zu beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufzurechnen. So ein Gasdurchlauferhitzer ist allerdings nicht billig und du hättest verm. nicht das Geld zur Verauslagung. Da nun doch repariert wurde, wäre es so machbar gewesen. Zwei Monate um ein Ersatzteil zu beschaffen? Das glaube wer will. Wenn das so wäre, hätte der Handwerker längst Insolvenz anmelden müssen. Kein normaler Kunde wartet so lang.
Danke für dein Ratschlag. War der hilfreichste Ratschlag von Heute. Ich werde mich morgen mit dem Vermieter telefonisch in Verbindung setzen. Ich kann das einfach nicht verstehen, dass man manchen Menschen in den Ar*** treten muss damit eine Reaktion von denen kommt. Das Geld für die Miete habe ich natürlich zur Seite gelegt, weil ich sowas befürchtet habe.
Danke für den Tipp. Das hatte ich mir auch schon so vorgenommen. Ich wollte dem noch eine Chance geben die Sache außer gerichtlich zu klären aber anscheinend will der versuchen mich einzuschüchtern. Aber das wird wohl nichts.
Danke nochmals