2 Monate kein Warmwasser und Heizung Miete 100% gekürzt. Vermieter will jetzt Geld sehen?

6 Antworten

Geh zum Anwalt ! Der macht das schon. Alleine kannst Du da nichts machen, der Vermieter wird alles drehen und wenden wie er will. Der Anwalt wird dir helfen !

Van65 
Beitragsersteller
 04.11.2013, 17:01

Danke für den Tipp. Das hatte ich mir auch schon so vorgenommen. Ich wollte dem noch eine Chance geben die Sache außer gerichtlich zu klären aber anscheinend will der versuchen mich einzuschüchtern. Aber das wird wohl nichts.

Danke nochmals

anitari  04.11.2013, 17:09
@Van65

Aber das wird wohl nichts.

Und ob das was wird. Wegen 10 Tagen Warmwasserausfall im Sommer kann man nicht die Miete um 100 % für einen ganzen Monat mindert.

Der Schuß geht nach hinten los, aber gewaltig.

Van65 
Beitragsersteller
 04.11.2013, 17:21
@anitari

Es waren keine 10 Tage. Anfang Juli(03.07.2013 um genau zu sein) bis 05.09.2013 kein Warmwasser?? Ist das Menschenwürdig? Ihr müsst genau lesen was ich geschrieben habe. Am 25.08.2013 habe ich zum letztenmal den Vermieter angeschrieben und informiert das ich die Miete 100% kürzen werde, weil ich 2 Monate kein Warmwasser hatte.

MosqitoKiller  04.11.2013, 17:26
@Van65

Mit Menschenwürde hat das nichts zu tun, warmes fließendes Wasser und Heizung im Sommer sind kein Menschenrecht...

Das hat allein mit Mietrecht zu tun...

anitari  04.11.2013, 17:39
@Van65

Ich habe genau gelesen. Erste nachweislich, schriftliche Info 25.8.

Und nur die zählt im E-Fall.

MosqitoKiller  04.11.2013, 17:54
@anitari

Natürlich zählt die laut Fragestellung UNVERZÜGLICHE telefonische Information des Vermieters, und nicht die E-Mail, und damit der Zeitpunkt, an dem der Mangel erstmalig auftrat...

Alles andere ist eine Streitfrage und hier nicht beurteilbar...

Ich hab die Miete 100% gekürzt und ca. am 05.09.2013 kam der Techniker hat die Therme repariert

100% war definitiv zu viel.

Ich werde mich morgen mit dem Vermieter telefonisch in Verbindung setzen. Ich kann das einfach nicht verstehen, dass man manchen Menschen in den Ar*** treten muss damit eine Reaktion von denen kommt.

Nochmal mit dem Vermieter reden ist eine sehr gute Idee.

Vermieter sind auch nicht alle reich und eine neue Heizunganlage oder z.B. ein Dach kostet sehr vieil.

Wir haben für ein Sach +Dabodendämmung mal eben 34.000 € bezahlen müssen.

Die hat nicht jeder Vermieter einfach mal so.

Das Geld für die Miete habe ich natürlich zur Seite gelegt, weil ich sowas befürchtet habe.

Das war eine kluge Entscheidung.

MfG

Johnny

Meine Frage wäre wie Soll ich jetzt dagegen angehen?

Nun, gar nicht...

Der Vermieter hat einfach absolut recht. Im Sommer kann man nur wegen fehlendem Warmwasser Miete mindern, aber nicht wegen defekter Heizung. Und das berechtigt mal gerade zu 15 % Mietminderung, aber nicht zu 100 %...

Die 15 % darfst Du natürlich dennoch kürzen, und die Kosten kann er natürlich auch nicht auf die Miete umlegen...

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man solche Sachen eben nicht machen, dann kann man sich hinterher allenfalls über seine eigene Unfähigkeit aufregen...

Ich fürchte, der Vermieter kommt damit durch, denn fehlendes Warmwasser bedeutet nicht komplett keine Miete, so jedenfalls die Gerichte.

schleudermaxe  04.11.2013, 17:13

AG Köln und LG Berlin haben ausgeurteilt: 3% dürfen gemindert werden.

Nun, du hast es übertrieben. 100% sind definitiv zu viel. Für Heizungsausfall im Sommer ist eine Minderung unzulässig. Für den Ausfall der Warmwasserversorgung allerdings, da nicht nur zeitweise sondern permanent für ca. zwei Monate, durftest du mindern. Ein Ag hat für zeitweisen Ausfall 10% für angemessen erachtet. Da bei dir durchgängig ca.2 Monate, sehe 20% für angemessen. Ich empfehle, zieh von der Bruttomiete September 20% ab und zahle den Rest (80%) schnellstens nach. Du müsstest sonst mit einer Klage auf Zahlung rechnen und du würdest unterliegen. Einen Anwalt brauchst derzeit nicht. Schreib dem Vermieter, du hättest 20% gemindert und über 80% das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt um zu erreichen, dass die Rep. bzw. der Austausch schnellstmöglich erfolgen. Jetzt möchtest du den Zurückbehalt nachzahlen. Damit befändest du dich im rechtlichen Rahmen. Das Schreiben per Einwurfeinschreiben. Keinesfalls darf der V. dir Kosten für die Rep. aufhalsen. Du musst keinen Cent zahlen.

Theoretisch hättest du das Recht gehabt, nach fruchtloser Fristsetzung selbst die Rep. bzw. Erneuerung zu beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufzurechnen. So ein Gasdurchlauferhitzer ist allerdings nicht billig und du hättest verm. nicht das Geld zur Verauslagung. Da nun doch repariert wurde, wäre es so machbar gewesen. Zwei Monate um ein Ersatzteil zu beschaffen? Das glaube wer will. Wenn das so wäre, hätte der Handwerker längst Insolvenz anmelden müssen. Kein normaler Kunde wartet so lang.

Van65 
Beitragsersteller
 04.11.2013, 20:06

Danke für dein Ratschlag. War der hilfreichste Ratschlag von Heute. Ich werde mich morgen mit dem Vermieter telefonisch in Verbindung setzen. Ich kann das einfach nicht verstehen, dass man manchen Menschen in den Ar*** treten muss damit eine Reaktion von denen kommt. Das Geld für die Miete habe ich natürlich zur Seite gelegt, weil ich sowas befürchtet habe.