Fahrstuhl seit 4 Wochen defekt, wie viel % kann ich die Miete mindern?
Wohne bei Capricornus High Deck Management, seit dem 15.06.2012 ist der Fahrstuhl defekt. Bei Nachforschungen hat sich ergeben, das es nur ein kleiner Fehler am Fahrstuhl ist und die Reperatur garnicht mal teuer ist. Schindler hat der Verwaltung ein Kostenvoranschlag gemacht, aber die Verwaltung rühert sich nicht. Auf Nachfrage bei der Verwaltung heißt es: Fahrstuhl ist alt, Ersatzteile schwer zubekommen. Dieses kann die Aufzugsfirma Schindler wiederlegen. Ich wohne in der 6 Etage, wieviel Miete kann ich mindern?
Bitte lasst die Sprüche mit Fit sein das ist eine erste Angelegenheit, mein Mann hatte ein Arbeitsunfall und kann nicht laufen, da er ständig zu den Ärzte muß, ist es ein Kampf für die Leute, die in jedesmal hoch und runter tragen müßen.
5 Antworten
Wenn der Fahrstuhl kaputt ist, kannst Du natürlich die Miete mindern. Wieviel, das hängt von der Etage ab, in der Du wohnst. 7,5 % Mietminderung sollten aber drin sein. Das haben z.B. Mieter durchsetzen können, die in der 5. Etage wohnten. Auf mietminderungstabelle.de findest Du einen Überblick: http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Aufzug-Lift-Fahrstuhl.html
Aber Vorsicht: Eine Mietminderung könnte ausgeschlossen sein, wenn es in Deinem Haus noch einen weiteren Fahrstuhl gibt.
Lasst es doch reparieren und zieht es von der Miete ab - ich würde das vorher juristisch klären, ob es auf diesen Weg geht, aber das dürfte bestimmt kein Problem sein, da ja auch viele andere betroffen sind. Viel Erfolg!
Das Recht auf Mietminderung tritt automatisch mit dem Vorhandensein des Mangels in Kraft. Alleinige Voraussetzung ist, dass der Vermieter darüber informiert wurde. Das ist hier der Fall. Demzufolge kann jetzt auch noch rückwrkend bis zu 6 Monate die Miete gemindert werden. Die Aufrechnung könnte dann ab übernächstem Monat (für die rückwirkende Minderung) erfolgen. Für den laufenden Monat kann in diesem schon gemindert werden. Ich empfehle im Nachhinein zu berechnen und zu mindern. Dass du dann minderst, unbedingt dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen. Den Betrag taggenau berechnen und abziehen. Minderung wird immer von der Bruttomiete ausgehend berechnet, also Nettomiete+ Betriebskosten. Mietminderungen sind keine Mietschulden, insofern angemessen. Das AG Berlin Mitte hat geurteilt, dass hier 15% angemessen sind (MM 2007, 227).
Mietminderung ist nciht so einfach. Zuerst musst Du der Verwaltung schriftlich eine Frist setzen, bis wann der Mangel behoben werden soll. Erst dann würde eine eventuelle Mietminderung in Frage kommen.
Das ist schlichtweg falsch. Das Recht auf Mietminderung tritt automatisch mit dem Vorhandensein des Mangels in Kraft. Alleinige Voraussetzung ist, dass der Vermieter darüber informiert wurde. Das ist hier der Fall. Demzufolge kann jetzt auch noch rückwrkend bis zu 6 Monate die Miete gemindert werden. Die Aufrechnung könnte dann ab übernächstem Monat (für die rückwirkende Minderung) erfolgen. Für den laufenden Monat kann in diesem schon gemindert werden. Ich empfehle im Nachhinein zu berechnen und zu mindern. Dass du dann minderst, unbedingt dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen. Den Betrag taggenau berechnen und abziehen. Minderung wird immer von der Bruttomiete ausgehend berechnet, also Nettomiete+ Betriebskosten. Mietminderungen sind keine Mietschulden, insofern angemessen. Das AG Berlin Mitte hat geurteilt, dass hier 15% angemessen sind (MM 2007, 227).
Zunächst mußt Du den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben den Mangel anzeigen und ihn innerhalb einer von Dir gesetzten Frist (Datumsgenau) auffordern, den Mangel zu beseitigen.
http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Aufzug-Fahrstuhl.html
hier noch Infos wie eine Mietminderung korrekt durchgezogen wird, sowie ein Muster für ein Mietminderungsschreiben: