Vermieter verbietet Katzennetz - kann man das irgendwie umgehen?

5 Antworten

Wenn der Vermieter hier ein Verbot ausspricht, bedeutet das für Dich, dass Du schlimmstenfalls vor einem Amtsgericht auf Zustimmung des Katzennetzes klagen musst.

Ich halte es für falsch, hier einfach ein Verbot zu ignorieren und ein Netz anzubringen.

Letztendlich gilt die Hausfassade nicht als Teil der Mietsache, so dass hier ein Verbot (meiner Meinung nach) auch wirksam sein kann.

Die diversen Urteile von Amtsgerichten können hier nicht verwendet werden. Zum einen haben diese keinerlei Wirkung auf die "Allgemeinheit" (Da wären Urteile höherer Instanzen nötig), auf der anderen Seite sind diese bekannten Urteile widersprüchlich. Die einen erlauben es, die anderen verbieten es.

@ Lisali95

Das müsste eigentlich in deinem Mietvertrag stehen, ob an Balkone was angebracht werden darf.

In vielen Wohnungen darf man nicht mal Wäsche raushängen lassen, wegen dem Gesamtbild.

Lisali95 
Beitragsersteller
 23.03.2016, 12:26

Direkt im Mitvertrag steht nichts, In der Hausordnung steht unter dem Punkt Blumenschmuck/Sonnenschutz: Dass diese Sachen eben einwandfrei anzubringen sind und man darauf zu achten hat dass Hauswände nicht beschädigt werden. Und beim anbringen von Marquiesen behält sich der Vermieter vor die Farbe auszusuchen...
Direkt zu nem Katzennetz steht nichts da.

Turbomann  23.03.2016, 12:43
@Lisali95

Dann lese mal den Kommentar von User 1ManekiNeko1 durch, der könnte dir weiterhelfen.

Den kannst du dir sicher kopieren.

Es darf grundsätzlich nicht verbieten. Hier ein Auszug aus einem Urteil :  


Katzenschutznetz stört Gesamtbild nicht

Der
Vermieter einer Eigentumswohnung muss ein vom Mieter am Balkon
angeschraubtes Katzenschutznetz auch dann dulden, wenn die
Eigentümergemeinschaft eine Entfernung dieses Fangnetzes zuvor
beschlossen hat. Denn dieses Katzenschutznetz, das sich jederzeit wieder
folgenlos abmontieren lässt, ist mit bloßem Auge kaum zu erkennen und
fällt gegenüber den recht unterschiedlich gestalteten und
unterschiedlich genutzten anderen Balkonen kaum auf. Da der Balkon zudem
nach hinten ausgerichtet ist, konnte nach Überzeugung des Gerichts von
einer optischen Beeinträchtigung nicht die Rede sein. Folglich muss der
Mieter dieses Netz nicht entfernen. Amtsgericht Köln, Az.: 222 C 227/01

Die gilt übrigens auch für nach vorn gerichtete Balkone. Habe diesen Fall selbst!

DerHans  23.03.2016, 14:25

Das war die Meinung EINES Amtsrichters. Vielleicht mag der selbst gerne  Katzen. Ein anderer kann da ganz anders urteilen.

ChristianLE  23.03.2016, 12:42

Amtsgericht Köln, Az.: 222 C 227/01

Vorsicht mit Urteilen von Amtsgerichten, da diese nicht zwingend allgemeingültig sind. Hier wäre mindestens eine LG- oder sogar ein BGH-Urteil von Nöten.

Es gibt hier beispielsweise ein Urteil des AG Neukölln, dass genau das Gegenteil besagt (Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 12.04.2012    
AZ:10 C 456/11)

1ManekiNeko1  23.03.2016, 12:45
@1ManekiNeko1

Die Ausnahmen sind bauliche VCeränderungen(Bohrung ins Mauerwerk) oder Gesamtbild in Form eines auffällig farblichen Netzes. Alles ander muss geduldet werden zum Schutz des Tieres!

ChristianLE  23.03.2016, 13:31
@1ManekiNeko1

Wie gesagt, das mag der eine AG-Richter so entschieden haben, ein anderer muss das nicht genauso sehen. Dahingehend auch noch mal der Verweis auf das von mir genannte Urteil.

1ManekiNeko1  23.03.2016, 13:33
@ChristianLE

Kannste knicken. Es gibt klare Regeln in diesem Fall,da darf nicht ein Richter anders urteilen wie der andere!

ChristianLE  24.03.2016, 08:55
@1ManekiNeko1

Es gibt klare Regeln in diesem Fall,da darf nicht ein Richter anders urteilen wie der andere!

Warum liest Du Dir das von mir benannte Urteil nicht einfach mal durch? Eindeutiger geht es nicht. Selbstverständlich kann jeder Richter anders urteilen. Warum gibt es sonst überhaupt noch Gerichtsverfahren, wenn alte Urteile "in Stein gemeißelt" sind?

Lisali95 
Beitragsersteller
 23.03.2016, 12:33

Spielt das eine Rolle wenn ich keine Eigentumswohnung habe?

1ManekiNeko1  23.03.2016, 12:38
@Lisali95

Das ist völlig egal. Auch für Mietwohnungen gilt das. Du darfst nur nichts ins Mauerwerk bohren. Alles muss mobil angebracht sein. Teslekopstangen Z.Bsp.  ;-.))

Katzennetze bedürfen eigentlich der Erlaubnis des Vermieters. Sind schon Katzennetze vorhanden und von der Straße kaum zu sehen, dürfen sie bleiben (Amtsgericht Köln, Az. 222 C 205/12). Für ein komplettes Verbot genügen optische Beeinträchtigungen. Wenn es nämlich einem Mieter erlaubt wird, muss es den anderen Mietern auch erlaubt werden (Amtsgericht München, Az. 411 C 6862/12). Wäre dann das optische Gesamtbild gestört, kann der Vermieter Katzennetze verbieten.

Siehe www.immobilien-einblick.de/haustiere

Bei uns wollten sie es auch nicht. Wir haben Hasen Draht um das Geländer gewickelt. Da mögen Katzen nicht drauf gehen. Und wenn du ein offenes Geländer an den Seiten hast, mach da auch welchen hin.