Mietminderung auf Grund eines defekten Parkettboden
Hallo, habe in meiner Wohnung nun seit 2 Monaten einen sich vom Boden lösende Parkettboden. Habe dies auch direkt der Hausverwaltung gemeldet. Dann tat sich erstmal nichts. Nach einer Woche meldete sich ein Handwerker, der aber zwei Termine sausen ließ. Ich meldete mich umgehend bei der Hausverwaltung mit der Ansage, dass es Zeit wird. Es waren zwei Wochen vorbei. Es passiete nun erstmal nichts. Ich muss dazu sagen, dass in der Wohnung meine Freundin mit mir zusammen wohnt, ich aber oft arbeitstechnisch nicht da bin. Ich rief nun regelmäßig die Hausverwaltung an und sie vertrösteten mich immer, dass alles in die Wege geleitet ist und der Handwerker sich melden sollte. Es geschah weiterhin nichts. Vor zwei Wochen bin ich dann persönlich bei der Hausverwaltung erschienen. Diese riefen umgehen noch im Büro den Handwerker an und wir machten einen Termin für den selben Abend aus. Er kam auch abends und sagte, dass der komplette Parkett neu gemacht werden muss, da die alte Arbeit laienhaft ausgeführt wurde. Er würde sofort ein Angebot erstellen und es der HV zukommen lassen. Am nächsten Tag rief ich die HV an und die bestätigte mir, dass der HW sich gemeldet und die Probleme geschildert hatte. Er wolle nun ein Angebot erstellen. Bisher nichts. Erneuter Anruf brachte nur das Ergebnis, dass sie weiter warten und sich kümmern.
Jetzt zum Schaden und den Umständen. Es ist eine ein Zimmerwohnung. Großes Wohn/Schlafzimmer. Gesamtgröße 50m². Der Parkett liegt im Wohnbereich. Und genau im Durchgang hat sich dieser nun komplett vom Esstrich gelöst. Zunächst kamen nur einzelnen Platten hoch(wo wir den Schaden umgehend meldeten). Nun ist wirklich schon viel hinüber. 2m² sind komplett "rausgebrochen" und liegen nun so provisorisch oben drauf weil wir den Esstrich nicht sehen wollen. Da ich gerade zu Hause bin, werde ich morgen wieder die HV persönlich nerven.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie setzt ich eine Mietminderung durch und in welchen Maßen kann ich die Miete mindern. Und wie weit rückwirkend kann ich dies tun?
10 Antworten
Eine Mietminderung rückwirkend ist da nicht möglich, schon garnicht solange diese nicht schriftlich angekündigt ist. Würde eine Mietminderungsankündigung gleichzeitig mit der Mängelanzeige spätestens noch bis zu, 30.11. der HV zugehen, könnte eine Mietminderung noch ab 01.01.2012 greifen. Allerdings müsste da auch eine Frist zur Mängelbeseitung gesetzt werden und da könnte es eng werden. Auch würde ich von dem Schaden, da mit Tageszeitung, des Datums wegen, Bilder machen.
Genau genommen muss der HV noch garkein Schaden bekannt sein, denn im Ernstfall wird der Handwerker sich nicht erinnern können.
Nach Meldung des Mangel, Fristsetzung nun mindern.
http://www.mietminderungstabelle.com/
wieviel kannste auf den Tabellen raussuchen, was da in Urteilen schon mal ausgesprochen wurde.
Ich glaube man kann bis zu 6 Monate rückwirkend mindern, wenn keine Abhilfe geschaffen wurde.
Folgende Auskunft habe ich dazu mal bekommen: die Miete kann ab dem Zeitpunkt des Auftretens des Mangels gekürzt werden, und zwar auch rückwirkend mindestens bis zu 6 Monate, das ergibt sich aus § 536 BGB. Ausnahme ist, wenn der Mangel bei Vertragsschluss bereits bekannt war...
Eine Mietminderung ist gem. § 536 BGB nur möglich, wenn die Tauglichkeit der Wohnung zum Wohnen ERHEBLICH gemindert ist. Das kann ich aus Deiner Darstellung nicht erkennen, die Wohnung ist ja nur optisch, aber nicht bis kaum funktional eingeschränkt. Wenn überhaupt kommt nur eine Mietminderung von vielleicht 2 % der Warmmiete in Frage, rückwirkend ab Auftreten des Mangels. Aber selbst das halte ich für zweifelhaft...
Könnte es vielleicht sein, dass der Handwerker Sie eventuell versucht hat mehrmals zu erreichen, aber niemand da war? Handwerker kommen i.d.R. nicht abends, da haben die keinen Dienst mehr. Besichtigungen finden i.d.R. bei Tage statt oder am Samstag vormittag wenn es nicht anders geht. Wenn Sie etwas in der Wohnung renoviert haben wollen, dann müssen Sie auch für Zugang am Tage sorgen, bzw. sich auch mal frei nehmen. Oder aber mit Ihrer Freundin absprechen wann wer da sein kann. Bevor man an Mietminderung denkt, sollte man erst einmal darüber nachdenken. Wenn Ihnen das Parkett so dringend ist, dann müssen Sie auch für Anwesenheit sorgen.
teilen Sie der Hausverwaltung in Mangel schriftlich mit und setzen sie zur Mangelbeseitigung einer Frist von 14 Tagen eine Nachfrist von 14 Tagen. Drohen sie in ihrem Schreiben an, dass nach Ende der Nachfrist einer Ersatzvornahme durchgeführt wird. Das sollten sie dann auch tun und sich nach den vier Wochen selbst einen Handwerker Firma suchen, die sie beauftragen bezahlen. Die Rechnung der Handwerkerfirma ziehen sie dann von der Miete ab.
Unabhängig davon sollten Sie die Miete mindern. Das beantragt man nicht, das macht man einfach. Ab dem Datum der Schadenmeldung können Sie die Bruttomiete um einen Betrag mindern bis zur vollständigen Beseitigung des Schadens. Die Höhe der Minderung des abhängig davon, wie weit der Schaden den Wohnwert der Wohnung beeinträchtigt. Hier geht es nicht um Schönheit, sondern um Nutzbarkeit. Im allgemeinen ist ein defektes Parkett kein Hindernis, die Wohnung zu benutzen. Deshalb Würde ich mit der Minderungshöhe nicht über 5 % gehen.
"Mietminderung - das beantragt man nicht, das macht man einfach" Dann wünsche ich dem Meister61 noch viel schöne Gerichtsverfahren in seinem zukünftigen Mietalltag, wenn er sich so selbst verhalten sollte.