Mietkaution bei ALG 1
Trifft es zu, dass die Mietkaution für eine neue Wohnung nur dann übernommen wird, wenn bereits regelmäßige Leistungen im Rahmen Hartz IV bezogen werden?
Fakt ist, ich bekomme jetzt seit dem 18.5. ALG I, ich muss bis zum 01.06. aus meiner Wohnung raus. Habe auch ein passendes Objekt gefunden... jetzt habe ich Antrag auf Mietkautionsübernahme bei der ARGE gestellt und bekomme zur Antwort, dass mir das nicht zustehe, sie seien ja keine Bank und ich würde ja keine Leistungen von Ihnen beziehen...
Ich krieg grade die Krise...
5 Antworten
Sorry, aber selbst als ARGE/Alg 2-Kunde hast Du nicht grundsätzlich Anspruch auf Kautionsübernahme. HartzIV- Kunden bekommen normal auch nur sog. Kautionsdarlehen.
Das muss aber doch logisch verstanden werden. Die ARGE kann doch nicht im Zusammenhang mit der/einer Kaution indirekt Vertragspartner in einem MV werden und sich, falls der Mieter nicht ordentlich mit der Mietsache umgeht, dann der Kautionserstattung wegen mit dem VM herumstreiten müssen.
Zuständig ist die Stadt/Gemeinde, und dort meist das Sozialamt oder Wohnungsamt. Bei uns ist der Kautionsübernahmeantrag immer (auch bei Alg2-Bezug) ein Sozialhilfeantrag. In einigen Gemeinden wird das für Alg2-Empfänger vom Jobcenter erledigt.
Dein ARGE-SB hat Recht: es ist keine Bank!
Zudem werden selbst für Leistungsbezieher Kautionen nur dann übernommen, wenn sie sich vorher nicht nur die Zustimmung zum Umzug geholt haben, sondern sich auch die Angemessenheit der Wohnung haben bestätigen lassen.
Sprich mit der Fachstelle für Wohnungsnotfälle: da wirst du geholfen ... eventuell ....
Die Angemessenheit der Wohnung wurde bestätigt. Ich renne jetzt seit zwei Wochen auf den Ämtern rum...
Wohnungsnotfälle....danke guter Tipp
Die Mietkaution kann durch das Jobcenter/oder Arbeitsagentur in Form einer Kostenübernahmeerklärung geleistet werden. Die ist für den Vermieter genau so gut.
Wird aber vielfach genau so gehandhabt.
Bei uns außerhalb eines Leistungsbezuges nur in extrem seltenen Ausnahmefällen: wenn nachweislich - und den Nachweis hat der Antragsteller zu führen - keine anderen Möglichkeiten in Frage kommen und akut Wohnungsalosigkei droht.
Andere Möglichkeiten sind Bankdarlehen, Vermögensveräußerung, Wohnungen ohne Kaution .. bzw. mit bequemerer Kautionsgestaltung (man braucht Kautionen ja ohnehin nicht in einer Summe zu zahlen ...)
Man bekommt als ALG-2 Empfänger die Mietkaution als Kredit von der ARGE und darf diesen in Monatsraten abbezahlen bzw. es wird weniger vom Regelsatz ausbezahlt. Im Gegenzug darf man die Mietkaution bei Auszug erhalten.
Wer nicht im Hartz IV ist, muss die Kaution aus eigener Tasche bezahlen. Beim ALG1 gibt es keine Extras, die über die Kosten für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche hinaus gehen.
Es kann doch wohl nicht angehen, dass ich jetzt obdachlos werde...das kann doch gar nicht wahr sein....
Es muss doch gehen, dass das Kautionsdarlehen von der Arge kommt und via Abtretungserklärung in Raten vom ALG 1 abbezahlt wird....das muss sich doch irgendwie drehen lassen...
Wenn dein Einkommen nicht reicht, dann musst du es mit Hartz IV aufstocken. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitslosengeld 1 nicht reicht. D.h. du müsstest bei der ARGE eine ergänzende Leistung beantragen und bewilligen lassen. Aber nicht beim normalen Arbeitsamt. Aber man muss auch in Kauf nehmen, dass selbst die das ablehnen und der Meinung sind, dass du mit deinem ALG 1 genug Geld hättest, um auch die Kaution bezahlen zu können.
Eine andere Alternative ist ein Kautionskredit von der Volksbank. Die sichern das damit ab, dass sie schon dafür sorgen, dass der Mieter das Geld nicht zweckentfremdet.
Bezahl doch die neue Kaution mit der alten Kaution, ansonsten wäre es halt gut wenn man sich mal was auf die hohen Kante legt für solche Sachen :D
Es gab keine Kaution in der alten Wohnung, da ich diese über den Betrieb erhalten habe.
Einen Kredit bekomme ich nicht, da ich null Sicherheiten habe.
...und was die hohe Kante anbelangt... ich habe 9 Jahre gekämpft um von Hartz IV runterzukommen, bin jetzt grade mal zwei Jahre unabhängig vom Amt gewesen. In der kurzen Zeit war es nicht möglich "etwas auf die hohe Kante" zu legen, weil schlicht und ergreifend noch Altlasten abzutragen sind. Die Tatsache, dass ich jetzt wieder zu den Ämtern rennen muss kotzt mich mehr an als alles andere...
Auch das wird das Jobcenter nicht machen, da dafür letztlich keine Rechtsgrundlage existiert und es im Sinne des Steuerzahlers natürlich nicht hinnehmbar ist, sich ohne Grundlage irgendwelche Zahlungswahrscheinlichkeiten aufzubürden, denn wenn die Antragstellerin die Wohnung verwüstet, hat der Vermieter im Zweifel das Jobcenter am Ar$ch ...