Wo muss man halbvolle Gasflaschen abgeben, wenn man welche in einer Garage findet, die man angemietet hat?
Angenommen man mietet eine Garage an, hat den Schlüssel abgeholt und begeht nun zum ersten Mal die Garage. Darin stehen jedoch halbvolle Gasflaschen des Vormieters, der verschwunden und nicht mehr erreichbar ist.
Was tut man dann?
12 Antworten
Gas aufbrauchen (Grill, Gasofen, Gasbrenner...), zum Baumarkt oder Fachhandel bringen und Pfand kassieren, wenn es denn Pfandflaschen sind.
Bei uns handhabt es jeder Laden anders. Bei dem einen musst du den Kassenbon vorlegen, um den Pfand zurückzubekommen. Bei dem anderen hat es mit der Farbe der Flasche (rot oder grau), ob man die Flasche gegen Pfand zurückgeben kann.
Wenn es rote Propangasflaschen sind, dann sind das Pfandflaschen des jeweiligen Abfüllers (der auf der Flasche steht) . Also z.B. Drachengase oder Walter oder was auch immer. Die kann man bei denen abgeben und bekommt ggf sogar das Pfand zurück.
Sind es graue Campingflaschen kann man die im Baumarkt oder beim Händler nur gegen volle tauschen. Das sind Eigentumsflaschen ohne Pfand. Die kauft man einmal und hat sie dann immer - und tauscht nur leer gegen voll. Die grauen kannst Du aber bei ebay verkaufen. Die gehen immer gut weg
Soweit ich weiß ist auf den Dingern ordentlich Pfand drauf. Den solltest du dort zurück bekommen, wo die Teile verkauft werden, das sind in der Regel Baumärkte und manche Tankstellen.
Was denn für Gasflaschen? Die langen dünnen für technische Gase (Acetylen, Stickstoff, Sauerstoff, ...) oder die kompakten (roten oder grauen) mit Brenngas (Propan oder Butan), die man für Gasgrills etc. nimmt?
Die Dinger sind ziemlich wertvoll. Biete sie zum Verschenken an. Entweder an privat (per ebay-Kleinanzeigen) oder bei Händlern. Geschenkt dürften die die auf jeden Fall nehmen - für die ist das bares Geld. Denn die werden im Tasuch voll gegen leer gehandelt, aber beim Ersterwerb muss man tief in die Tsche greifen.
Man bittet den Vermieter um eine geräumte Übergabe, die ja vermutlich auch Gegenstand Ihres Vertrages sein dürfte(?); was denn sonst?
er klingt so als wenn er schon wüsste, dass der vermieter ihm das überlässt
garagen haben keine schutzrechte, ich kann sie dir auch grundlos mit monatsfrist wieder kündigen^^