Ist in einem Mietvertag das Datum der Unterschrift oder das Datum Mietbeginn massgebend?
6 Antworten
Das Datum des Mietbeginns ist entscheidend und natürlich ist wichtig dass der Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben ist.
Unter Umständen ist auch das Datum des Vertragsabschlusses entscheidend.
das Datum an dem Du unterschrieben hast , zeigt das Datum an dem du damit einverstanden warst dort einzuziehen, Es macht den Vertrag Gültig.
In der Zahlungspflicht bist du erst ab dem vermerkten Mietbeginn. Und von diesem Datum an gelten auch alle Fristen.
Trotzdem kannst du nicht mehr einfach zurücktreten wenn du Unterschrieben hast aber der Mietbeginn noch nicht rann ist. Unterschrieben ist Unterschrieben. Es gelten die Kündigungsfristen im Vertrag.
Für was maßgebend?
Wirksam ist der Vertrag ab Unterschrift beider Vertragsparteien.
Anspruch auf die Mietsache hat der Mieter ab vereinbartem Mietbeginn.
Kündigen kann man den Vertrag, sofern er unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist, sofort nach Unterschrift wieder.
Das Datum, welches den Beginn vom Mietzeitraum im Vertrag festlegt.
Die Unterschrift bzw. das Datum davor zeigt »nur« an, wann der Vertrag unterschrieben wurde.
Es kommt drauf an, wofür. Für die Kündigungsfrist gilt das Datum der Unterzeichnung des Mietvertrages