Mieterin verstorben wer zahlt mir wohnungsräumung?

9 Antworten

Die Kinder haben das Erbe nicht angetreten..

Sie haben es automatisch "angetreten" wenn sie a) die Wohnung betreten haben und mehr als nur für die Beerdigung wichtige Dokumente entfern haben oder b) das Erbe nicht binnen 6 Wochen nach dem Tod der Mutter amtlich ausgeschlagen haben.

Erkundige Dich beim Zuständigen Amtsgericht ob ein Nachlassverwalter bestellt wurde.

Wenn ja ist der jetzt Dein Ansprech- und Vertragspartner.

Wenn nicht und die 6 Wochen sind deutlich überschritten, sind es die Kinder.

Nachlassverwalter oder die Erben müssen den Mietvertrag ordentlich kündigen und spätestens 1 Tag nach Vertragsende die Wohnung geräumt und in vertragsgemäßem Zustand zurück geben.

Man kann sich aber anderweitig einigen. Zum Beispiel per Aufhebungsvertrag.

Es kommt darauf an was Dir wichtiger ist.

Auf Einhaltung des Vertrages pochen und evtl. dem Geld hinterher rennen müssen oder die Wohnung möglichst schnell wieder neu vermieten.

das ich das echt arm find von den Kindern.

Man erbt nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden und Verpflichtungen. Übersteigen Schulden und Verpflichtungen den Nachlass bei weitem, ist das nicht "arm" von den Kindern, sondern nur vernünftig. Sollen sie sich vielleicht durch den Tod der Mutter noch selbst ruinieren?

Schlagen sie das Erbe aus und gibt es sonst auch keine Erben, ist das Mietverhältnis beendet und Dir bleibt zur Deckung Deiner Kosten lediglich noch das Vermieterpfandrecht an allen Sachen in der Wohnung.

Du kannst also dann in die Wohnung und diese nach evtl. noch vorhandenen Wertgegenständen oder verwertbaren Sachen durchsuchen.

Sofern sich die Kinder nicht schon zuvor bedient haben, könnte es auch sein, dass unter den Sachen noch Dinge sind, die diese gerne hätten. Schmuckstücke, Geschirr, Fotoalben etc. Man könnte dann immer noch die Kinder kontaktieren und fragen, ob sie Interesse an solchen Sachen haben und diese aber dann nur gegen Zahlung angemessener Beträge heraus geben. Somit könnte man vielleicht einen Teil der Kosten wieder bekommen.

Darüber hinaus ist es einfach Vermieterschicksal, dass man manchmal ein solches Ende eines Mietverhältnisses hin nehmen muss. Oft handelte es sich um eine sehr langjährige Mietdauer und wenn man die in dieser Zeit eingenommene Miete gegen die nun entstehenden Kosten aufrechnet, relativiert sich das etwas.

User17384 
Beitragsersteller
 12.04.2016, 14:42

arm in form von das diese Kinder die Mutter nie besucht haben.. und gute antwort Danke

Die Kinder haben das Erbe nicht angetreten

Hast Du hier eine Mitteilung des Nachlassgerichts, dass alle Angehörigen das Erbe ausgeschlagen haben?

Unabhängig davon führt hier sowieso kein Weg am Nachlassgericht vorbei. Du muss diese schriftlich kontaktieren und eine Erbanfrage, bzw. hilfsweise einen Nachlasspfleger beantragen.

Wer zahlt mir jün die Räumung der Wohnung und 3 Monate lang weiter die Miete ?

Wenn es keine Erben gibt und der Nachlassverwalter hier nichts verwerten kann, zahlt Dir niemand die Miete und die Räumung.

Da solltest du dich an das Nachlassgericht wenden. Die können dir Auskunft geben.

Naja, erst einmal kommt ja offiziell die Miete weiter und die Schlüssel müssen ja auch erst einmal her, oder?

Wir Vermieter (und die Kinder natürlich auch) dürfen ja nicht in den Mietgegenstand und somit muß der Nachlaßpfleger ordnen. Hin zum Nachlassgericht. Viel Glück.

schleudermaxe  12.04.2016, 09:32

Google mal, der Text ist zu lang.

Auszug:

Verstirbt der Mieter, endet damit das Mietverhältnis nicht automatisch.
In diesem Zusammenhang haben Angehörige bzw. Erben rechtliche
Besonderheiten im Hinblick auf die Weiterführung/Beendigung des
Mietverhältnisses zu beachten.

So hat der Gesetzgeber im Rahmen der Regelungen der §§ 563, 563 a, 563 b, 564 BGB bestimmt, welcher Personenkreis in welcher Rangfolge anstelle des verstorbenen Mieters als neuer Vertragspartner in das Mietverhältnis eintritt und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für die Beteiligten geben.