Sind Bilder und Aufkleber an der Mietwohnungstüre verboten?
Mein Vermieter hat uns aufgefordert Bilder und Aufkleber von unserer Wohnungstüre (an der Seite zum Treppenhaus) zu entfernen. Ist das rechtens. Bestimmt gibt es da auch Gesetze und Vorschriften dafür. Wer kann uns schreiben wo zu dem Thema etwas nachzulesen ist. Wir haben natürlich nichts gemeingefährliches hingehängt. Nur was bezüglich Atomkraftwerken und gegen Stuttgart 21.
4 Antworten
Von innen dürft Ihr die Tür während der Dauer des Mietverhältnisses dekorieren und bekleben wie Ihr wollt.
Von außen aber nicht.
Stichwort Hausrecht.
Der Mieter hat dieses hinter der Wohnungstür, der Vermieter davor.
Der Vermieter hat recht. Außen auf die Wohnungstür darf nichts geklebt, gemalt oder gehängt werden. Allenfalls nach Absprache.
Man stelle sich vor, der Vermieter will neu vermieten und bei Besichtigungen kommen Leute, die das Erscheinungsbild des Treppenhauses beeinträchtigt sehen, wenn jeder irgendwas auf seiner Tür kleben hat.
Ich erinnere mich ganz dunkel an ein AG-Urteil, wonach der Vermieter dies grundsätzlich nicht verbieten kann. Nur bei "anstößigen" und politischen Dingen kann er eine Entfernung fordern.
Da dies aber nur ein AG-Urteil ist, hat dies kaum eine Relevanz.
Gesetze gibt es hierfür nicht, so dass dies im Zweifel ein Richter entscheiden müsste.
Ob man wegen so einer Kleinigkeit nun aber einen Rechtsstreit provozieren muss, ist eine andere Frage. Ich würde die Aufkleber einfach entfernen.
Das ist deine Türe solange du die miete zahlst du darfst Aufkleber machen nur wenn man die Aufkleber leicht wieder weg machen kann und nicht für immer drauf haften
Das ist deine Türe solange du die miete zahlst du darfst Aufkleber machen
Aber nur an der Innenseite.