Mieterhöhung wegen Kellerraum Ausbau zu Wohnraum
Hallo Experten Team,
wir haben eine Eigentumswohnung vermietet, und jetzt haben die Mieter einen 22qm großen Kellerraum als Zimmer für ihren Sohn ( der vorher nicht in diesem Haushalt lebte ) umgebaut. Dürfen wir als Vermieter jetzt die Miete anpassen, da der Kellerraum als Wohnraum genutzt wird und sich die Gesamt qm jetzt von 82qm laut Mietvertrag auf 104 qm Nutzfläche vergrößert haben?
Danke für Euer Feedback.
5 Antworten
ohne Zustimmung kannst du gar nichts erhöhen und die würde ich dir auch nicht geben.
Du hast ja überhaupt nichts investiert in den Keller. Wie willst du da die Miete erhöhen. Jeder kann seinen Keller nutzen wie er möchte. Dich als Vermieter geht das überhaupt nichts an, wie der Mieter seinen Keller nutzt. außerdem hast du nichts investiert. Hättest du investiert, hättest du die Zustimmung vom Mieter benötigt, dass du erhöhen kannst.
Du kannst dir nicht alles erlauben.
Der Kellerraum ist ja schon mitvermietet in dem vorhandenen Mietvertrag. Nur die Nebenkosten für die zusätzliche Person können berechnet werden. Es ist ja in dem Sinne kein Wohnraum sondern ein anders genutzter Keller, also keine Mieterhöhung.
Solange sich die Nebenkosten für dich nicht erhöhen, warum willst du denen etwas abknöpfen wenn es dich nichts gekostet hat?
Ich halte es nicht für anständig, wenn ein Mieter etwas investiert, das zu einer Mieterhöhung auszunutzen. Allerdings habe ich schon von Fällen gehört, wo das durchgezogen wurde.
Ein Vermieter, der das mit mir machen würde, wäre für mich ein für alle Mal unten durch. Ab da wäre für mich jegliche Bereitschaft zu einem Entgegenkommen endgültig vorbei.
Auch wenn Vermietung erst einmal etwas Geschäftliches ist, lohnt es sich immer auch eine persönliche Ebene zu finden. Ich würde mich auch schämen, wenn ich das täte, selbst wenn es rechtswirksam wäre. (Bin übrigens selbst Vermieter.)