Mieterhöhung rückgängig machen?
Es wurde eine Neuberechnung der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete angefertigt, ich haben entdeckt, dass unser Vermieter mehr angegeben hat als ihm zusteht.
Das Problem ist, dass ich dem neuen mietpreis vor kurzem zugestimmt habe bevor ich das wusste. Ist es möglich das zu wieder rufen? Zumindest mit einer Art "Rückgabefrist" weil ich den vor kurzem erst unterschrieben habe.
M.f.G.
6 Antworten
Die Zustimmung zur Mieterhöhung kannst du nachträglich nicht mehr widerrufen. Es ist quasi ein Änderungsvertrag zu deinem Mietvertrag. Und Ein Widerrufsrecht hast du hier nicht.
Ein Widerrufsrecht sieht das Gesetz nur bei sog. Haustürgeschäften vor. Also zum Beispiel wenn der Vermieter bei dir geklingelt hätte und dich zur sofortigen Unterschrift gedrängt hätte.
Du hattest das Erhöhungsverlangen aber ja bekommen und hattest dann ausreichend Möglichkeit, es zu prüfen und zu überlegen. Wenn du das nicht genutzt hast, ist es dein eigenes Problem. Dein Versäumnis kann jetzt nicht zum Nachteil des Vermieters werden. Bei einer Unterschrift muss man sich vorher genau überlegen, wofür man unterschreibt.
Man hat bei einem Mieterhöhungsverlangen eine Überlegungsfrist oder man hätte eine Teilzustimmung geben können; was du nicht gemacht hast.
Jetzt ist leider durch Deine Unterschrift der Zug abgefahren.
ich denke, dass eher du den fehler gemacht hast, als der vermieter
aber kann man auch noch nachträglich widersprechen
Zustimmung ist Zustimmung, du bist nun verpflichtet, die neue Miete ab viertem Monat nach Zugang des MEV zu bezahlen (Zugangsmonat eingerechnet).
Du weißt aber schon, dass die Vergleichsmiete nur ein Anhaltspunkt und kein Muß ist. Wenn er den gesetzlichen Rahmen überschritten hat, versuch es mit einem Widerspruch.
Kannst vergessen. Es herrscht Vertragsfreiheit. Wenn man einem Mieterhöhungsverlangen zustimmt, ist das eine Vertragsänderung und da gibt es nichts zu widersprechen.