Mieterhöhung ok 50€?

6 Antworten

Wenn die Mieterhöhung gemäß §558 BGB erfolgt und formell korrekt ist, geht das so einfach.

Ich lese in einem Kommentar das die Kaltmiete aktuell 320 € beträgt.

Bei Erhöhung um 20 % wären sogar 64 € zulässig, bei 15 % jedoch nur 48 €.

muss die miete nicht den anderen wohnungen entsprechend angepasst sein?

Nein.

könnte ich nicht sagen bevor du die miete erhöhst streich erstmal die
fenster neu und schau das der wasserhahn immer gut funtkioniert usw

Das ist eine andere Baustelle. Warum forderst Du den Vermieter nicht auf die Mängel zu beheben? Das ist Dein gutes Recht.

Steht alles in deinem Mietvertrag. ;-)
Und normalerweise steht dort auch drin, dass die Miete sich jederzeit aufgrund verschiedenster Gründe erhöhen kann.

Auch dein Vermieter will sich sein Geld sicher.
Leider wird dir in dieser Welt nichts geschenkt, es dreht sich alles um Geld. ;-(

johnnymcmuff  10.06.2016, 02:44

Steht alles in deinem Mietvertrag. ;-)
Und normalerweise steht dort auch drin, dass die Miete sich jederzeit aufgrund verschiedenster Gründe erhöhen kann.



1. Es gibt unterschiedliche Mietverträge und es steht nicht alles in allen Mietverträgen.

2. Nicht alles was drin steht ist zwangsläufig wirksam, es gibt viele unwirksame Klauseln.

ShivaHaze  10.06.2016, 02:50
@johnnymcmuff

1. Natürlich gibt es unterschiedliche Verträge, ich habe nie etwas anderes Behauptet, aber Fakt ist dass jeder Vermieter sich absicher will, denn ist ein Mieter erst einmal eingezogen kann er nicht einfach so rausgeworfen werden und blockiert somit die Wohnung. 
Damit man bei unkooperativen Mietern eine Schraube zum drehen sowie Finanzielle Absicherung hat werden Klauseln wie diese dort definitiv reingesetzt - Außer der Vermieter ist dumm oder zu gut für diese Welt. ;-)

2. Mietverträge sind i.d.R. stets vom Rechtsanwalt überprüft, das kostet dem Vermieter einmalig nen gelben Schein aber dafür hat er die Macht über seine Mieter - Erwarte nicht unwirksame Klauseln zu finden wenn du nicht wirklich einen sehr zurückgebliebenen Vermieter erwischt. :)

anitari  10.06.2016, 08:52

Und normalerweise steht dort auch drin, dass die Miete sich jederzeit aufgrund verschiedenster Gründe erhöhen kann.

Das die Miete sich in welchen Zeiträumen, und aus welchen Gründen, es gibt übrigens nur 2, steht im BGB und das reicht.

Wollte man alle gesetzlichen Regelungen zum Mietrecht in den Vertrag schreiben würde dieser fast genau so dick sein wie das BGB.

ShivaHaze  10.06.2016, 09:00
@anitari

Leider kann ich deine Antwort nicht recht entschlüsseln. ;)
Natürlich werden nicht alle gesetzlichen Regelungen in einem Mietvertrag festgehalten, für allgemeingültige Gesetze gibt es ja bereits das BGB. ;)

Dennoch wirst du im Mietvertrag genaueres zur Mieterhöhung finden, denn du bist für den Vermieter nicht mehr als fixer Geldzufluss und ggf. noch ein Ärgernis, kein Vermieter mit mindestens einem Funken an Geschäftssinn lässt den Teil bezüglich Mieterhöhungen aus. ;)

Um genau antworten zu können, müsste man die monatlichen Mietkosten kennen, da erlaubtes oder unerlaubtes immer in % zur aktuellen Miete angegeben wird.

Hier aber mal einiges Grundsätzliches:

Ein Mieter darf auch dann die Miete erhöhen, wenn er seit der letzten Erhöhung keine Renovierungsarbeiten usw. durchgeführt hat.

Frühestens ein Jahr nach Einzug oder der letzten Mieterhöhung darf der Vermieter die Miete anheben – mit einer Frist von drei Monaten.

Der Vermieter darf die Miete nur in Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen.

Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent. In Berlin, Hamburg, München und vielen anderen Städten dürfen Vermieter die Miete sogar nur um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen (Kappungsgrenze).

Nach acht Jahren kannst du dich leider nicht beschweren, eher im Gegenteil. Sorry


derBirdy 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 02:30

das sehe ich in etwas genau so. trotzdem will ich nicht der sein der am meisten für seine wohnung bezahlt. ich meine der andere mieter im haus zahlt 50€ weniger. naja ausziehen will ich deswegen nicht gleich. es wird auch alles andere teuerer. nur ewig werd ich auch nicht mehr in der bude bleiben

Lavendelelf  10.06.2016, 02:34
@derBirdy

Kann ich gut verstehen, dass man nicht einsehen möchte warum andere Mieter weniger bezahlen. Das ist aber leider rechtens und nicht anfechtbar.

hallo, mir wurden nach 8 jahren wo ich in der wohnung wohnte jetzt um 50 € die miete erhöht. geht den das so einfach?

8 Jahre nicht erhöht?

Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter die Miete um 20% und in einigen Gebieten um nur 15 % anheben.

Dazu muss er ein Mieterhöhungsverlangen dem Mieter schicken mit entsprechender Begründung.

 ich mein der vermieter hat kein einziges mal was an der wohnung gemacht. nur hier und da mal drüber gestrichen, weil vom vormieter noch n leichter schimmel an der decke im bad war. das war aber bevor ich eingezogen bin.

Das schützt trotzdem nicht vor Mieterhöhung

hab mich dann mit anderen mietern aus dem haus unterhalten und die meinten eben das sie genau die 50€ weniger bezahlen. geht das ganze so einfach? muss die miete nicht den anderen wohnungen entsprechend angepasst sein?

Selbst bei baugleichen Wohnungen, darf er unterschiedliche Mieten nehmen.

könnte ich nicht sagen bevor du die miete erhöhst streich erstmal die fenster neu und schau das der wasserhahn immer gut funtkioniert usw.

Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu schaffen.

Bei Mängeln:

Schriftliche Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben und unter genauer Fristsetzung zur Behebeung auffordern und dann ggf, angemessen die Miete mindern.

50€ ist eigentlich schon ne menge geld. achja und die wohnung hat um die 56 qm.

Was zahlst Du an Kaltmiete?

LG

johnnymcmuff

derBirdy 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 06:20

nach dem alten stand 320 bzw 370 nach dem neuen. kalt wie gefragt..

johnnymcmuff  10.06.2016, 17:54
@derBirdy

Dann liegt die Mieterhöhung wohl im Rahmen der 20 %-Regel.

Nach 8 Jahren die erste Mieterhöhung? Da kannst Du aber glücklich sein. Die Miete darf in kürzeren Abständen erhöht werden, wenn es einen örtlichen Mietspiegel gibt. Fensteranstrich von innen ist Sache des Mieters. Wenn der Wasserhahn tropft, ersetze die Dichtung. Schau in Deinen Mietvertrag, ob da etwas über die Höhe von kleinreparaturen steht, die der Mieter zu leisten hat. Ich wohne in einem Miethaus mit 7 Parteien und jede Wohnung hat einen anderen Mietpreis und zwar immer dann, wqenn ein Mieterwechsel stattgefunden hat, ist völlig normal.

ShivaHaze  10.06.2016, 02:18

Dem kann ich nur zustimmen, wir haben damals eine Mieterhöhung von ca 10€ jedes halbe Jahr erhalten. ;-)

Das war deren Geschäftsprinzip, du wirst von billigen Wohnungen geködert und zahlst dich irgendwann dumm und dusselig.

Dadurch dass man nicht einfach mal eben so ausziehen kann/will haben sie einen in der Mangel. ;-)

johnnymcmuff  10.06.2016, 02:37
@ShivaHaze

Dem kann ich nur zustimmen, wir haben damals eine Mieterhöhung von ca 10€ jedes halbe Jahr erhalten. ;-)

Was bei normalen Mietverträgen nicht rechtens wäre, denn 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung müssen vergangen sein.