Mieterhöhung nach eigenem renovieren?
hallo,
wir bezahlen warm 700€ und die Mieterin sagte am Anfang dass jeder es sich so einrichten soll wie er will und verlange nicht einmal Kaution. Dementsprechend sah die Wohnung auch aus alle Böden kaputt 7 Tapeten Kreuz und quer übereinander und lila gestrichen ohne Türen oder Lichtschalter abzukleben!!! Wir haben alle Tapeten und Böden neu gemacht und jetzt kommt die Vermieterin und sagt weil wir es renoviert haben (selbstbezahlt!) müssen wir nun mehr Miete bezahlen?
darf sie die Kosten überhaupt erhöhen?
7 Antworten
Nein.Renovierung ist kein Grund für eine Mieterhöhung. Zudem darf eine Mieterhöhung nur alle 12 Monate erfolgen und hat noch eine Vorlaufzeit von 3 Monaten.
Seit ihr also Frisch eingezogen, kann sie frühestens in einem Jahr eine Ankündigung zur Mieterhöhung machen.
Sie muß dabei den örtlichen Mietspiegel beachten und die Mieterhöhung darf 15-20% in 3 Jahren nicht übersteigen.
Eine Mieterhöhung mit der Begründung einer Renovierung (ich spreche NICHT von Modernisierung) ist nicht möglich und wäre unwirksam. So etwas sieht das Gesetz nicht vor.
du machst also von nem pfusch alles wieder gut renovierst das und bezahlst es aus eigener tasche und als dank erhöht sie die miete?
nur mal so rein theoreitsch darf sie die miete nicht erhöhen weil es ihr nix angeht was du da drin gemacht hast solange es am ende wieder ausieht wie du es betreten hast.
also auf deutsch dürfte sie die miete nicht erhöhen und auch am ende wenn du ausziehst nichts verlangen wenn du die renovierung wieder rückgänig machst (nur probelmatisch wie)
miete darf sie von haus aus nicht einfach so erhöhen schon garnicht wegen eigener renovierung.
die frage ist doch nur ob das den kein mietvertrag gibt?
es ist halt sehr komisch das sie einfach so nebenbei sagt das keine kaution fällig ist und dafür dürft ihr da drin machen was ihr wollt, und dann aber ne erhöhung verlangt .. alleine der erste satz kommt mir schon komisch vor. und hätte mir ne bestätigung geholt das ich jetzt die wohnung renoviere ohne mit absprache der vermieterin.
Mit dieser Begründung ist eine Mieterhöhung unzulässig/unwirksam.
Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis kann nicht ohne weiteres erfolgen. Teilweise sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt. Wenn nicht, dann kann der Vermieter das aus 2 Gründen machen:
Modernisierung
Anhebung auf die ortsübliche Miete
Der Vermieter darf nach einer Modernisierung, die den Wohnwert verbessert, 11% von den Kosten die der Vermieter gezahlt hat, auf die Jahresmiete umlegen. Muss das aber vor der Modernisierung ankündigen.
Es ist also keine Mieterhöhung wegen Modernisierung. Dann kann es auch eine Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete geben.
Geht dem Mieter das Mieterhöhungsverlangen zu, hat er bis zum Ablauf des 2 Monats nach Erhalt des Schreibens Zeit, der Mieterhöhung zuzustimmen, sie abzulehnen oder von einem Sonderkündigungsecht Gebrauch zu machen.
Ihr müsst innerhalb von 2 Monaten der Erhöhung wiedersprechen / sie ablehnen, sonst kann der Vermieter davon ausgehen das ihr Eure Zustimmung erteilt habt.
Am besten sucht Ihr Euch einen Anwalt für Mietrecht!
(Klugscheißermodus on) Mieterhöhung wegen Modernisierung bedarf keiner Zustimmung und bei preisgebundenem Wohnraum generell nicht (Klugscheißermudus off)
Der Satz in der Antwort, den ich kommentiert habe, bezieht sich nicht auf die Mieterhöhung wegen Modernisierung, sondern wegen Mieterhöhung auf die ortsübliche Höhe.
Und wenn es doch um Erhöhung wegen Modernisierung gehen sollte, dann wäre der Satz auch falsch. Denn diese Mieterhöhung kann man gar nicht ablehnen oder ihr wiedersprechen, allenfalls für unwirksam erklären.
Das ist nicht richtig. Einem Mieterhöhungsverlangen muss ausdrücklich zugestimmt werden. Schweigen ist keine Zustimmung!