Mieterhöhung gerechtfertigt bei einzug von Mitbewohner?

14 Antworten

Es ist ja keine Mieterhöhung, sondern eine Erhöhung der Nebenkosten oder der Heizkosten, die sich ja faktisch erhöhen, wenn einer mehr in der Wohnung ist. Im Übrigen ist es doch Sache deiner Oma/Vermieterin, die Miete zu erhöhen, das kann sie im gesetzlichen Rahmen immer tun. 

Nebenkosten werden keineswegs immer pauschal agerechnet. Ich hab ne Vorauszahlung, und einmal im Jahr wird auf den Cent abgerechnet.

Sanctuaria  22.03.2017, 13:44
Es ist ja keine Mieterhöhung, sondern eine Erhöhung der Nebenkosten oder der Heizkosten, die sich ja faktisch erhöhen, wenn einer mehr in der Wohnung ist.

Danke, das dachte ich mir auch. War grad leicht verwirrt, warum jemand will, dass die eigene Miete erhöht wird. xD

bwhoch2  22.03.2017, 14:03
@Sanctuaria

Warum jemand will, dass die eigene Miete erhöht wird? Weil man vielleicht gutes Einvernehmen mit der Oma will? Weil die Oma dann bei Geburtstag und an Weihnachten mehr Geld rüber fährt?

Alles doch ganz normal.

Nun höre ich von anderer Stelle dass die Mieterhöhung ungerechtfertigt ist, da Nebenkosten immer Pauschal abgerechnet werden.

Es geht nicht nur um die Nebenkosten, die etwas ansteigen, wenn eine zweite Person einzieht (z. B. Wasserverbrauch). Es geht auch um die intensivere Nutzung bzw. Abnutzung der Wohnung. Diese steigt bei Verdoppelung der Personenzahl sicher nicht um das zweifache an, aber 14 % dafür anzusetzen ist allemal gerechtfertigt. Wer macht hier Probleme bei der Durchsetzung?

Also Wasser und Strom werden sich ja sicher durch mehr Personen auch erhöhen, ebenso Dinge wie Treppenhausreinigung und solche Dinge. Auch die Abnutzung der Wohnung darf man nicht vergessen und du als Quasi-Vermieter musst dich ja auch um Reparaturen und solche Sachen kümmern.

Unterscheide Miete und Nebenkosten pauschal und Verbrauchsabhängig.

In den  'Nebenkosten' sind bei bei Dir offenbar auch Verbrauchskosten enthalten.
Diese können pauschal (nach Wohnfläche) oder verbrauchsabhängig sein
Verbrauchsabhängig kann der Vermieter durchaus die Abschläge erhöhen.
Regulär kann er dann zu viel gezahlten Beiträge mit der Jahresabrechnung auch wieder zurückzahlen.

Zudem darf der Vermieter - in einem bestimmten Rahmen - immer die Miete erhöhen ...

Man sollte klären, was in den Nebenkosten 'pauschal' nach Fläche (z.B. Heizung) bzw. Personenzahl (z.B. Müll, Zu- und Ablaufendes Wasser) und was nach Zähler abgerechnet wird ...

anitari  22.03.2017, 13:56

Diese können pauschal (nach Wohnfläche) oder verbrauchsabhängig sein Verbrauchsabhängig kann der Vermieter durchaus die Abschläge erhöhen.

Bitte mal den Begriff pauschal oder Pauschale nachschlagen!

ein kleiner Schelm wer da böses denkt - 

du willst die Miete erhöhen um weiter kostenfrei wohnen zu können - 

es ist ne WG - damit hat er viell. EIN Zimmer und die Nutzung von Küche und Bad. Dafür soll er 380 € zahlen

teilt euch die Miete mit Heizkosten und damit hat sich die Sache geregelt. 

aerounleashedd 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 14:27

Selbstverständlich wird die Miete durch 2 geteilt, ich und er zahlen beide 190€ +10€ heizkosten pro monat