was bedeutet zuzüglich angemessene heizkosten?
hey..
meine wohnung darf 413 euro kosten vom amt aus und ich wollte fragen ob das kalt ist oder warm weil dann unten noch steht zuzüglich heizkosten und wollte fragen ob nebenkosten auch dabei sind .. Lg
6 Antworten
Also die Kosten von amtswegen beinhalten die Miete und diverse Nebenkosten wie Gärtner, Putzfrau für den Flur und Keller, Müll, Versicherungen und Wasserkosten usw.
Die Kosten für Heizung werden separat aufgeführt, da diese den Löwenanteil der Mietnebenkosten ausmachen.
Die Heizkosten sollen dabei den ungefähren Satz, den eine Person mit entsprechender Wohnungsgröße bewohnt, nicht übersteigen. Das heisst da das Amt für Dich aufkommt, muss auch angemessen geheizt werden. Also nicht bei offenen Fenster, tagelang die Heizung auf 6 stellen und solche Sachen.
Strom must Du selber tragen und anmelden.
Beispiel:
33qm für 210 Euro kalt
50 Euro Nebenkosten für die og. Dinge
60 Euro Heizkosten
zzgl Stromkosten für eine Person je nach Verbrauch (ist ja selber zu tragen)
Die 413 € sind die Kaltmiete + "kalte" Betriebskosten.
Dazu werden noch die Heizkosten übernommen. Das wären je nach örtlichen Richtlinien nochmal bis zu 1,50 € pro m².
Das heißt für mich inklusive der Nebenkosten wie Wasser Müll etc aber es kommen noch die Heizkosten dazu. "angemessen" heißt einfach dass es zum Durchschnittsverbrauch passen sollte. Die haben da sicherlich so "Listen" welche Quadratmeterzahl Ca wieviel Heizkosten produziert. LG
zuzüglich heißt zuzüglich, ist ein übliches Wort der deutschen Sprache -
einfach ausgedrückt: das kommt dann noch dazu
Wenn dann nicht "zuzüglich Nebenkosten" steht, dann sollen die schon drin sein. Nebenkosten sind nicht identisch mit Heizkosten sondern ist ein weiter gefaßter Begriff. Also mußt Du da noch mal hin und fragen wie die anderen Nebenkosten (außer Heizkosten) betrachtet werden.
Das klingt nach Kaltmiete, da ja Wasser und Strom separat abgelesen werden. Höchstens, dass die einen Pauschalbetrag für Wasser rechnen und am Jahresende genau abrechnen.