Muss ich einen Wasserversorger anmelden?
Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht schon in den Nebenkosten enthalten ist, die in Betriebskosten und Heizkosten aufgeteilt sind.
In meinem Mietvertrag steht jedenfalls, dass ich Strom UND Wasser selber anmelden muss, weswegen ich den Vormieter gefragt habe wo er angemeldet war, damit ich bei dem Versorger bleiben kann.
Der meinte dann aber zu mir, dass er das nie machen musste, weil es bei ihm schon in den NK drin war.
Also meine Frage, wie doof es auch klingen mag, steht hinter Heizkosten auch Warm/Kaltwasser?
Meinem Makler hatte ich schon eine Mail geschickt, aber der antwortet gerade nicht. Und ich möcht mir doch schon sicher sein ob ich mich drum kümmern muss oder nicht.
6 Antworten
Wenn du ein Haus gemietet hast, ginge das und der Versorger hätte nichts dagegen, der Vermieter sicher auch nicht.
Bei Wohnungsmiete wäre das so nicht praktikabel und würde vom Versorger abgelehnt. Auch die Gebühren wären nicht bezahlbar.
Deine Betriebskosten sind richtig in Heiz- und BK unterteilt. Stromanbieter sind zu kontaktieren und vertraglich zum Mietbeginn zu binden. Solltest du ein Haus gemietet haben, kann der örtlich Wasserversorger gegenüber dem Eigentümer seine Bereitschaft geäußert haben, mit dir direkt einen Versorgungsvertrag abzuschließen. Das müsstest du zunächst hinterfragen. Dein Vermieter kann viel behaupten und im Vertrag bestimmt haben.
weswegen ich den Vormieter gefragt habe
Wie wäre es damit den Vermieter zu fragen? Der ist dein Vertragspartner und weiß genau bei welchen Versorgern Du selbst Verträge abschließen mußt.
Es wäre allerdings schon sehr ungewöhnlich wenn jede Wohnung einen Hauptwasserzähler hätte und jeder Mieter einen Vertrag mit dem Wasserversorger abschließen müßte.
Allerdings lehnen es die meißten Wasserversorger ab Verträge mit Mietern abzuschließen.
Man stelle sich vor jede Wohnung hätte einen Hauptwasseranschluß, dann müßte der Vermieter für jede Wohnung einen Vertrag abschließen.
So unklug ist kein Vermieter.
Aber frag deinen Vermieter.
Das kannst du ganz einfach herausfinden.
Wenn du in DEINER Wohnung in der Küche und/oder im Bad einen Wasserzähler hast, dann steht da auch die Zählernummer drauf und das Versorgungsunternehmen dem das gehört. Da musst du dich melden.
Und zur Not Vermieter fragen, aber wenn schon im Mietvertrag steht, Strom und Wasser extra, dann musst du beides selbst anmelden.
Der Wohnungswasserzähler ist nicht Eigentum des Versorgers.
Zudem gibt es in der Wohnung eventuell einen Warmwasserzähler, der nun überhaupt nichts mit dem Versorger zu tun hat.
Zur Not einfach mal nicht das Wasser anmelden, weil das Eigentümersache ist.
Im Regelfall meldet der Mieter lediglich den Stromzähler auf seinen Namen an.
So selten ist das gar nicht. Bei Vermietung von ganzen Häusern, kann das durchaus die Regel sein.
Jedoch kenne ich die Versorger, die nix mit Mietern zu tun haben wollen, sondern nur mit dem Hauseigentümer.
Der Grund liegt im Mahnwesen! Läuft die Mahnung noch Richtung Mieter, geht die Vollstreckung zur Überraschung direkt gegen den Eigentümer, der dann häufig "aus allen Wolken fällt"!
Woraus leitet sich denn hier "müssen" her? Bitte mal nähere Angaben.
Bei Vermietung von Wohnungen ist es unüblich jede Wohnung mit einem Hauptwasseranschluß auszustatten.
nicht pauschal. Viele müssen auch Wasser selbst anmelden, ich zum Beispiel