Ist in Kaution erste Miete enthalten?
Hey, ich ziehe voraussichtlich im Septermber das erste mal in eine eigene Wohnung. Jetzt möchte ich wissen, ob in der Kaution schon die erste Mietzahlung enthalten ist. Also ich sozusagen gleich für den ersten Monat zahle oder ob die Kaution unabhängig von der Miete ist.
danke
10 Antworten
Miete und Kaution sind Zweierlei. Die Miete zahlst du für die Wohnung, incl. Betriebskosten.
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für den Fall, dass nach Mietende seitens des Vermieters unstreitige Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Dafür hätte er dann ab Rückgabe der Wohnung 6 Monate Zeit. Danach wäre sein Schadenersatzanspruch verjährt.
Die Miete ist bis zum 3. Werktag des jeweiligen Zeitraumes anzuweisen, für den sie vereinbart ist.
Die Kaution darf der Mieter grundsätzlich in drei gleichen Raten zahlen. Die erste ist fällig zu dem vereinbarten Mietbeginn. Die beiden Folgeraten jeweils mit der Mietzahlung (bis 3. WT anzuweisen).
Während der Mietzeit ist die Kaution tabu.
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen insolvenzfest verzinsbar anzulegen. Darüber muss er auf Verlangen Auskunft geben. Wenn er eine dafür von dir gesetzte Frist nicht einhält, bist du berechtigt, in Höhe der Kaution die Miete zurück zu behalten. Das bis der Nachweis erfolgt ist. Danach wäre der Einbehalt nachzuzahlen.
Die ist unabhängig.
Wenn du sagen wir eine Monatsmiete von 600 Euro hast (warm, 400 kalt) und du 3 Monatsmieten Kaution hinterlegen musst bedeutet das
das du 1200 Euro Kaution überweist, und halt die erste Warmmiete (600) für den ersten Monat.
Also insgesamt 1800 Euro im ersten Monat.
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit und sofern es keine Probleme gibt bekommst du sie Verzinst am ende des Mietvertrages in voller Höhe zurück.
Also insgesamt 1800 Euro im ersten Monat.
Nein, 600 € Miete und laut BGB 1/3 der Kaution, also 400 € zu Mietbeginn fällig.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Kaution ist eine separate Sicherheitsleistung.
Darin ist nicht die 1. Miete enthalten.
1. Miete und 1/3 der Kation sind fällig zu Mietbeginn und während des Mietverhältnisses darf der Vermieter nicht an die Kaution; auch nicht bei Mietrückstand.
Der Mieter darf die Kaution auch nicht zu Mietende abwohnen.
Kaution wird unabhängig von der Mietzahlung verlangt, der Betrag ist zur Absicherung des Vermieters gedacht und um eventuelle Reparaturen zu bezahlen falls du Schäden an der Mietsache verursachst und selber dafür nicht aufkommen willst. Die Kaution bekommst du aber bei Auszug aus der Wohnung rückerstattet, falls kein Geld davon für Reparaturen verwendet werden musste.
Die Kaution hat mit der eigentlichen Miete nichts zu tun.
Die Kautionsleistung bleibt ja in deinem Eigentum. Der Vermieter muss sie auf ein separates Konto einzahlen. Zinserträge daraus gehören dir.