hallo, ein ehemaliger Mieter möchte die nebenkostenabrechnung nicht ausgleichen, wie kann ich vorgeh

6 Antworten

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weigert er sich unter irgendeiner Begründung? Wenn ja, vorsichtshalber überprüfen, ob er vielleicht einen berechtigten Grund hat. Wenn nein: Einen Mahnbescheid beantragen. Wenn er dann Widerpsruch dagegen einlegt, kannst du klagen (wenn er nicht widerspricht, nach einer Weile - ein oder zwei Monaten) den Vollstreckungsbescheid beantragen und bei dem guten Ex-Mieter mal den Gerichtsvollzieher vorbeischicken.

Auch wenn es über eine Klage hinausläuft - nimm einen Mahnbescheid (kostet zwar auch etwas), allerdings müsstest du ansonsten (zumindest wenn es keine Unsummen sind die ausstehen) in den meisten Bundesländern (ich komme aus BaWü, dort ist es so) erst ein Schlichtungsverfahren durchziehen...und das bringt in der Regel nichts und kostet auch (zumindest den Anwalt).

 

Hat er Kaution gezahlt? Und ist diese noch in Deinen "Händen"?

Ansonsten wenn die Abrechnung sachlich und rechnerisch richtig ist Mahnbescheid und später einklagen.

Bei Klage ist allerdings abzuwägen ob der Streitwert den Aufwand (Deine Kosten) lohnt.

deren711 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 19:19

ja, kaution habe ich auch behalten. Da sie die Wohnung( was nur 4 Jahre bewohnt wurde) verwahrlost haben und nicht mal in der lage waren zu renovieren, ist die kaution und mehrere Euros aus meiner Tasche bezahlt worden, wobei die Wohnung seit 5 monaten nicht fertig ist, da noch soviel arbeit dahinter steckt.

beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen (geht auch online)

das schreckt erstmal ab, wenn er dann noch immer nicht bezahlt hast du einen vollstreckbaren Titel und kannst durch den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.

deren711 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 19:50

danke, habe ich gerade per online beantragt.

nadine120785  09.05.2011, 19:13

Nur der Mahnbescheid bringt wenig...den Vollstreckungsbescheid darf man in so einem Fall auch nicht vergessen!!

barolo86  09.05.2011, 19:15
@nadine120785

aber die Reihenfolge muss man nun mal einhalten, ohne Mahnbescheid kein Vollstreckungsbescheid

anitari  09.05.2011, 19:16
@nadine120785

.den Vollstreckungsbescheid darf man in so einem Fall auch nicht vergessen!!

Der kommt nach dem Mahnbescheid. Wenn dieser erfolglos war.

Mahnbescheid --> einklagen!

deren711 
Beitragsersteller
 09.05.2011, 19:45

danke, habe ich jetzt erledigt.

Kommt auf die Höhe an und ob´s sich lohnt ein Inkassounternehmen zu beauftragen...