Mieter (Wohnrecht auf Lebenszeit) zahlt keine Nebenkosten trotz vereinbahrung was tun?
Guten Tag!
Meine "Mutter" hat in einer Wohnung in meinem Haus Wohnrecht auf Lebenszeit. Im Scheidungs vergleich meiner Eltern, bei dem mir das Haus zugesprochen wurde, wurde auch festgehalten, dass sie Zitat: "sämtliche mit der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Kosten, seien diese verbrauchsabhängig oder nicht, werden von der Zweitantragstellerin [Mutter], getragen, die sie auch unwiederruflich verpflichtet, sowohl den Erstantragsteller [Vater] und dem minderjährigen [ich] vertreten durch den Wiederstreitsachwalter [Großvater], diesbezüglich völlig schad-, klag-, und executionslos zu halten. [...] Alle im Haus [Adresse] anfallenden Reparaturs- und Ausbesserungsarbeiten sind ohne jeden Anspruch auf Rückersatz gegenüber dem Erstantragsteller [Vater] und dem mj [ich] vertreten durch den Wiederrechtssachwalter[Großvater] von der Zweitantragstellerin [Mutter] alleine zu tragen und übernimmt die Zweitantragstellerin gegenüber dem Erstantragsteller [Vater] und dem mj [ich] vertreten durch den Wiederrechtssachwalter[Großvater] diese gegenüber allenfalls an sie herangetragenen Ansprüche aus Anlaß der Vornahme von Reparatursarbeiten schad-, klag-, und exekutionslos zu halten."
Da ich nun 20 bin, also Volljährig, muss ich mich um das Haus kümmern. Soweit ich das verstanden habe, ,muss meine Mutter alle kosten des ganzen Hauses übernehmen und nicht nur die ihrere Wohnung. Die Realität sieht allerdings anders aus. Sie zahlt weder Öl noch den Rauchfangkehrer usw.
Erstens: Kann ich ihr selbst eine Mahnung schreiben oder muss ich dazu zu einem Anwalt, wenn ja wie mache ich das? Zweitens: Was kann ich tun. Ich weiß ich kann sie nicht aus dem Haus "hinauswerfen", da sie Wohnrecht auf Lebenszeit hat und ich kann es mir nicht Leisten sie auszuzahlen. Oder kann man da doch Gerichtlich dagegen vorgehen? Das Problem dabei ist, dass sie Mindestpensionistin ist und ich Angst habe, dass ich auf den Anwalts/ Gerichtskosten sitzen bleibe da sie generell viele Schulden hat und kaum pfändbares Einkommen/ Eigentum hat. (Sie weigert sich auch meinen Unterhalt zu zahlen, das liegt allerdings schon bei Gericht).
Außerdem:" Zu dem eingeräumten Recht der Dienstbarkeit der Wohnung gehört auch die uneingeschränkte Benützung des zur Liegenschaft [Adresse] gehörigen Hausgartens, aber auch die Verpflichtung, diesen Hausgarten entsprechend zu pflegen bzw. pflegen zu lassen."
Drittens: bezüglich des Gartens: Ich mähre den Rasen, schneide die Hecken usw. alles selbst. Muss sie mir dafür dann einen Teil meiner Arbeit entlohnen?
Und bitte nicht: "Rede mit deiner Mutter". Die Situation ist ein wenig komplizierter. Ich habe es auch schon des öfteren probiert und es bringt nichts (auch wegen Alkohol usw.) Fakt ist sie hat sich nie um mich gekümmert also nehmen wir einfach an es ist nicht meine Mutter sondern eine x-Beliebige Mieterin, die Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Ich möchte nur alle rechtlichen Möglichkeiten wissen und wissen was mir zusteht.
5 Antworten
"also nehmen wir einfach an es ist nicht meine Mutter sondern eine x-Beliebige Mieterin, die Wohnrecht auf Lebenszeit hat."
Böse gesagt, dann lass auch die Unterhaltsforderungen fallen, zumal sie ja anscheinend nicht viel Geld hat.
Bei der verzwickten Gesamtsituation würde ich mich erstmal von einem Anwalt beraten lassen - was sie und Du jeweils müssen, dürfen, sollten.
exekutionslos
Du redest von Deutschland? Das Wort ist hier nämlich nicht gebräuchlich.
Oder redest du stattdessen von Österreich? Wie das da mit dem Wohnrecht funktioniert, weiß ich nicht.
In Deutschland kannst du es "problemlos" aufkündigen. Die Voraussetzungen sind der Knackpunkt. Wie Schwerwiegend die Verfehlungen der Gegner-Partei sind... Das einfachste ist auf jeden Fall, sich die verschiedenen Versäumnisse der Mutter titulieren zu lassen. So dass man dafür einen entsprechenden Geld-Gegenwert beziffert.
Alles andere muss man mal genauer recherchieren oder (wie hier schon angedeutet wurde von den anderen) einen versierten Anwalt befragen. Denn aus Nichtigkeiten heraus oder nur geringfügigen Vergehen heraus ist die Aufkündigung des Wohnrechtes nicht zulässig.
Diese Frage zu beantworten ist hier leider nicht, mit der gebotenen Sicherheit, möglich!
Wenn deine Mutter kein Geld hat, dann brauchst du auch den Unterhalt nicht einzuklagen.
Du schreibst nicht welches Land betroffen ist. Jedes Land hat eigene Gesetze.
Du darfst dich also selbst durch die Rechtsprechung lesen, so dass du einen Überblick bekommst.
Wenn "D" ist, dann fange da mal an und nimm den Verweis auf den BGH auf.
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7343235
Daraus ist zu ersehen, dass die Auflösung des Wohnrechtes nur im Vertrag klar geregelt werden kann.
Dort findes du dann auch noch andere Wohnrechtsfälle.
Ich werde auch mal blättern ggf schreibe ich noch mal. MfG
Sie zahlt nicht und sie hat kein Geld
Du wirst nie einen Pfennig von ihr sehen. Du kannst einen Titel erwirken. Das ist teuer und unnötig
Mach dich mit dem Gedanken vertraut, dass du die Kosten trägst .
Echt ne schwierige Situation
Und da würde ich auf jedenfall professionelle Beratung aufsuchen
Aber eins versteh ich nicht
"Soweit ich das verstanden habe, ,muss meine Mutter alle kosten des ganzen Hauses übernehmen und nicht nur die ihrere Wohnung. "
Hat sie dann nicht auch das lebenslange Wohnrecht aufs ganze Haus ??
Wäre es nicht völliger Käse ihr das Wohnrecht in einer Wohnung zu gewähren aber alle Kosten eines ganzen Hauses von anderen verursacht ihr in Rechnung zu stellen?
Da kann doch was nicht richtig sein
Das Haus gehört ja dir und nicht ihr