Gilt das Beschmieren einer Hauswand mit Kot als Sachbeschädigung?
Hallo, kann das jemand hier im Forum beurteilen ob das beschmieren einer Hauswand mit Kot als Sachbeschädigung anzusehen ist? Das Ankleben von Stickern gilt ja soweit ich weiß nicht als Sachbeschädigung, weil man ja die Sticker ohne bleibenden Schaden rückstandslos entfernen könnte. Das wäre bei Kot ja theoretisch auch der Fall.
Mein Nachbar hat nämlich im betrunkenen Zustand den Hauseigang mit seinem eigenen Kot beschmiert und ist dann im Vorgarten eingeschlafen. Nun würde ich gerne wissen ob ich ihn dafür wegen Sachbeschädigung anzeigen kann? Der Nachbar meint nämlich, dass sowas gar keine Sachbeschädigung darstellt und wenn, dann höchstens der Vermieter eine Anzeige machen könnte, weil es ja dessen Eigentum ist und nicht meins. Bitte um Antwort.
4 Antworten
Hi, Sachbeschädigung ist ein relatives Antragsdelikt-
Das bedeutet: für eine Verfolgung des Falls muss der Eigentümer (Vermieter) Strafantrag stellen. Wie Dein Nachbar sagte....
relativ bedeutet aber, die Polizei kann auch ohne Strafantrag tätig werden, wenn durch die Beschädigung noch andere betroffen werden können. Wie z.B. Dich, den der Kot stört.
Also ja, kannst Du anzeigen.
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
Dein Aufkleber ist (2), Kot fällt unter (1).
Kot hinterlässt bleibende Schäden, wenn er länger bleibt. Er ist NICHT einfach zu entfernen.
Im übrigen kann ein Aufkleberdurchaus strafbr sein, wenn nämlich der Kleber nicht rückstandslos entfernt werden kann. Viele Aufklebersind heute miteinem einfachen, schwachen Kleberversehen, eben um die Sachbeschädigung zu umgehen, aber eben nicht alle.
Und an- oder eingetrockenten Kot entfernt man meist auch nicht einfach so mal eben.
OB eine Anzeige SINN macht, ist hier aber eine andere Frage.
Wie kommst du auf das schmale Brett, überall auf fremden Eigentum Sticker zu pappen sei keine Sachbeschädigung? Papp doch mal auf ein Polizeiauto, während die 2 noch drin sitzen, Sticker drauf. Ich vermute mal ganz stark, dass die dir was erzählen werden!
"In Dagersheim hatte ein 58 Jahre alter Mann die Hauswand seines Nachbarn mit Katzenkot beschmiert. Wegen Sachbeschädigung muss der Angeklagte nun 25 Tagessätze à 30 Euro bezahlen." ~ Quelle: "gaeubote".
Ist halt die Frage, ob man ihn anzeigt oder ob man mit ihm redet und er die Wand wieder säubert. Dann spart man sich das ganze Gerichtzeug und ggf. den Einwand, dass der Täter aufgrund seinen Alkoholkonsums nicht zurechnungsfähig war.