Mieter nicht auf Wohnung gemeldet?

5 Antworten

Das wäre eine Ordnungswidrigkeit. Du könntest doch an B untervermieten (vorausgesetzt der V. ist einverstanden). Du könntest den Monat als Besuch bei den Eltern sein. Das wäre auch bei möglich. B. kommt als Besuch zu dir. Die Besuchsvariante wäre die Einfachste und ohne Hemmschuhe. Muss nicht dem Meldeamt gemeldet werden und der Vermieter hat keine Möglichkeit diesen Besuch anzufechten.

Wo (Land) passiert das Ganze. Heißt "melden" auch "wohnen"? Wenn Person "A" die Wohnung untervermietet, muss der vermieter damit einverstanden sein. Wenn er die Wohnung der Person "B" überläßt, da sie sich kennen, ist das kein Problem - haften muß "A" gegenüber dem vermieter. Da in Deutschland die Meldung nichts mit dem Vermieter zu tun hat, ist des die persönliche Angelegenheit der beteiligten Personen.

Marocmo 
Beitragsersteller
 11.07.2014, 10:05

Deutschland. Ja sie kennen sich sehr gut sogar. :D Daher möchte A auch kein Geld dafür annehmen. Und wie wäre es mit 2-3 Monaten?

Wer oder was meldet sich wo und warum? Natürlich kann A dem B seine Wohnung einen Monat unentgeltlich zur Verfügung stellen, es sei denn, dies wäre mietvertraglich ausdrücklich ausgeschlossen, ohne dies dem Vermieter zu melden oder dass der B diese vorübergehenden Aufenthalt dort als seinen (Zweit-)Wohnitz beim Meldeamt angeben müsste.

G imager761

Ein Monat zählt gemeinhin noch als Urlaubszeit bzw. Besucher und ist daher nicht nötig sich anzumelden. Gruß Eoslorbass

Wie? Warum denn sollte sich ein Mieter auf eine Wohnung melden und wer will das prüfen? Ich kenne viele die sich eine Wohnung anmieten und zu Haus gemeldet bleiben. Allein um die alte GEZ zu sparen wird es nicht sein.