Doppelte Miete zahlen?
Hallo, wir suchten eine Mietwohnung innerhalb der GAG. Da uns die 4 Zimmer zu klein sind, wollen wir nun in eine 5 Zimmer. Meine Frage ist: müssen wir die Mieten für unsere alte Wohnung 3 Monate lang mitbezahlen? Wir wohnen schon in der GAG und wollen halt nur 3 Häuser weiter ziehen. LG :)
5 Antworten
Egal ob beim selben Vermieter oder nicht, die alte Wohnung muß form- und fristgerecht gekündigt und die Kündigungsfrist eingehalten werden.
Außer der Vermieter ist Kulant und ermöglicht einen "fliegenden Wechsel" von einem Vertrag zum anderen.
Danke für deine Antwort :). Ja wir versuchen das mit dem "fliegenden Wechsel" mal :)
Für beide Wohnungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Mietvertrages gesondert. zeigt sich der Vermieter nicht kulant, dann zahlen Sie halt doppelt, d.h. für jede Wohnung wie vereinbart.
Danke für Ihre Antwort :)
Selbstverständlich müsst ihr auch die alte Miete bis Vertragsende zahlen.
Danke für die Antwort :)
Ihr müsst die Miete für die alte Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen. Aber keiner verlangt, vorher schon die neue Wohnung anzumieten. Bei einem Vermieter sollte es hinzukriegen sein, den Beginn der neuen Miete auf das Ende der Alten abzustimmen.
Dankeschön für diese informativen Antworten, dann versuchen wir es besser bei der Verwaltung, da haben wir mehr Chancen als bei unserem Hausmeister :)
Der Hausmeister ist nur der Vasall der Verwaltung, mehr nicht. Der darf die Wohnungen zeigen und vorführen. Verträge macht die Verwaltung..Habt wohl nen übereifrigen Kollegen am Start^^
@ Knuffel: Der HAusmeister macht vielleicht die Übergabe, aber die Auswahl der Mieter ist üblicherweise Aufgabe der Verwaltung. Aber es gibt ja die dollsten Sachen.
Dankeschön :) mal gucken was wir da machen können. Mit unserem Hausmeister kann man nur sehr schlecht verhandeln :/
Ansprechpartner für sowas ist nicht der HAusmeister, sondern die Verwaltung. Und wenn die Euch als zuverlässig kennen, sind die oftmals zu Zugeständnissen bereit.
Ja, müsst ihr.
Danke für deine Antwort :)
Ja? Bei uns ist der Hausmeister für die Vermietung der Wohnungen zuständig. Mal schauen ob wir mit der Verwaltung das doch abklären können.