Mieter möchte meine Wohnung begehen ohne Grund?


11.05.2022, 13:19

Vermieter nicht Mieter(überschrift)

germanils  11.05.2022, 13:22

Aus welchem Grund wurde die Wohnung gekündigt?

Zedstar 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 13:22

Siehe letzte Frage von mir

8 Antworten

Ja darf er. Ist gesetzlich so geregelt und steht auch so in dem Vertrag drin welchen du unterschrieben hast.

Wenn du an diesem Tag nicht kannst, dann musst du ihm 3 Alternativtermine nennen.

Dein Vermieter ist Hausbesitzer und hat das Hausrecht. Er darf sich sein Haus bzw die Mietwohnungen ansehen.

germanils  11.05.2022, 13:17

Woher hast Du denn diese Infos?!

Wenn du an diesem Tag nicht kannst, dann musst du ihm 3 Alternativtermine nennen.

In welchem Gesetz steht das?

Dein Vermieter ist Hausbesitzer und hat das Hausrecht. Er darf sich sein Haus bzw die Mietwohnungen ansehen.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht und somit grndsätzlich höher zu werten als jegliche BGB-Regeln. Ein Vermieter darf nicht "einfach so" reinschneien.

PrettyLadyKitty  11.05.2022, 14:21
@germanils

Stimmt er darf aber mit Termin rein.

Ohne triftigen Grund darf der Vermieter nicht in die Wohnung.

Ohne Grund und ohne Deine Zustimmung darf er die Wohnung nicht betreten.

Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter das Recht einräumt, die Wohnung ohne Ankündigung und Terminabsprache zu besichtigen, ist unwirksam (§ 307, Abs. 1 BGB)

PrettyLadyKitty  11.05.2022, 13:17

Ohne Ankündigung und ohne Termin. Den Termin macht er ja mit dem Mieter

germanils  11.05.2022, 13:20
@PrettyLadyKitty

Er kann ankündigen, soviel er will. Wenn der Mieter nicht zustimmt, darf er nicht rein.

PrettyLadyKitty  11.05.2022, 14:22
@germanils

Doch er hat das Hausrecht und darf sich seinen Besitz ansehen. Wurde auch vertraglich so geregelt was unterschrieben wurde. Er hat seine Willenserklärung dazu abgegeben

germanils  11.05.2022, 14:34
@PrettyLadyKitty

Nein, so einfach ist das nicht. Die Unverletzlichkeit der Wohnung steht im Grundgesetz und ist ein sehr hohes Rechtsgut. Da braucht es schon triftige Gründe bzw. berechtigtes Interesse. "Einfach so" vorbeischauen ist nicht. Die meisten Vertragsklauseln bezüglich der Wohnungsbegehung durch Vermieter sind ungültig und nichtig.

PrettyLadyKitty  11.05.2022, 15:04
@germanils

Okay ich merke schon wir drehen und hier immer wieder im Kreis. Wir warten einfach ab was der Anwalt vom Mieterschutzbund meint

Vegetarier22  11.05.2022, 13:13

Doch darf er. Nur nicht nach Lust und Laune.

Grund ist vorhanden.

germanils  11.05.2022, 13:15
@Vegetarier22

Es wird kein Grund genannt, also liegt aus Sicht des Mieters keiner vor.

Und nein, ohne Zustimmung darf er die Wohnung nicht betreten.

Vegetarier22  11.05.2022, 13:19
@germanils

Der Te nennt keinen Grund und riskiert eine Kündigung.

Wobei die Begehung wohl genau das bezwecken soll.

germanils  11.05.2022, 13:20
@Vegetarier22
Der Te nennt keinen Grund und riskiert eine Kündigung.

Was soll das bitte heißen? Wer oder was ist Te?

Inwiefern riskiert er eine Kündigung?

Zedstar 
Beitragsersteller
 11.05.2022, 13:20
@Vegetarier22

Gekündigt wurde ich bereits, siehe letzte Frage von mir.

Vegetarier22  11.05.2022, 13:21
@germanils

Thread Ersteller

Vegetarier22  11.05.2022, 13:22
@Zedstar

Haste Widersprochen?

Welche Begründung?

Dann würd ich die Begehung ignorieren, alles schriftlich festhalten.

Jetzt meine Frage kann er meine Wohnung ohne Grund betreten wenn im Mietvertrag steht das er 2 mal jährlich rein darf?

Nein, darf er nicht. Einen Grund muss er schon nennen.

Was ist wenn er meine Mail gekonnt ignoriert und er am Samstag dennoch an meiner Tür klopfen wird. Wie sollte ich vorgehen?

Dann ignorierst Du sein Klopfen oder Du bist halt einfach nicht daheim.

Ich habe Ihm heute eine Mail geschickt das ich aktuell in Verbindung mit dem deutschen Mietschutzbund stehe und vorerst der Begehung nicht zu stimme und ihm auch kein alternativ Termin nennen werde.

Hast Du in der Mail denn auch begründet, warum du nicht zustimmst, d.h. du einen Grund hören willst?

Soweit zum rechtlichen...

Wenn Du nichts zu verbergen hast, würde ich den Termin wahrnehmen. Eine Ablehnung dürfte die Stimmung sicher nicht verbessern. Macht der Vermieter in der Wohnung stress, kannst Du ihn immer noch höflich und bestimmt aus der Wohnung verweisen.

Lehnst Du den Besuch strikt ab, nimmt er Rücksprache mit seinem Anwalt und sucht sich eben einen Grund.

Generell habe ich aktuell sehr viel Stress wegen Ihm

Vielleicht ist das ja der Grund.

 wenn im Mietvertrag steht das er 2 mal jährlich rein darf?

Pacta sunt servanda