Mieter möchte meine Wohnung begehen ohne Grund?
Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen von meinem Vermieter einen Brief bekommen, dass er meine Wohnung begehen möchte, einen Grund hat er nicht genannt.
Generell habe ich aktuell sehr viel Stress wegen Ihm. In meinem Mietvertrag steht das er 1 mal halbjährlich meine Wohnung begehen darf.
Ich habe Ihm heute eine Mail geschickt das ich aktuell in Verbindung mit dem deutschen Mietschutzbund stehe und vorerst der Begehung nicht zu stimme und ihm auch kein alternativ Termin nennen werde.
Eben hab ich Ihn gesehen und er meinte das sein Vater mitkommen wird am Samstag. Ich habe Ihm nur gesagt das ich diesbezüglich Ihm bereits eine Mail geschickt habe, bin dann wortlos weiter gegangen.
Jetzt meine Frage kann er meine Wohnung ohne Grund betreten wenn im Mietvertrag steht das er 2 mal jährlich rein darf?
Was ist wenn er meine Mail gekonnt ignoriert und er am Samstag dennoch an meiner Tür klopfen wird. Wie sollte ich vorgehen?
danke für eure Hilfe :)
Vermieter nicht Mieter(überschrift)
Aus welchem Grund wurde die Wohnung gekündigt?
Siehe letzte Frage von mir
8 Antworten
Ja darf er. Ist gesetzlich so geregelt und steht auch so in dem Vertrag drin welchen du unterschrieben hast.
Wenn du an diesem Tag nicht kannst, dann musst du ihm 3 Alternativtermine nennen.
Dein Vermieter ist Hausbesitzer und hat das Hausrecht. Er darf sich sein Haus bzw die Mietwohnungen ansehen.
Stimmt er darf aber mit Termin rein.
Ohne triftigen Grund darf der Vermieter nicht in die Wohnung.
Ohne Grund und ohne Deine Zustimmung darf er die Wohnung nicht betreten.
Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter das Recht einräumt, die Wohnung ohne Ankündigung und Terminabsprache zu besichtigen, ist unwirksam (§ 307, Abs. 1 BGB)
Ohne Ankündigung und ohne Termin. Den Termin macht er ja mit dem Mieter
Er kann ankündigen, soviel er will. Wenn der Mieter nicht zustimmt, darf er nicht rein.
Doch er hat das Hausrecht und darf sich seinen Besitz ansehen. Wurde auch vertraglich so geregelt was unterschrieben wurde. Er hat seine Willenserklärung dazu abgegeben
Nein, so einfach ist das nicht. Die Unverletzlichkeit der Wohnung steht im Grundgesetz und ist ein sehr hohes Rechtsgut. Da braucht es schon triftige Gründe bzw. berechtigtes Interesse. "Einfach so" vorbeischauen ist nicht. Die meisten Vertragsklauseln bezüglich der Wohnungsbegehung durch Vermieter sind ungültig und nichtig.
Okay ich merke schon wir drehen und hier immer wieder im Kreis. Wir warten einfach ab was der Anwalt vom Mieterschutzbund meint
Doch darf er. Nur nicht nach Lust und Laune.
Grund ist vorhanden.
Es wird kein Grund genannt, also liegt aus Sicht des Mieters keiner vor.
Und nein, ohne Zustimmung darf er die Wohnung nicht betreten.
Der Te nennt keinen Grund und riskiert eine Kündigung.
Wobei die Begehung wohl genau das bezwecken soll.
Der Te nennt keinen Grund und riskiert eine Kündigung.
Was soll das bitte heißen? Wer oder was ist Te?
Inwiefern riskiert er eine Kündigung?
Gekündigt wurde ich bereits, siehe letzte Frage von mir.
Thread Ersteller
Haste Widersprochen?
Welche Begründung?
Dann würd ich die Begehung ignorieren, alles schriftlich festhalten.
Jetzt meine Frage kann er meine Wohnung ohne Grund betreten wenn im Mietvertrag steht das er 2 mal jährlich rein darf?
Nein, darf er nicht. Einen Grund muss er schon nennen.
Was ist wenn er meine Mail gekonnt ignoriert und er am Samstag dennoch an meiner Tür klopfen wird. Wie sollte ich vorgehen?
Dann ignorierst Du sein Klopfen oder Du bist halt einfach nicht daheim.
Ich habe Ihm heute eine Mail geschickt das ich aktuell in Verbindung mit dem deutschen Mietschutzbund stehe und vorerst der Begehung nicht zu stimme und ihm auch kein alternativ Termin nennen werde.
Hast Du in der Mail denn auch begründet, warum du nicht zustimmst, d.h. du einen Grund hören willst?
Soweit zum rechtlichen...
Wenn Du nichts zu verbergen hast, würde ich den Termin wahrnehmen. Eine Ablehnung dürfte die Stimmung sicher nicht verbessern. Macht der Vermieter in der Wohnung stress, kannst Du ihn immer noch höflich und bestimmt aus der Wohnung verweisen.
Lehnst Du den Besuch strikt ab, nimmt er Rücksprache mit seinem Anwalt und sucht sich eben einen Grund.
Generell habe ich aktuell sehr viel Stress wegen Ihm
Vielleicht ist das ja der Grund.
wenn im Mietvertrag steht das er 2 mal jährlich rein darf?
Pacta sunt servanda
Woher hast Du denn diese Infos?!
In welchem Gesetz steht das?
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht und somit grndsätzlich höher zu werten als jegliche BGB-Regeln. Ein Vermieter darf nicht "einfach so" reinschneien.