Darf ein Vermieter einen Mieter beim Einwohnermeldeamt abmelden?
Ist es möglich oder gar Rechtens, dass ein Vermieter den Mieter beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt abmeldet?
9 Antworten
Das ist möglich, wenn der Vermieter im Auftrag des Mieters handelt.
Unsinn...
Selbstverständlich kann ihn der Vermieter als "unbekannt verzogen" abmelden.
Wenn Du dich nicht ummeldest und er mit Deiner Post belästigt wird, kann ich mir das schon vorstellen.
was hat die Post mit dem Einwohnermeldeamt zu tun = NICHTS
Eigentlich muss sich der Exmieter selber innerhalb 4 Wochen nach Auszug ummelden (mit dem mietvertrag der neuen Wohnung). Wenn der es nicht macht, kann der Vermieter das tun. (Stichwort. Mietnomaden u.ä.)
Nein...
Aber es ist rechtens, dass der Vermieter wie jeder andere Bürger auch, der Meldestelle einen entsprechenden Hinweis gibt. Abmelden kann nur die Meldestelle selbst, in der Praxis kommt dies aber oft einer Abemeldung gleich. Die Verantwortlichkeit liegt aber bei der Meldestelle, und nicht beim Vermieter...
Wenn der Vermieter dies tut, ist i.d.R. ja ein Gestzesverstoß des Abgemeldeten vorausgegangen...