Mieter schrottet Rolladen?

8 Antworten

Du wirst nicht umhin kommen, einen Handwerker zu beauftragen, den Schaden zu beseitigen. Du wirst auch erst mal die Kosten vorstrecken müssen. Du solltest aber den Schaden dokumentieren und auch mehrere Angebote einholen.

Von diesen Kosten sind dann die zu erwartenden Kosten des Gurttauschs, der ja jetzt nicht mehr notwendig ist, abzuziehen.

Die Differenz, die übrig bleibt, stellst du deinem Mieter als Schadensersatzforderung in Rechnung.

schmickens  17.02.2017, 12:51

Der Mieter ist der Verursacher, also muss er dazu stehen und nicht der Vermieter!

Interesierter  17.02.2017, 12:55
@schmickens

Und was willst du mir damit sagen?

Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Mietsache zuständig. Die Mietsache ist beschädigt, also muss der Vermieter vorab mal für Abhilfe sorgen. (Steht so im ersten Absatz meines Kommentars)

Selbstverständlich ist der Mieter der Verursacher. Deswegen kann der Vermieter gegen den Mieter Schadensersatzansprüche stellen. (Steht so im letzten Absatz meines Kommentars)

Der Mieter muss aber nicht selbst den Schaden beseitigen. Dazu ist er weder verpflichtet, noch ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter berechtigt.

Der Schaden hat eindeutig der Mieter verursacht und muss jetzt dazu stehen! Es ist unerheblich, ob er Mieter ist!

schmickens  17.02.2017, 12:59

Ist es dem Herrn General nicht genehm? Macht nix, nicht mein Problem! Die anderen User erkennen die Eindeutigkeit meiner Aussage!

Interesierter  17.02.2017, 12:57

Und was bedeutet: "muss dazu stehen"?

Muss der Mieter selber reparieren? Muss der Vermieter reparieren und der Mieter bezahlt dann den Schaden? Oder wie darf ich mir das jetzt vorstellen?

Eine etwas präzisere Antwort wäre wohl nicht verkehrt.

Der Mieter hat den Rollladen durch Fahrlässigkeit unbrauchbar gemacht, also trägt er hier auch die Kosten der Erneuerung.

Grundsätzlich muss hier aber der - vorher schon defekte - Gurt abgezogen werden (sofern es eine wirksame Kleinstreparaturklausel gibt).

Weiterhin ist hier der Abzug alt gegen neu zu berücksichtigen, d.h. Du kannst nur den Zeitwert des kaputten Rollladens in Rechnung stellen.

Ich würde den Mieter aber darauf hinweisen, dass er den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden soll.

Interesierter  17.02.2017, 12:59

Mit dem Abzug "alt gegen neu" bin ich nicht so ganz einverstanden.

Bei einem Rolladen gibt es keinen Zeitwert. Du kannst zum Einen praktisch keinen gebrauchten Rolladen kaufen. Zum Anderen erfährt die Mietsache durch das Verbauen eines neuen Rolladens keinen Wertzuwachs.

ChristianLE  17.02.2017, 13:02
@Interesierter

Es geht hier ja nicht um den Wertzuwachs, sondern darum, dass er hier ggfs. 20 Jahre alte Rollläden ersetzt und dem Mieter hier komplett neue Rollläden in Rechnung stellt.

Praktisch jeder Gegenstand erfährt im Laufe der Zeit einen Wertverlust.

Der Mieter hat sicher eine Haftpflichtversicherung. Die sollte das übernehmen.

Interesierter  17.02.2017, 12:40

Ob der Mieter den Schaden selbst bezahlt oder seiner Haftpflicht-Versicherung meldet, ist für den Fragesteller eigentlich unerheblich.

Ihn interessiert vor allem, ob er einen Rechtsanspruch darauf hat, dass der Mieter den Schaden zu übernehmen hat.

rotreginak02  18.02.2017, 11:26
@Interesierter

@interesierter: es ist auch für den FS nicht unbedingt unerheblich. Viele wissen nicht, dass auch für Schäden an der Mietsache Haftpflichtversicherungen in Anspruch genommen werden können, sofern vorhanden. Macht er den Mieter darauf aufmerksam, so ist die Sache vielleicht auch schneller und ohne großem Ärger vom Tisch. Vorteil dabei auch, dass die Versicherung die Schadenhöhe ermittelt..und es kein Anwalt oder so klären muss.

Gibt doch bestimmt einen VermieterBund bzw deinen Anwalt bei dem man das Nachprüfen kann. 

Ich glaube mich zu erinnern, dass in dem Fall der Mieter die Kosten selbst tragen muss. Kommt aber auch auf den Mietvertrag an.