Welche Tageslicht Richtlinien für Wohnraum gibt es?

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Du hast tatsächlich Anspruch auf ausreichend Tageslicht. Der geschilderte Zustand ist ein erheblicher Mangel den der Vermieter beseitigen muss, notfalls durch Fällen des Baumes.

Ab Inkenntnissetzung des Vermieters darfst du die Miete angemessen mindern. Ich sehe da 3% als nicht zu viel. Stelle eine Frist von 1 Monat und kündige danach an, dass du über die Minderung hinaus über einen weiteren Teil der Miete das Zurückbehaltungsrecht bis zur Beseitigung des Mangels ausüben wirst. Der Zurückbehalt dürfte das Zwei- bis Dreifache der Minderung betragen. Nach Mangelabstellung ist der Zurückbehalt nachzuzahlen, die Minderung selbstverständlich nicht.

bwhoch2  23.07.2019, 23:47

Wunschantwort - da freut er/sie sich!

albatros  24.07.2019, 10:22
@bwhoch2

warum nicht, wenn es hilft, ist es doch gut ...

Mississi 
Beitragsersteller
 17.07.2019, 09:31

Danke für die Info, ich hoffe das es klappt.

Mississi 
Beitragsersteller
 17.07.2019, 09:30

Danke für die Info, ich hoffe das es klappt

Mit Tageslicht-Richtlinien wirst Du hier nicht weit kommen.

Hier hilft nur reden. Wenn Du mit dem Vermieter redest und ihm klar machst, dass es das ganze Jahr über zu finster ist in der Wohnung und er möge bitte den Baum stark auslichten oder fällen und er reagiert nicht recht darauf, dann erkläre ihm, dass Du andernfalls eine andere Wohnung suchen müsstest und dass er wohl kaum jemand finden würde, der/die so ein finsteres Loch haben will.

Der Vermieter hat dann zwei Möglichkeiten:

Entweder er denkt sicht, gut, dann werde ich die Mieterin endlich los. Konsequenz: Er macht nichts.

Oder er denkt sich, meine jetzige Mieterin ist so gut, die will ich behalten. Wer weiß, was nach kommt und überhaupt würde ich auch nicht so finster wohnen wollen.

Im zweiten Fall besteht die realistische Chance, dass er den Baum tatsächlich fällt.

Im ersten Fall wird er warten, bis Du gekündigt hast und erst dann den Baum beseitigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mississi 
Beitragsersteller
 17.07.2019, 00:00

Danke für die Info. Ich werde wohl deinen Rat annehmen.

Mississi 
Beitragsersteller
 16.07.2019, 23:59

Danke für die Info. Ich werde wohl deinen Rat annehmen.

AchIchBins  16.07.2019, 22:56

lol....als ob man derart große Bäume einfach so fällen dürfte. Das entscheidet und erlaubt die Gemeinde, sonst niemand.

bwhoch2  17.07.2019, 12:11
@AchIchBins

Richtig, eigentlich. Aber bei weitem nicht jede Gemeinde hat eine Baumschutzverordnung und dort, wo es keine gibt, entscheidet allein der Grundstückseigentümer, es sei denn, es stehen im Einzelfall Auflagen entgegen, die ein Grundstückseigentümer erfüllen musste, um überhaupt bauen zu dürfen oder aber Naturschutzbestimmungen, die ausdrücklich für diesen Platz und diese Bäume gelten.

Letzteres ist aber in normalen Wohngebieten eher selten und wenn es eine Baumschutzverordnung geben würde, käme es in der Regel auch noch auf die Dicke des Stammes an und wenn der Hauseigentümer schnell ist, haut er den Baum restlos weg und wenn ihn jemand darauf anspricht behauptet er schlicht, dass der Stamm noch nicht so dick war. Beweise man dann noch das Gegenteil, wenn der Baum nicht irgendwo dokumentiert war.

AchIchBins  23.07.2019, 21:43
@bwhoch2

Also ich gehe davon aus, dass es auch im entferntesten Winkel von Dland eine Verordnung etc. bzgl. Baumbestand gibt. Vor allem (!) wenn er sich in einem Wohngebiet befindet. Einen Baum widerrechtlich ohne Genehmigung zu fällen kann richtig richtig teuer werden. Laut Fragesteller handelt es sich hierbei sogar um einen Baum im Bestand der städt. Wohnbaugesellschaft. Nur ganz "fröhliche" gehen davon aus, dass die nicht wissen in welchem Zustand und an welchem Platz sich der Baum vor dem Fällen befunden hat. Der ist sicher sogar kartografisch erfasst. Und ach, natürlich darf man auch nicht zu jeder Zeit fällen, wegen der Brutzeiten, wir als Bauträger müssen dann sogar ein biologisches (Artenschutz) Gutachten erstellen lassen.

bwhoch2  23.07.2019, 23:53
@AchIchBins

Ok. Eigentum der staedt. Wohnungsgesellschaft. Bedeutet aber im Endeffekt das Gegenteil von dem, was Du meinst. Die tun sich noch leichter. Behaupten einfach, dass der Baum krank war und deswegen eine Gefahr für Anwohner und Gebäude und machen das in den Akten amtlich. Dann kriegt da kein Hahn mehr danach.

AchIchBins  24.07.2019, 08:49
@bwhoch2

Wir sprechen und beurteilen hier üblicherweise den "Normalfall" und da sind Gemeinden etc. recht streng mit ihrem Baumbestand. Wir als Bauträger haben damit regelmäßig zu tun. Auch eine städt. WB-Gesellschaft hat es da nicht einfacher Bäume zu entfernen. Von diesem "Wunsch" steht in der Frage ja auch nichts, es stört sich (bisher) ja nur der Fragesteller am Baum, sonst niemand. Das Szenario, dass die Stadt den Baum einfach "verschwinden" lassen könnte, können/sollten wir hier deshalb nicht einfach so "mit ins Spiel" bringen.

Der Baum war vor dir da. Und dass er mal mehr, mal weniger Schatten durch jahreszeitliche Belaubung oder Wachstum der Krone wirft, hätte dir bekannt sein müssen. Das ist bestenfalls "eine unerhebliche Minderung", die ein Mängelbeseitigungsverlangen, gar einen Mieteinbehalt n. § 536 I 3 BGB ausschliesst :-O

Denn der bei Mietbeginn vorhandenen oder erwartbare Zustand stellt nicht mal ansatzweise einen Mietmangel dar, da die "Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich mindert", nur weil du mal das Licht einschalten musst.

Wenn dich das so stört, kündige unter Einhaltung der Frist und miete ab der sechsten Etage eines Hochhauses, davor wächst garantiert nichts :-)

Mississi 
Beitragsersteller
 17.07.2019, 09:44

Ja, der Baum war vor mir da. Es war ein Zier Bäumchen! Dummerweise waren meine botanischen Kenntnisse nicht so weit ausgeprägt zu wissen, dass dieser Baum nicht als Zier Bäumchen gepflegt wird. Wildwuchs ohne Baumbeschnitt seit Jahren! Wenn der Eigentümer (in diesem Fall die Städtische Wohnungsgesellschaft). Bäume und Hecken pflanzt, ist er verpflichtet dafür auch zu sorgen. Zumal in den Betriebskosten fleißig abkassiert wird. Von Mal das Licht einschalten kann hier keine Rede sein. Ein Baum darf nicht gefällt werden aber Strom kann den ganzen Tag fließen? Ich kann mir diesen " grünen Luxus" nicht Leisten. In die 6.Etage zu ziehen erlaubt mir meine Gesundheit auch nicht. Ich habe gehofft hier eine vernünftige Antwort zu bekommen. Warum wird die Anonymität als Plattform für verletzende, sarkastisch e Kommis genutzt? Höflichkeit tut nicht weh

🤗

albatros  17.07.2019, 16:37
@Mississi

Nun, es gilt immer noch der Grundsatz (BGB), dass der Vermieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten hat.

Dazu gehört dann zumindest der Rückschnitt wenn erforderlich um zu gewährleisten, dass ausreichend Tageslicht in die Wohnung gelangen kann.

imager761  17.07.2019, 18:31
@Mississi

Es ist weder verletzend noch sarkastisch, dich auf die Rechtslage hinzuweisen, wonach es keinen Mangel der Mietsache (!) zum vertragsgemäßen Gebrauch (!) darstellt, wenn die Bäume vor dem Fenster derselben höher und breiter wachsen als du das gerne hättest. Diese "unerhebliche Minderung", das Licht deswegen häufiger und länger einschalten zu müssen, bleibt nun ausdrücklich "außer Betracht", § 536 I 3 BGB :-O

Ich finde es hingegen zynisch und ein Schlag in das Gesicht von Greta, von "grünem Luxus" zu sprechen, "den du dir nicht leisten kannst" und den Baum als grüne Lunge in der Stadt in seiner nützlichen Form beseitigt zu verlangen :-O

Dehalb meine Anregung, in die graue Betonwelt der Vorstadt umzuziehen, die deinem Interesse offenbar eher entspricht - die kann man annehmen oder lassen ohne Ratgebern dieses Forums unlautere Motive zu unterstellen oder gar zu verunglimpfen.

imager761  17.07.2019, 18:34
@albatros
Dazu gehört dann zumindest der Rückschnitt wenn erforderlich um zu gewährleisten, dass ausreichend Tageslicht in die Wohnung gelangen kann.

Diese Meinung hast du exklusiv für die. Die Tauglichkeit vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache umfasset weder eine Mindestmenge an einfallendem Tageslich noch Baumschnitt vor dem Fenster derselben.

albatros  18.07.2019, 12:36
@imager761

nun, du irrst mal wieder, es gibt diesbezügliche rechtsprechung. zumindest dass die miete gemindert werden darf. unabhängig vom verdunkeln durch bäume, gibt es in den Bauordnungen der länder auch richtlinien bezüglich von fenstern an der Nordseite, die ja bekanntlich weniger tageslicht einfallen lassen. da wird ausgesagt, dass, wenn alle fenster nach norden sind oder das einzige, diese Wohnung nicht als Wohnung geeignet und deshalb nicht vermietbar sei. überträgt man das analog auf die übermäßige beschattung, käme man zum selben schluss.

imager761  19.07.2019, 12:36
@albatros

Du behauptest eine Rechtsprechung, zu der du nicht ein einziges, nicht einmal ein unerhebliches erstinstanzliches Urteil benennen kannst.

Was das Kölner Bauamt zu den Studentenappartements am Neumarkt für Paragrafen reitet, hat mit der Fragestellung rein garnichts zu tun.

Mississi 
Beitragsersteller
 19.07.2019, 19:33
@imager761

Für deinen fachlichen Hinweis danke ich dir! Der "grüne Luxus" hat überhaupt nichts mit Gretas Kommi zu tun! Im Gegenteil, genau aus dem Grund den sie aufgeführt hat, bin ich in diese Wohnung gezogen. Der grüne Luxus bezieht sich auf die unnötigen monatlichen Stromkosten, die ich finanzieren muß weil der Vermieter den Baum nicht AUSSCHNEIDET! Von Abholzung war meinerseits nie die Rede! Du siehst wohin Vorurteile führen. Ein anderer Blickwinkel wirft auch ein ganz anderes Licht auf die Situation.

Ich wünsche dir innere Ruhe auf ein friedliches Miteinander 🤗

albatros  24.07.2019, 10:29
@imager761

Vergleiche doch mal: Alleebäume die vor Jahrzehnten gepflanzt wurden und ziemlich nahe am Straßenrand, werden heute ohne weiteres gefällt, weil sie in der jetzigen Mächtigkeit eine Gefährdung darstellen. Da ist von der grünen Lunge nichts mehr zu hören. Ich habe auch von der kleinen Greta nichts gehört, dass sie dagegen vorgeht. Ebensowenig gegen Autorennen, BER, neue Landebahnen in Frankfurt, den Irrsinn des regelmäßigen Wandern des Parlamentes nach Brüssel usw. usf.

Ach nee, Bäume wachsen mit der Zeit.....das konnte ja niemand ahnen. Der Vermieter könnte dem Baum das wachsen etc. einfach untersagen, Problem gelöst. Es scheint ein etwas größerer Baum zu sein, der darf nicht einfach so gefällt werden, das kann und darf nur die Stadt/Gemeinde entscheiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Mississi 
Beitragsersteller
 17.07.2019, 09:46

Ich habe gehofft hier eine vernünftige Antwort zu bekommen. Warum wird die Anonymität als Plattform für verletzende, sarkastisch e Kommis genutzt? Höflichkeit tut nicht weh

AchIchBins  23.07.2019, 21:34
@Mississi

Sarkastisch? ich nenne es fast sarkastisch eine Mietminderung in den Raum zu stellen (nur) weil ein Baum (natürlicherweise) wächst.

Was soll der Vermieter tun? Den Baum fällen?

albatros  16.07.2019, 09:41

ja ...

Lotta1965  16.07.2019, 10:19
@albatros

Ob das so einfach ist? Einfach so darfste doch ´n Baum nicht umhauen, wenn der eine gewisse Größe errecht hat, gesund ist und keine Gefahr darstellt..........

albatros  16.07.2019, 14:33
@Lotta1965

In dem Fall würde das notfalls auch genehmigt werden, wenn erforderlich. Wenn das einzige Fenster in diesem Wohnraum derart beschattet wird, ist das ein erheblicher Mangel. Dafür hätte der Vermieter Sorge zu tragen.

Ich werde mal schaun, ob ich ein Urteil dazu finde. Glaube mich zu erinnern. Kommt dann als Nachtrag. OK?

albatros  16.07.2019, 14:58
@albatros

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.09.2006

- 211 C 70/06 -