Darf Mieter einen Baum pflanzen....

5 Antworten

Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, darf der Mieter das mit Sicherheit. Außerdem kann es sein, dass ein Stück Rasen zu dieser Wohnung gehört und der Mieter mit Einverständnis des Vermieters sich darauf austoben darf.

reni78 
Beitragsersteller
 12.03.2012, 18:58

Danke erst einmal.... genau das denke ich auch, dass erst der Vermieter gefragt werden muß! Den Garten zum AUSTOBEN gibt es extra. Die Stelle wo jetzt der Baum steht ist für alle Mieter! Überwiegend auch Stellflächen!

mit absprache des vermieters ja, aber ohne normal nein ,denn die wurzeln ( je nach dem was für ein baum) können später sogar pflastersteine anheben und sogar teer bricht auf und hebt sich an und wenn der baum ,in einer garage den beton anhebt und vieles mehr ,kann er auch schädlich fürs haus werden und der vermieter muss wieder alles richten ,was teuer werden kann,deshalb nur mit absprache. ich hoffe es hilft . ps. es kommt natürlich auf die art an -tanne -kiefer-eiche usw. nicht ohne absprache ,aber ein kleines lebensbäumchen und alles was sich leicht entfernen lässt,ist tollernanzsache .

reni78 
Beitragsersteller
 12.03.2012, 18:49

Danke! Das habe ich mir nämlich auch schon so gedacht! Naja vielleicht haben wir Glück und der geht ein, wie schon die 2 vorher...... :-)

Wenn der VM das erlaubt ja. ber nur in 2 m Abstand zum Haus, da dürften auf kurz oder länger Probleme vorprogrammiert sein und wenn es nur Wurzelwerk im Fundamentbereich ist.

reni78 
Beitragsersteller
 12.03.2012, 18:51

Danke erst einmal...das haben wir uns nämlich auch schon so gedacht! Probleme haben wir eh schon im Haus, vor allem mit denen! Naja vielleicht geht der ja auch ein wie die anderen 2 vorher! :-)

Warum nicht, wenn er damit das Außengelände verschönert. Eigentlich bräuchte er aber auch hierfür bereits eine Genehmigung/Zustimmung des Eigentümers/Vermieters. Hat er eine solche ausdrückliche Bewilligung nicht, tritt sie auch hilfsweise konkludent in Kraft, das heißt sie ergibt sich dem Anschein nach, wenn der Vermieter hiervon Kenntnis nahm und den Mieter in der Sache nicht abmahnte überlängere Zeit, die Herstellung des alten Zustands, also Beseitgung des Baumes hier nicht auffordert. Weil: der Vermieter hat schließlich etwas davon, wenn Mieter vom eigenen Gelde (und damit die Kasse des Vermieters entlastend) irgedwelche wertverbessernden Maßnahmen durchführt. Er erspart sich damit Material- und Arbeitskosten. Nicht wenig, wenn man einen Blick auf die heutigen Preise wirft. Wenn der Vermieter hiervon als Kenntnis genommen haben sollte (und selbst wenn der Mieter keine schriftliche Bewilligung einholte), ist davon auszugehen, daß der Vermieter die Anpflanzung des Mieters selbst wertschätzt. Man könnte den Vermieter nu - als Mitbewohner - darauf ansprechen mit dem Hinweis auf mögliche Probleme, die aus dieser Anpflanzen sich späterhin ergeben könnten. Denn dann kommt der Vermieter aus der Zuständigkeit nicht mehr heraus, dann ist es praktischsein Baum geworden übers Eigentumsrecht und weil er den pflanzenden Mieter nicht abmehnte. Dann muß nämlich der Vermieter ggf. die Baumpflege- und sogar (falls erforderlich) Abrißkosten allein tragen. So sind z.B. Mieter, deren Fenster zur Wohnung - durch welche Maßnahmen auch immer - abgeschattet werden, das heißt weniger Tageslicht noch erhalten, berechtigt zur Mietminderung (10 % der Grundmiete sind da aus Balkon-Mietrechts-Urteilen gängig). Und wie wir alle wissen: wenn's an's Geld geht, ...

Mit einverständnis erklärung des Mieters, oder wenn es im Mietvertrag steht, dann schon