PVC Boden ist kaputt, wer muss zahlen. Wie hoch ist der Zeitwert eines PVC? Kautionseinbehalt?

8 Antworten

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Mit welcher Begründung hat deine Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung abgelehnt?

jerdeluxe 
Beitragsersteller
 17.07.2014, 10:31

Uff, da muss ich etwas ausholen: Der Schaden besteht daraus, dass unsere Vormieter auf dem PVC einen Teppich VOLLverklebt haben (uns aber gesagt haben - mündlich - dieser sei nur an den Rändern verklebt). Mit Unterschrift hätten wir diesen - sagt Hausverwaltung/Vermieter - in unseren Besitz/Eigentum übernommen und wären damit auch dafür verantwortlich. Deshalb müssen wir das jetzt auch regeln, da wir damals mit Unterschrift quasi gesagt hätten, passt schon wir übernehmen den Teppich. Ich glaube leider, das ist rechtens. Wir haben also versucht den sch... teppich rauszumachen, aber der ganze Kleber auf dem PVC ist nicht ohne Erneurerung entfernbar. Bodenleger sagten auch schon, so eine Reinigungsmaschine koste für einen Tag 100 - 200 €, noch dazu muss man sie bedienen können. Vom Transport ganz zu schweigen, wir haben kein Auto (WG). Der Text/Begründung der Versicherung lautet so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir melden uns in Schadenssache beschädigter Boden... Kunde hat uns mitgeteilt, dass er Teppich von Vormieter übernommen hat. Dieser war vom Vormieter vollverklebt. Unsere Kundin wurde mündlich durch Sie aufgefordert, den Teppich zu entfernen. DAbei beschädigte Sie den PVC Boden, da sie keinerlei Info darüber erhalten hatte, dass der Teppich verklebt wurde. Eine Haftung sehen wir daher bei unserer Kundin nicht. Nach den gesetzlichen Bestimmungen entsteht eine Schadensersatzpflicht nur bei schuldhaftem Handeln. Dies setzt zumindest Fahrlässigkeit voraus. Dafür ist erforderlich, dass der Schadeneintritt vorhersehbar war, denn wer den Schaden nicht wenigstens in seinem ungefähren Ausmaß vorhersehen kann, ist nicht in der Lage, den Eintritt zu vermeiden. Bitte setzten Sie sich mit dem Vormieter in Verbindung, da dieser den Teppich eingebracht und verklebt hat. Wir können daher keine Zahlung in Aussicht stellen. Mfg bla bla

Tja toll gelaufen.... Das blöde ist, dass wenn man es aus Sicht der Vermieter sieht... naja, wäre das ich würde ich auch sagen, wie, der Mieter hinterlässt einen Schaden und ich soll drauf sitzenbleiben?! Fragt sich halt ob die Vormieter aus dem Schneider sind?!

fragmichdurch13  17.07.2014, 11:12
@jerdeluxe

Hallo jerdeluxe,

das Schreiben deiner Versicherung ist doch super!

Oft wird die private Haftpflichtversicherung (weiter PHV) falsch verstanden. Deine PHV übernimmt grob gesagt 2 Dinge für dich.

Entweder zahlt sie nach Prüfung den verursachten Schaden oder wehrt ihr ab, sofern festgestellt wurde, dass unberechtigte Ansprüche gestellt wurden.

Bei dir tritt die Abwehr in Kraft. Die Versicherung hat festgestellt, dass du nicht zur Zahlung verpflichtet bist. Sollte dein Vermieter weiterhin versuchen in irgendeiner Form Ansprüche zu stellen, solltest du UNVERZÜGLICH Kontakt zu deiner PHV suchen. Deine Versicherung wird dann mit IHREN Anwälten (das kostet dich nichts) alles unternehmen um dich zu schützen. ( passiver Rechtsschutz)

jerdeluxe 
Beitragsersteller
 17.07.2014, 13:20
@fragmichdurch13

Suuuuuuuuuuuuuuuuper, vielen dank!!

schleudermaxe  18.07.2014, 10:16
@jerdeluxe

????? Wie? Für das gleiche Ergebnis habe ich lediglich 3,5 Zeilen benötigt.

KaeteK  18.07.2014, 10:33
@jerdeluxe

Danke für das Sternchen - eigentlich hätte es "fragmichdurch13" verdient.

lg

fragmichdurch13  18.07.2014, 13:03
@KaeteK

den teilen wir uns ;-).... DANKE!

KaeteK  18.07.2014, 14:26
@fragmichdurch13

Daran dachte ich auch schon :-)

liebe Grüße

Also, das kann aber etwas nicht stimmen und einfach mal so ablehnen geht auch nicht. Die private H. wird ja entsprechende Mitteilungen gefertigt haben und ich vermute: Keine Haftung durch den Mieter oder eben kein Schaden im Sinne der gesetzlichen Vorgaben belegt worden. Alles doch ganz einfach, oder?

Mir sagte mal der Mieterverein, dass wenn der PVC-Belag über 10 jahre alt ist, der Vermieter kein Recht auf einen neuen hat. Das ist aber schon über 15 Jahre her. Wenn der Vermieter sich aber Sturr stellt, wirst du zu einem Anwalt oder besser zum Mieterverein gehen müssen. Ein neuer Bodenbelag kann sehr Teuer werden, da ja noch die Handwerken zur Rechnung dazu kommen. Dann lieber den Mitgliedsbeitrag zahlen.

Naja, generell ist so etwas nicht mit der Angabe von Jahren zu beantworten. Es kommt auch darauf an, wie stark die Nutzung des Bodenss ist... lauf ich alleine darüber, sind es 3 oder gar 10 Personen im Schnitt... wie dick ist der Belag usw. Aber ich persönlich denke mal, nach 11 Jahren Nutzung ist er nicht mehr so ansehlich. Die Abnutzung des Belags in so einem langen Zeitraum dürfte durch die Mietzahlung entschäädigt sein. Deshalb für mich, kein Recht auf Einbehalt oder Verrechnung der Kaution.

jerdeluxe 
Beitragsersteller
 17.07.2014, 10:00

Gibt es dazu ein Gerichtsurteil oder einen Gesetzestext? Was machen wir, wenn sie es einfach von der Kaution abziehen?

Wenn er in Deiner Mietzeit beschädigt wurde, musst Du ihn ersetzen, da ist die Lebensdauer unwichtig. Dass die Haftpflicht den eigen verursachten Schaden nicht bezahlt ist normal.

jerdeluxe 
Beitragsersteller
 17.07.2014, 10:02

Woher weißt du, dass ich ihn wg. der Beschädigung in meiner Mietzeit bezahlen muss? Oder wieso ist die Lebensdauer unwichtig?