Fliesenbruch, Pfusch, Mietwohnung?
HalliHallo liebe Gute Frage Community!
Wir wohnen zur Miete und ziehen gerade aus. In der Küche ist leider an der Seite einer Fliese ein Bruch enstanden(durch heruntergefallenen Gegenstand) und nun ist das gebrochene Stück etwas vertieft.
Unser Vemieter verlangt jetzt natürlich Scha. Ersatz bzw. Reparatur.
Nun hat sich aber herausgestellt, dass potentiell ein Hohlraum unter der Fliese besteht und da durch der Bruch begünstigz wurde.
Trifft uns da noch die ganze Schuld?
Danke!
8 Antworten
Der Hohlraum unter der Fliese tut überhaupt nichts zur Sache. Denn der Kernpunkt an der Angelegenheit ist, dass euch etwas runter gefallen ist, egal ob mit oder ohne Hohlraum. Somit habt ihr den Schaden zu verantworten. Das ist so, egal wie du es drehst und wendest.
Die Kosten für die Reparatur sich aber nicht hoch. Es ist für einen Fachmann kein Problem, nur eine einzelne Fliese auszuschauen. Das ist schnell erledigt. Darüber musst du dir keine Sorgen machen. Falls der Vermieter also großflächig neu verfliesen lassen will, ist das keinesfalls angemessen. Berechnen kann er auch nur den Anteil für den Tausch der einen Fliese.
Das erfordert dann eben ein wenig Recherche. Man kann zunächst da ansetzen, wo sich der Vermieter "ungefähr" erinnern kann. Vielleicht ergibt das einen Treffer. Eine 2 Jahre alte Fliese gibt es aber in der Regel auch noch, wo auch immer.
Man sollte sich grundsätzlich Fliesen als Reserve aufheben. Es kann jederzeit mal passieren, dass eine Fliese zu Bruch geht, das ist fast normal. Dass es jetzt etwas schwieriger ist, Ersatz zu finden, ist von daher auch etwas die Nachlässigkeit des Vermieters.
Es wäre nicht eure Pflicht, euch um den Ersatz der Fliese zu kümmern. Ihr müsst nur die Kosten ersetzen. Der Vermieter kann daher zufrieden sein, wenn ihr ihm helft, eine passende Fliese zu finden, die zumindest so ähnlich ist, dass man kaum einen Unterschied erkennen kann.
Ein Update: Gestern Abend hat sich ein Bekannter der Fliesenleger ist das Ganze einmal angeschaut. Anscheinend erstreckt sich wirklich über die gesamte Fliese ein Hohlraum. Damit sollten wir doch maximal für die Fliese aufkommen doch aber nicht den Pfusch am Bau bezahlen müssen, er müsste die Fliese ja sowieso auffüllen, wenn darunter mehrere Milimeter hohl sind und das großflächig.
Danke für den Stern! Und auch Danke für die Neuigkeiten. Interessiert mich schon immer, wie es weiter geht, nur die meisten schreiben leider nicht mehr.
Wie ich dir erklärt habe muss du in jedem Fall nur für die eine Fliese aufkommen, ganz unabhängig ob es Pfusch oder Hohlraum gibt. Es kann ja auch möglich sein, dass die Fliese auch ohne Hohlraum kaputt gegangen wäre. Das ist nicht feststellbar. Daher kann man nicht mit irgend einem Mitverschulden eines Anderen argumentieren.
Kein Problem^^ Update Nr. 2 Wir haben uns mit dem Vermietet geeignet. Heute Abend kommt der Fliesenleger nochmal und behebt den Schaden ohne Austausch mit Farbglasur brennen. Anscheinend ist ihm das lieber als das wir ihm 10 Euro für die Fliese geben und den Hohlraum dann selbst zu beseitigen
Trifft uns da noch die ganze Schuld?
sehr wahrscheinlich, da eine Gewährleistung durch den Fliesenleger abgelaufen sein kann. Solche Schäden sollte man zeitgleich dem Vermieter mitteilen und seiner Haftpflicht melden; oder aus eigener Tasche zahlen,
hoffentlich hat der Vermieter noch Fliesen davon
Die Logik ist mir noch nicht ganz klar:
... sehr wahrscheinlich, da eine Gewährleistung durch den Fliesenleger abgelaufen sein kann.
D.h., wenn da noch Gewährleistung wäre, dann trifft den Mieter keine Schuld, nur den Fliesenleger?
Der Vermieter ist bei Dir ja ganz raus aus der Sache. Prima.
Aber er gewährleistet die Tauglichkeit der Mietsache über den gesamten Mietzeitraum. Oder nicht?
nur eine Annahme - Fliesenleger - keine vollflächige Verlegung. Mangel
Pech für den Vermieter. Schlechte Abnahme. Schlechter Bauleiter. Oder daran falsch gespart. Sein Problem :-(
Vom Gefühl her reden wir um einen Sachschaden von rund 100 Euro samt Arbeitsleistung.
Der Mieter hat nur den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen. Das ist eben die von ihm zerbrochene Fliese.
Ob da nun ein potentieller (was immer das sein soll) Hohlraum mitverantwortlich ist kann im Zweifel nur ein Sachverständiger klären. Eine Teilschuld wird dem Mieter immer zugesprochen. Schließlich trat der Schaden ja nur deswegen auf, da der Mieter etwas fallen hat lassen.
Wäre der Schaden nur aufgrund des "potentiellen" Hohlraums aufgetreten, hätte vermutlich auch eine "normale" Benutzung des Fußbodens zu dem Schaden geführt. Was aber augenscheinlich nicht der Fall war.
Da stimme ich Dir zu, mit den 100 €.
Das ganze ist eine Bagatelle, woran nur Dritte ihr Honorar finden werden.
Die Fliesen wurden erst vor knapp 2 Jahren gelegt und der Vermieter hat keine Fliesen mehr übrig und weiß auch nicht welche Fliesen er damals dafür gekauft hat WEIL er die Rechnungen nicht aufgehoben hat und daher ein genaues nachbestellen unmöglich wird.
- man sollte eine Rechnung mind. 2 Jahre aufheben
- hat der Vermieter die Fliesen selbst gelegt?
- das wäre bei vorschriftsmäßiger Verlegung nicht passiert
- unter der Fliese befindet sich Hohlraum
Fliese ausbauen, ab in einen Fliesen-Baumarkt und eine Ähnliche besorgen und Diese einbauen, dürfte aber Sache des Vermieters sein
und nun ist das gebrochene Stück etwas vertieft.
Das kann nur passieren, wenn darunter ein Hohlraum ist und dann hätte diese Fliese auch dann in dieser Form einbrechen können, wenn jemand mit Absatzschuhen drüber läuft.
Ich hatte halt gelesen, dass für Schaden der durch Pfusch erst möglich war, die Handwerksfirma haftet.
Und wenn die Garantie abgelaufen ist, so hat halt der Auftraggeber "Pech" gehabt.
Ja. Denn die Ursache war eben dass ihr da was runterfallen habt lassen.
Was meint ihr mit "potentiell"? Entweder da ist ein Hohlraum oder nicht.
Fliese tauschen und gut is. Ich hätte es damals der Haftpflicht gemeldet, da Mietsachschaden.
Unser Vemieter verlangt jetzt natürlich Scha. Ersatz bzw. Reparatur.
Aber doch nicht von Euch, sondern von seinem Fliesenleger oder seinem Bauleiter.
Das ist ein versteckter Mangel, der bei Wohnungsübergabe (Einzug) nicht sichtbar ist/war.
Keinem Mieter kann zugemutet werden sämtliche Fliesen in der Wohnung nach Hohlräumen abzuklopfen, oder jede Steckdose eingehend auf Funktion zu prüfen, etc. pp.
Im Gegenteil, nach dem unbeabsichtigten Unfall hattet Ihr Anspruch auf Mangelbeseitigung durch den Vermieter, falls durch die Scharfkantigkeit der Bruchstelle ein Verletzungsgefahr gegeben wäre.
Der Vermieter hat leider aber keine Rechnungen aufgehoben vom Einbau der Fliesen vor 2 Jahren. Er weiß nur ungefähr wo er sie gekauft hatte. Daher wird genaues neu bestellen der Fliese fast unmöglich, selbst für unseren befreundeten Fliesenleger.