Mietwohnung, Fliesen in der Dusche kommen hoch, wer haftet?

16 Antworten

Holt bitte hier zur Überprüfung des Schadens einen Fachmann.

Der Mangel kann kaum vom geringen Lüften kommen.

Vermutlich besteht ein Wasserschaden.

Meldet vorab sicherheitshalber den Schaden der Versicherung.

nessie1966 
Beitragsersteller
 19.03.2010, 11:55

Welche Versicherung ist denn dafür zuständig?

wunhtx  19.03.2010, 12:59
@nessie1966

Privathaftpflicht.

Sie wird möglicherweise dann sogar den Schaden begutachten lassen zur Klärung, wer haftbar ist.

Das ist Sache des Vermieters. Er ist in der Beweispflicht euch nachzuweisen, dass der Schaden durch falsches Lüften entstand. Diese Beweisführung sollte schwerlich möglich sein. Ggf. muss er hierzu einen Gutachter beauftragen (auf seine Kosten). Was lernen wir daraus, zukünftig jeden auch noch so kleinen Mangel, am besten schriftlich, dem Vermieter anzeigen.

Hallo, danke für Eure Antworten. Ich bin nur froh, dass wir wegen des anstehenden Verkaufs des Hauses die Mietwohnung eh vor 6 Wochen schon gekündigt haben und selber Eigentum erworben haben. Ich habe soeben nochmals mit dem Vermieter gesprochen, er bekauptet weiterhin, dass es sich um einen Lüftungsschaden handeln müsse. Der mit dem Verkauf beauftragte Makler habe dies bei der Besichtigung gesagt( fast ausschliesslich seien an Schimmelschäden die Mieter schuld), sowie ein Handwerker der den Schaden ( zum Teil in meinem Beisein) begutachtet hat. Der Vermieter behauptet, dass die Wand gemauert sei und deshalb kein Rigips hätte quellen können. Der Handwerker sagte allerdings, dass es sich definitiv um Rigips/ Holz handele, das habe ich gehört. Denn wenn man klopft hört es sich hohl an. Darauf angesprochen, was wir denn beim Lüften hätten anders machen sollen, kam vom Vermieter nur : "Den Lüfter länger laufen lassen." So ein Quatsch, der ist so geschaltet, dass er nur läuft, wenn das Licht an ist. "Schulterzucken seitens des Vermieters." Er sagte auch, dass die Fugenrisse schon länger bestehen müssten und deshalb das Wasser eingedrungen sei. Das stimmt aber nicht, denn die Risse sind durch die Vorwölbung der Wand entstanden, die Fugen sind ja nicht elastisch und gehen nicht mit. Ich bin inzwischen stinkesauer!!

Nun will der Vermieter warten, ob er das Haus mit dem Schaden verkaufen kann oder dann im Zweifelsfall doch noch sanieren müsse. Können wir auch nachträglich noch belangt werden???

Eindeutig ist dieses Vermietersache! Die Fugen zwischen den Fliesen werden an einer Stelle undicht gewesen sein,so das dort immer Wasser hinterlaufen konnte während des Duschens! Dadurch ist das dahinterligende Material aufgequollen und drückt nun die Fliesen hoch! Sie werden Euch in kürze von der Wand fallen! So war es bei uns im Bad.Soetwas kann man nicht als Lüftungsfehler nennen! Ich würde die Vermieter deswegen noch mal Schriftlich in Kenntnis über diesen Mangel setzen und eine Frist von ca.14 Tagen bis 3 Wochen setzen um diesen Mangel zu beseitigen! Setzt auch bitte Eure Vermieter in diesem Schreiben sofort dafon in Kenntnis die Miete zu kürzen,wenn der Mangel nicht behoben wird! Ihr könnt auch zur Not einen Gutachter einschalten,wenn der Vermieter nicht mit sich Reden lassen will! Viel Glück!

Ich bin selbst Vermieterin und ich würde nie auf die Idee kommen solche Schäden dem Mieter in Rechnung zu stellen. Das ist Zweifelsfrei Sache des Vermieters. So wie du es schilderst kann es tatsächlich so sein, das die Sanitäranlagen in eurem Haus nie einer solch starken Beanspruchung unterlegen waren. Hole dir am besten einen Gutachter/ Fachmann für Sanitäranlagen. Viel Glück!!!