Muss ich mit meinem Vermieter einen neuen Vertrag abschließen?
Hallo, ich habe einen neuen Vermieter. Der möchte jetzt einen neuen Vertrag mit mir abschließen. Die Wohnung ist übergegangen von Vater auf Sohn. Vorher gehörte beiden die Wohnung. Muss ich das machen? Was ist, wenn er mir einen Staffelmietvertrag vorlegt. Oder plötzlich Tierhaltung verbietet.
7 Antworten
Keiner braucht einen neuen Mietvertrag, denn der Sohn war auch vor dem Übertragungsvertrag schon Vermieter. Ihm war also der MV seit Beginn bekannt.
Zudem ist bei Eigentümerwechsel kein neuer MV erforderlich. Es gelten die Bestimmungen des § 566 BGB sinngemäß.
nein, einfach nein
es besteht keinerlei rechtlicher zwang für dich dafür
du kannst natürlich, aber wozu?
er kann es nicht verlangen, er kann auf deine verweigerung keinerlei sanktionen, wie abmahnungen, kündigungen, begründen
du kannst ihm ein angebot machen
ich unterschreibe ihren neuen vertrag und sie geben mir 3.000€
das kannst du zb machen
oder 30.000€, da bist du völlig frei
der neue eigentümer muss deinen vertrag so übernehmen, wie er ist
er hat kein recht, einen neuen vertrag zu verlangen
Vielen Dank.
Die Wohnung ist übergegangen von Vater auf Sohn.
Wie ist das erfolgt?
Wenn der Vater verstorben ist und das schon laenger als 1 Monat zurueck liegt, kann der Vermieter jetzt nichts mehr dagegen tun. Der Mietvertrag bleibt unveraendert bestehen und kann nur im beiderseitigen Einvernehmen geaendert werden. Ein neues Vertragsangebot brauchst du nicht anzunehmen. Dann bleibt alles so, wie es ist.
Also wurde der Mietvertrag dahingehend geaendert, dass der Vater aus der Mietergemeinschaft ausgetreten ist und der Sohn nun als alleiniger Mieter verbleibt? Dies wurde dann auch von allen Beteiligten einschliesslich Vermieter unterzeichnet? Dann ist der bestehende Mietvertrag weiterhin gueltig und es bedarf keines neuen Vertrages.
Der Vater ist der alte und der Sohn der neue Vermieter. Nix Mietergemeinschaft. Frage nochmal lesen!
Dann hatte ich die Frage tatsaechlich falsch verstanden. Einen neuen Mietvertrag braucht es aber auch in dem Fall nicht.
Der neue Vermieter tritt in den bestehenden Vertrag ein. Das sagt das Gesetz. Es gibt keinen Grund, einen neuen Vertrag zu machen, es sei denn, das hätte Vorteile für dich.
Nein, der Sohn ist nun alleiniger Vertragspartner. Und zwar automatisch mit Eigentumsübergang,
Es wurde überschrieben