Miete von der Steuer absetzen? (Student)

5 Antworten

Dein Vater sollte es zumindest versuchen. Also praktisch alle finanziellen Aufwendungen, die er Dir in irgend einer Form von Unterhalt zahlt. Ablehnen kann das Finanzamt noch immer.

Der Vater kann ggf. steuerlich absetzen:

Wenn kein Kindergeld bezogen wird und keine Kinderfreibeträge gewährt wird

Wenn Du über kein nennenswertes Vermögen verfügst (> 15.500 €) und ansonsten bedürftig bist:

bis 8 354 Euro im Jahr - § 33a (1) EStG

Einkünfte (z. B. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit) und Bezüge (z. B. BAföG-Zuschußanteil - Darlehensanteil wird nicht berücksichtigt) von Dir werden angerechnet (624 € sind anrechnungsfrei)

Erhöhung Höchstbetrag: + Basisversorgung Kranken- und Pflegeversicherung

Die Zahlungen müssen nachgewiesen werden (daher überweisen!!!) - mit Hinweisen versehen - z. B. für Lebensmittel, Fahrtkosten, Kleidung; Zuschuß Krankenversicherung etc.

Wenn Kindergeld bezogen wird oder keine Kinderfreibeträge gewährt werden und nicht zu Hause wohnend

Freibetrag 924 € im Jahr (Anrechnungen Einkünfte und Bezüge von Dir - 180 € Kostenpauschale werden abgezogen) - § 33a (2) EStG

Kein Nachweis von Zahlungen, da Pauschalbetrag


UtkuGrafik 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 23:23

İch habe bei der Anlage kind auf der zweiten seite meine anschrift angegeben und das ich auswârts studiere. Also werden ca. 900€ abgesetzt pauschal soweit ich verstanden habe ?

DerSchopenhauer  01.04.2015, 07:19
@UtkuGrafik

In Anlage Kind Zeilen 50 und 51 ausfüllen; eine Anrechnung von Einkünften und Bezüge findet seit 2012 nicht mehr statt; daher ist meine ursprüngliche Info veraltet...

UtkuGrafik 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 14:18

Danke für die detailierte antwort die ich aber nicht ganz verstanden habe. Also mein vater überweist mir immer mit dem verwenıngszweck UNTERHALT 500€ wovon 250 miete und der rest essen trnken etc sind. Wir beziehen kindergeld. Kannst du jetzt etwas konkreter werden bitte.

DerSchopenhauer  31.03.2015, 17:29
@UtkuGrafik

Da Kindergeld bezogen wird, können pauschal 924 € angesetzt werden; dieser Freibetrag reduziert sich um Deine eigenen Einkünfte und Bezüge abgl. 180 € Kostenpauschale.

Zahlungen müssen nicht nachgewisen werden, da das ein Pauschalabzug ist.

Die erste Variante kommt nicht in Frage, da Kindergeld bezogen wird; daher sind die Überweisungen, die Dein Vater tätigt, steuerlich nicht absetzbar.

Gegenfrage: Wie willst Du etwas absetzen, dass Du gar nicht bezahlst? Wenn die Miete absetzbar wäre, dann nur durch deinen Vater.

Außerdem: Wovon willst Du das überhaupt abziehen? Du beziehst doch gar keine versteuerten Einkünfte, oder?

Ansonsten können Mietkosten (sofern es keine Berufsbedingte Zweitwohnung ist) nicht steuerlich geltend gemacht werden (Bitte um Korrektur, falls ich mich täusche).

UtkuGrafik 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 13:57

İch danke dir! Bin zwar noch etwas verwirrt wegen dem namen ausbildungs... Etc. Weil ich studiere aber ich werde es mal versuchen und weiterleiten

ChristianLE  31.03.2015, 14:06
@UtkuGrafik

Auch ein Studium ist eine (Berufs-) Ausbildung.

UtkuGrafik 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 13:17

İch frage für meinen vater, das ich nichts absetzen kann ist mir klar :) Was und wie kann es mein vater absetzen?

ChristianLE  31.03.2015, 13:22
@UtkuGrafik

Meines Wissens gibt es hier einen Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes. Das gilt aber nur für Kinder <27 Jahren.

Hier können also nicht die gesamten Unterbringungskosten angesetzt werden, sondern nur diese Pauschale (ca. 900 €).

Du kannst solange nichts von der Steuer abziehen, solange Du nichts verdienst, Miete und Kosten für die Wohnung gehören auch nicht dazu, aber Dein Vater kann alles, was mit Dir zu tun hat ansetzten.

du wirst doch eh nicht über die 8000 in jahr kommen und kannst du nicht

UtkuGrafik 
Beitragsersteller
 31.03.2015, 13:14

Was meinst du mit 8000 im jahr